Acetylenschläuche

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  • Hallo Forum, habe heute von einem Monteur erfahren das man Acetylenschläuche nicht mehr selbstständig kürzen und mit Schlauchschellen wieder am Brenner befestigen darf. Die ganzen Jahre sind wir so verfahren. Nun wäre es so das man das kürzen nur mit einem spezial Werkzeug mit Presstüllen durchführen darf. Leider konnte mir der Monteur nicht die gesetzliche Grundlage dazu nennen. Kennt sich jemand von euch damit aus?

    "Es sind die Phantasten, die die Welt in Atem halten, nicht die Erbsenzähler."
    Erich von Däniken

    Zuständig für:
    - HSE
    - Gefahrstoffe
    - Brandschutz
    - WHG

    Einmal editiert, zuletzt von thoko (24. April 2013 um 20:05)

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  • Hi bin gerade selbst Fündig geworden. Es steht alles in der DIN EN 1256 geschrieben. Leider weis ich nicht wie ich den Beitrag auf erledigt setze :)

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  • Ich sehe das nicht so, dass das verboten ist, weil das so in der Norm steht. Maßgeblich sollte weiterhin die Gefährdungsbeurteilung sein. Das gepresste Schlauchverbindungen besser sind als selbst geschraubte war ja schon irgendwie vorher klar. Ich denke Schläuche die mit Schellen ausgerüstet sind dürfen halt nicht als Schlauch nach Din EN 1256 verkauft werden. Wie steht ihr eigentlich grundsätzlich zu Normen? Ich meine in der von Globetrotter angeführten BGI 554 sind ja immerhin 25 Normen in der Fußnote aufgeführt, soll ich mir dann um den Stand der Technik beurteilen zu können die jeweils aktuelle Fassung dieser Normen kaufen? Ohne das jetzt probiert zu haben, vermute ich, dass Chefe das nicht so lustig finden würde.

    Gruß Moritz

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