Lüftungsanlage in Labor notwendig ?

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  • Hallo zusammen,

    bei uns im Unternehmen soll ein Labor eingerichtet werden, in dem gezielte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt werden. Aufgrund der verwendeten Stoffe bzw. der Expositionszeiten ist dafür ein entsprechender Abzug (Sicherheitswerkbank/Absaugung) erforderlich. Muss der Laborraum zusätzlich über eine Lüftungsanlage verfügen ? Der Raum verfügt über öffenbare Fenster, allerdings wird der notwendige Luftwechsel (25cbm/h/qm) damit natürlich nicht erreicht, von der Raumtemperatur mal ganz zu schweigen...

    Aus der einschlägigen BGI/GUV 850 entnehme ich, dass .... bei geringerem Luftwechsel ... solche Tätigkeiten nur im kleinsten Maßstab möglich (sind), wenn nicht andersartige zusätzliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Ähm, wenn wir die Sicherheitswerkbank verwenden... das ist wäre doch eine solche Schutzmaßnahme. Oder ?

    Was bedeutet in dem Zusammenhang kleinster Maßstab ? Kann mir da jemand weiterhelfen: Zeit, Menge ?

    Dank Euch schon mal für die hoffentlich hilfreichen Antworten.

    colonia

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  • Hallo colonia.
    Du hast einige Fragen schon selber beantwortet ;)
    Reicht der Luftwechsel aus? Nö -> Lüftung. Alternativ wäre, den Gefahrstoff an der Quelle abzusaugen... wie z. B. beim Löten. Dazu muss aber dann die Wirksamkeit gewährleistet sein.
    "Kleinster Maßstab" bedeutet, dass nur die für den Vorgang notwendige Menge am Arbeitsplatz vorrätig sein darf und nicht noch zusätzlich etwas für die Schicht oder den Arbeitstag. Also die, die direkt benötigt oder verbraucht wird.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • ...Aufgrund der verwendeten Stoffe bzw. der Expositionszeiten ist dafür ein entsprechender Abzug (Sicherheitswerkbank/Absaugung) erforderlich. Muss der Laborraum zusätzlich über eine Lüftungsanlage verfügen ? ...


    Die BGI/GUV-I 850-0 bzw. TRGS 526 haben durchaus ihren Sinn. Sofern Dein Labor die dort gemachten Vorgaben einhält hast Du ein VSK (Verfahrens- und stoffspezifisches Kriterium) und kannst davon ausgehen, dass eine Arbeit im Labor zulässig ist und keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind. => Du benötigst nur eine stark abgespeckte Gefährdungsbeurteilung in der die wichtigsten Punkte der TRGS aufgeführt sind, die eben dauerhaft einzuhalten sind.

    Bei Dir ist offensichtlich keine ausreichende Lüftung vorhanden, also muss dieser Teil entsprechend umfangreicher in Deiner Gefährdungsbeurteilung ausfallen.
    Man kann ja durchaus auch die Tätigkeiten im Labor entsprechend einschränken.
    Du schreibst auch von einer Sicherheitswerkbank, da stellen sich bei mir alle Nackenhaare hoch, denn in diesem Bereich gibt es viel Müll, der für den Umgang mit gefährlichen Chemikalien nicht geeignet ist. Es gibt z.B. Sicherheitswerkbänke, die eine gerichtete Luftströmung in Richtung Anwender haben. Diese Werkbänke dienen dazu, die Proben vor Kontamination (meist biologischer) durch den Anwender zu schützen. Bei gefährlichen Chemikalien würde eine solche Sicherheitswerkbank bewirken, dass dir die gefährlichen Stoffe direkt entgegen geblasen werden.
    Als weitere Variante gibt es dann noch die Umluftboxen. Auch diese Teile sind meiner Meinung nach nur in den seltensten Fällen für den Umgang mit Chemikalien geeignet. Bei diesen Geräten wird die Luft im Kreis geführt und über einen Filter gereinigt. Hierzu ist es erforderlich, dass der Filter überhaupt in der Lage ist, die benutzten Chemikalien zurückzuhalten. Bei Stäuben und auch einigen Mikroorganismen kann dies bis zu einem bestimmten Grad gehen, ansonsten würde ich auch hiervon die Finger lassen. Es bleibt somit nur ein vollwertiger Laborabzug nach EN 14175 übrig. Dieser dann mit Abluft ins Freie.
    Welche Tätigkeiten dann in einem solchen Labor durchgeführt werden dürfen und wie, muss über die Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Die Kennzeichnung des Labores mit "Achtung reduzierter Luftwechsel" dürfte Dir ja bekannt sein.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.