Darf Fluchtweg durch Fremdfirma gehen?

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  • Hallo Kollegen, ich hab mal eine Frage die gerade bei uns zu Verwirrung führt. Wir sind in einem großem Bürogebäude mit mehreren Firmen. Alle haben separate Eingänge. Als Fluchtwege dienen mehrere Treppenhäuser. Jetzt wurde bei einer Brandschutzbegehung einer benachbarten Firma festgestellt das sie keinen 2. Fluchtweg haben. Kurzerhand wurde eine Verbindungstür zwischen zwei Gebäudeteilen als Fluchtweg erklärt. Das dumme ist nur: Hinter der Verbindungstür ist ein Elektroniklabor von unserer Firma. OK, da geht es auch wirklich weiter zu einem Treppenhaus, aber darf einfach ein Fluchtweg durch eine Fremde Firma gelegt werden? Noch dazu ist der Zugang zu den Labors nur bestimmten, berechtigeten Personen gestattet. Wir haben echt ein Sicherheitsproblem wenn da im Alarmfall plötzlich 200 Fremde Leute drin stehen oder durchrennen.....

    Vielen Dank für Eure Hilfe !

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  • Hallo,

    würd sagen nein. Die Türe müsste zu jederzeit ohne Schlüssel zu öffen sein, da ja eventuell unterschiedliche Arbeitszeiten sind. DIese darf dann auch nicht zugestellt werden. Gehe davon aus das diese Türe mind. F30 ist. Dann kennen diese Mitarbeiter sich in diesem Bereich nicht aus, um den kürztesten Weg zu finden und auch nicht die Gefahren die in diesem Bereich vorhanden sind.

    Von der anderen Seite die mit dem Arbeitsschutz nicht zu tun hat, wäre der Datenschutz hinsichtlich von Kundendaten und der gleichen. Diese haben ja in dem Moment einsicht in eurer Firma, was ich als Chef z.B. nicht zulassen würde.

    Ist ein heißes Thema würd ich sagen.

    Grüße aus Neuwied

  • Hallo,

    eine solche Frage kann man in Ermangelung notwendiger Informationen, nicht
    konkret beantworten. Sofern es diese Türe schon vor der BS-Begehung gab,
    sehe ich von dieser Seite erstmal keine Probleme. Problematisch könnte es
    natürlich hinsichtlich der notwendigen Fluchtwegsbreiten/längen, Aufschlag
    Tür usw. geben, dass müssten Sie aber vor Ort schauen oder schauen lassen.
    Ferner müssen Sie natürlich entsprechend die Kennzeichnung, eventuelle F+R Pläne
    Unterweisungen etc. in Ihrem Betrieb überarbeiten. Wenn es ein Fluchtweg tatsächlich
    sein soll oder werden soll, so können das Thema "nur berechtigte Personen" so erstmal
    vergessen. Der Fluchtweg muss jederzeit dann auch genutzt werden können (also
    keine Schlüssel, Zutrittssysteme oder dergleichen).

    Natürlich besteht aber die Möglichkeit, diese "Fluchttür" entsprechend
    zu sichern (z.B. Türwächter etc.). Ändert aber halt nichts am Sachverhalt, dass
    sie "offen" (nicht verschlossen) sein muss.

    Prinzipiell geht sowas schon, hatte so einen Fall mal mit einer Druckerei der Bahn.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Kann nur dringend raten, die zuständige Behörde mit einzuschalten.
    Selber kurzerhand da was ändern und festlegen wäre mir zu riskant!
    (Brandschutzkonzept? Brandschutzordnung beider Firmen etc.)
    Gruss

  • Nicht ganz einfach.....

    Was sagt das Brandschutzkonzept / die Baugenehmigung? Stichworte: Nutzungseinheiten, notwendige Flure, notwendiger Treppenraum, zweiter Rettungsweg.

    Könnte es sein, dass die derzeitige Nutzung nicht der Baugenehmigung entspricht? Wie hoch ist das Gebäude / wo liegen die betroffenen Büros? Ist der zweite Rettungsweg vielleicht durch die Leitern der Feuerwehr abgedeckt? (bei 200 Personen natürlich schwierig...)

