Feuerwehrpläne: Tierhaltung

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  • Sind in den Feuerwehrplänen Bereiche experimenteller Tierhaltung zu berücksichtigen auch wenn die Räume ansonsten keine Gefahreneinstufung für die Feuerwehr (z.B. Bio II etc.) besitzen? Ich denke, in gewisser Weise ist es für die Einsatzkräfte der Feuerwehr durchaus relevant.

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  • Tach.
    Sprech das mal mit der Brandschutzdienststelle ab und hol die Verantwortlichen der örtlichen Feuerwehr dazu. Die können das besser beurteilen, was ihre Arbeit angeht und ihr könnt auch gleich klären, was für Gefährdungen für die Einsatzkräfte existieren. Ggf. müsste sogar speziell auf Gefahren hingewiesen werden oder es darf nur speziell geschultes und unterwiesenes Personal der Fw in diese Bereiche.
    Wenn es um den Brandschutz geht, gelten die gültigen Prioritäten:
    Für den Arbeitsschützer steht das Menschenleben an oberster Stelle, danach kommen lebende Tiere, Umwelt und dann Sachgüter. Kommt natürlich darauf an, was es für ein Objekt ist. Haste ne Chemiebude... dann kann sich schnell die Prio ändern um, bedingt durch die Umweltgefährdung, Menschenleben zu schützen... z. B. Störfallbetriebe...

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo,

    grundsätzlich sind Feuerwehrpläne (Inhälte) mit der zuständigen Feuerwehr/
    Brandschutzdienststelle im Einvernehmen zu erstellen.

    Aus bisheriger Erfahrung, ja wurde in den Geschossplänen (Standorte) sowie in
    den textlichen Erläuterungen eingetragen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Ich schließe mich dem Simon an.
    Ich hatte mal eine "spezielle Einrichtung" des Militärs (nicht Deutsch) zu beurteilen. Da war sogar vorgeschrieben, dass hinter jedem Feuerwehrmann ein bewaffneter Soldat steht! Ob das jetzt sinniger wäre, entsprechend zu den eigenen vorhandenen Löschkräften mehr zu schulen, lass ich jetzt mal außen vor...
    Das war aber auch ein Spezialfall. Die hatten auch die Prioritäten (komischerweise) etwas "angepasst"... Da stand an erster Stelle die Geheimhaltung... danach kam erst der Mensch. Na ja. Kein deutsches Staatsgebiet, somit war meine Beurteilung eh nur Alibifunktion. Aber war schon interessant, wie die Prios doch anders gesetzt werden können, wenns in militärische Bereiche geht...

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo,

    was die erstellung oder Änderung von Feuerwehrplänen betrifft stimmen wir uns grundsätzlich mit der zuständigen Feuerwehrdienststelle ab, so geht man allen Konflikten aus den Weg. Es gab bei uns mal einen Technischen Leiter in der Kette der die Pläne eigenständig hat erstellen lassen ohne Absprache mit der Feuerwehr, dad Ergebnis war das die Feuerwehr die Pläne nicht akzeptiert hat und diese neu erstellt werden mußten. Der Schaden lag bei 5500€...

    Gruß
    Thorsten

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