Hallo zusammen,
bei uns im Unternehmen soll ein Labor eingerichtet werden, in dem gezielte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt werden. Aufgrund der verwendeten Stoffe bzw. der Expositionszeiten ist dafür ein entsprechender Abzug (Sicherheitswerkbank/Absaugung) erforderlich. Muss der Laborraum zusätzlich über eine Lüftungsanlage verfügen ? Der Raum verfügt über öffenbare Fenster, allerdings wird der notwendige Luftwechsel (25cbm/h/qm) damit natürlich nicht erreicht, von der Raumtemperatur mal ganz zu schweigen...
Aus der einschlägigen BGI/GUV 850 entnehme ich, dass .... bei geringerem Luftwechsel ... solche Tätigkeiten nur im kleinsten Maßstab möglich (sind), wenn nicht andersartige zusätzliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Ähm, wenn wir die Sicherheitswerkbank verwenden... das ist wäre doch eine solche Schutzmaßnahme. Oder ?
Was bedeutet in dem Zusammenhang kleinster Maßstab ? Kann mir da jemand weiterhelfen: Zeit, Menge ?
Dank Euch schon mal für die hoffentlich hilfreichen Antworten.
colonia