Hallo Lebensschützer,
ich hätte da mal eine Frage, die mir so richtig keiner beantworten kann. Es gibt eine Arbeitsmaschine, (z.B) Typ Merlo Roto (m.E ein Teleskopstapler) der aber sowohl mit einer Gabel, einer Kranwinde, einem Arbeitskorb und einer Erdschaufel ausgerüstet werden kann. Nun die alles entscheidende Frage: Welche Ausbildung benötigt der Bediener, wenn er alle 4 Anbaugeräte zur Verfügung hat?
In der BGV D 27 "Flurförderzeuge" heisst es:
(3)
Flurförderzeuge mit Hubeinrichtung , die die Last oder das Lastaufnahmemittel höher als bodenfrei heben können, im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift
sind zusätzlich zu Absatz 1 dadurch gekennzeichnet, dass das Lastaufnahmemittel bei der Hub- und Senkbewegung in einer geraden und senkrechten oder nahezu senkrechten mechanischen Führung läuft
Da bei diesem Teleskopstapler aber eben das Lastaufnahmemittel (Gabel) nicht in einer geraden Führung läuft, gilt es eben m.E. nicht als Flurförderzeug, oder seh ich das falsch?
Wie verhält es sich also mit der Ausbildung für das Fahrzeug? Kranschein? Staplerschein? Ausbildungsnachweis für Hubarbeitsbühne und vielleicht auch noch den Baumaschinenführerkurs? Puuh, ich steh echt aufm Schlauch.
Ach ja, hier ist ein Bild dieses Fahrzeuges.
Vielen Dank für eure Hilfe