Feuerlöscher an Bord

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  • Hallo,


    Ich habe geraten, davon eher Abstand zu nehmen, weil sich mir das Gefühl aufdrängt, dass man sich in eine Art "Feuerlöscher-Drückerlolonne" mit nicht übersehbaren Risiken begibt. Ein richtiger Arbeitsvertrag jedenfalls gibt diese Spielchen nicht her, deshalb bedient man sich des reisenden Handelsvertreters, der schön selbst sehen kann, wo er bleibt.

    So Jobangebote sind keine Seltenheit, von den ca. 10-15 Vertretern die
    mir in einem regelmäßigen Abstand auf die Nerven gehen :cursing: ,befinden
    sich bestimmt 80-90% in einem solchen "Arbeitsverhältnis".
    Da heißt es dann: Keine Aufträge/Verkäufe = kein Geld oder nur ein geringes
    Grundgehalt.

    Ist man sich darüber bewusst, sehe ich darin eigentlich auch kein Problem.

    Zum Transport wurde alles notwendige geschrieben, wobei ich aber auch
    auf die Qualität hinweisen möchte. Gerade ständige Temperaturschwankungen
    etc., sind für einen Feuerlöscher auf Dauer nicht besonders gut.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Zitat :" ToBi: Sry, dass wir so "ausgeartet sind" Ich hasse das selber bei meinen Themen... hast uns aber net eingebremst"

    Das ist doch ok, wenn sich ein Thema auch mal in unerwartete Richtungen entwickelt. Fakt ist aber letztlich wohl, dass dieser Job kein wirklich ausgewogenes Arbeitsverhältnis darstellt und zudem eher geeignet ist, den Leuten auf den Keks zu gehen, denn wer braucht schon unangefragte Vertreterbesuche ?
    Wer dafür geboren ist, bitte. Allein auf die Frage, wo denn bitteschön die Verkaufsware gelagert werden soll, gibts keine richtige Antwort, das bleibt dann wohl mit Lagerraummiete und sinnvollerweise Versicherung am Mitarbeiter hängen... ?(
    Ich denke, nach dem Telefonat vom Nachmittag haben meine geäusserten Zweifel ihre Wirkung nicht verfehlt.
    Auf jeden Fall mal vielen Dank für die rege Teilnahme ! :thumbup:

    Der Thomas

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

  • ...Sind jedenfalls hier gut gesichert auch beim unbeabsichtigen Auslösen während der Fahrt (zumindest bei Pulver und Schaum Löscher).

    Link zum Bild:
    http://www.google.de/imgres?start=9…29,r:9,s:0,i:31...


    Komisch, der Lieferant bietet die Kiste für CO2 Löscher an. Meiner Meinung nach hält diese Kiste einen abblasenden CO2 Löscher nicht aus und stellt somit eher noch eine Gefahrenerhöhung dar.
    Übrigens, manch Feuerlöscher gilt als Druckbehälter, der entsprechend regelmäßig geprüft werden muss. Bei einem alten Feuerlöscher könnte auch die entsprechende Prüfung abgelaufen sein. Das bereitet dann nette Probleme beim Transport.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Bei einem alten Feuerlöscher könnte auch die entsprechende Prüfung abgelaufen sein. Das bereitet dann nette Probleme beim Transport.


    Nicht wirklich. Druckgefäße dürfen nach Ablauf der Prüffrist zwar nicht mehr (neu) befüllt werden, dürfen aber dennoch befördert werden (zur Prüfung ... ;) ... siehe auch ADR 4.1.3.6.6)

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Es kann durchaus kritisch sein, siehe 4.1.6.13 "Befüllte Druckgefäße dürfen nicht zur Beförderung übergeben werden:
    ....
    b) wenn sie so stark beschädigt sind, dass die Unversehrtheit des Druckgefäßes oder seiner Bedienungsausrüstung
    beeinträchtigt sein könnte;"

    Das kann man zumindest unterstellen bei einem schon länger abgelaufenen Druckbehälter. Wenn ich mir so ansehe welche Antiquitäten man da so finden kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Schon richtig, habe ich ja bereits hier (#13) im Thread erwähnt.
    Gerade bei Feuerlöschern, die in Industrie, Handwerk und Agrarbetrieben der Witterung oder chemischen Einflüssen ausgesetzt sind, können durch Korrosion Schaden nehmen. Kritisch wird dies dann besonders bei Dauerdrucklöschern.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Alles wichtig und richtig, aber ich glaube nicht, dass die Mitarbeiter / Klinkenputzer mit solchen Feinheiten vertraut gemacht werden. Dem Vertriebsmodell jedenfalls würde die Aufklärung der anzuheuernden Handelsvertreter wohl eher schaden.
    "Da passiert schon nix, machen'se mal und lassen Sie sich nichts einreden !" Wenn das Kind im Brunnen liegt, ist der freie Handelsvertreter eh allein auf weiter Flur und kann sehen,wo er bleibt.


    Grüsse vom Thomas, der in Ermangelung an Frühling so langsam garstig wird :cursing:

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