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

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  • Moin.
    Is ja schon viel zu gesagt worden. Hab da aber auch noch etwas.
    Was sagt denn der Eigentümer des Objekts dazu? Er hat diese Nutzungseinheiten gestaltet und entsprechend bauen/ umbauen lassen.
    Da kommt dann das schon angesprochene Brandschutzkonzept zum tragen.
    Ja. Ein zweiter Rettungsweg kann natürlich durch andere Nutzungseinheiten verlaufen, egal ob da jetzt ne andere Fa. oder auch ne andere Abteilung eingezogen ist. Ich kann ja auch Anfahrtwege für die Feuerwehr über fremde Gelände führen lassen.... aber hier müssen BEIDE darüber informiert sein und es genehmigen, weil es dadurch zu Nutzungseinschränkungen kommen kann. So, wie in Deinem Fall.
    Wenn Ihr jetzt da ein Labor mit sensiblen Material und Daten eingerichtet habt, stellt sich mir die Frage, warum Ihr über entsprechende Einschränkungen nicht informiert seid. Ok. Hat nie jemand drauf geachtet... das ist mir schon klar ;)
    Ihr habt einen Vertrag mit dem Eigentümer (Miete oder Pacht). Wenn in diesem nichts über Nutzungseinschränkungen habt, dass Ihr diesem Bereich dort einrichten könnt was Ihr wollt, dann hat jetzt erstmal der Eigentümer die Kappe auf. Das ist zwar für Eure Nachbarfirma problematisch aber erstmal nicht zu ändern.
    Ok. Der Brandschutz im Bereich grade der Flucht- und Rettungswege kennt keinen Datenschutz oder Sicherheitsbereiche in diesem Bezug. Da gilt es darum, dass die Leute rauskommen. Daher wurde das vllt auch noch nicht betrachtet.
    Ich möchte auch noch daran erinnern, dass Flucht- und RETTUNGSWEGE auch dazu dienen, das hoch ausgebildete Personal des abwehrenden Brandschutzes ;) an den Ort des Geschehens zu bringen. Klappt bei Euch 100%ig, wenn durch ein sensibles Labor die Kameraden unter Atemschutz und mit Schlauchleitungen vordringen... und an nem C-Schlauch im Labor ein Loch ist... Topp :thumbup:
    Jetzt ist der Eigentümer gefragt. Der muss sich jetzt nen Kopf machen, wie und was er da vermietet hat und mit der betroffenen Fa. sprechen. Dann können sich alle Parteien für mögliche Übergangslösungen an einen Tisch setzen etc...
    Aber ich sehe das jetzt schon als ein dickes Problem. Der Fluchtweg führt durch ein Labor. Ohne jetzt genauere Umstände zu kennen... Können hier überhaupt die geforderten Fluchtweglängen eingehalten werden und wie sieht es mit der Brandlastenfreiheit aus? Wenn das alles nicht der gegeben ist, dann ist die gesamte Diskussion schon hinfällig...
    Zusätzlich kommen natürlich die schon angesprochenen Fluchtwegbreiten etc dazu und natürlich die nicht angekündigte Nutzungseinschränkung etc. Jetzt hat erstmal der Eigentümer des Objekts die Kappe auf ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Vielen Dank schonmal für die vielen Antworten. Wie ihr schon vorgeschlagen habt werde ich mal beim Gebäudeeigentümer mir die baulichen Unterlagen geben lassen und mit der Fuerwehr einen Ortstermin vereinbaren. Die Fluchtweglänge durch unser Büro bis zum Treppenhaus ist deutlich länger als vorgeschrieben ( ca. 100 m ). Wenn noch jemand was konkretes weiss, her dami!

    Vielen Dank!

  • Hallo,

    nur zur Info:
    Sofern die Feuerwehr nicht auch die Brandschutzdienstelle inne hat, ist die der falsche
    Ansprechpartner.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • 100m? Ja supi... Da brauchste keine Unterlagen anfordern. Machs der Nachbarfirma klar, weiß auf entsprechende Gesetze hin und lass die machen. Die haben das Objekt angemietet, net Ihr, oder? Damit is der Eigentümer voll im Boot und somit vllt sogar haftbar, wenn es zum Umzug kommt.
    Geh da erstmal ran. Brauchst ja net auf Spatzen mit Kanonen schießen, nech?
    Viel Glück dabei, wird schon :thumbup:

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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