Hallo,
beim Absturz von der Leiter ist die Gefahrenquelle nicht die Leiter, sonder der Höhenunterschied. Sehe ich das richtig? Ich meine mich zu erinnern, dass ich das mal so gehört habe.
Gruß
Cotopaxi
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo,
beim Absturz von der Leiter ist die Gefahrenquelle nicht die Leiter, sonder der Höhenunterschied. Sehe ich das richtig? Ich meine mich zu erinnern, dass ich das mal so gehört habe.
Gruß
Cotopaxi
Genau so vermittelt es die BGW in der P1.
Hardy
Tach cotopaxi.
Gefahrenquellen haste in dem Bereich überall. Es müssen aber bestimmte Bedingungen erfüllt sein, die sog. gefahrbringende Bedingung. Zeitl. und örtl. Aufeinandertreffen z. B.
Eine Leiter ist nicht die Gefahrenquelle, wenn sie 10m weiter steht. Deine Bedingungen sind: Leiter?... japp. Wird sie benutzt?... japp. Wird diese ihrem Verwendungszweck entsprechend benutzt?... japp etc.
Der Absturz ist nicht die Gefahr, sondern bereits vor dem Aufprallen, der Unfall. Die Gefahr ist, was zu einem Absturz führt. Die Höhe entscheidet meistens nur, genau wie der Untergrund (Aufprallfläche), das Flugverhalten und andere Faktoren, über die Schadensschwere.
Beispiel:
Ein Hausmeister im Hallenbad tauscht Lampen aus. Fällt von der Leiter aus 8m Höhe ins tiefe Becken... Gleicher MA macht gleiche Tätigkeit auf 3m Höhe über Betonboden... Sind völlig unterschiedliche Bedingungen und Faktoren... Da ist die Höhe nicht entscheidend, sondern die Aufprallfläche.
Ok. Hausmeister kann net schwimmen... dann sind wir aber bei den pers. Leistungsvorraussetzungen... nöch?
Hardy: P1 ist toll aber leider net immer ganz schlüssig, wenn Du andere Definitionen mit einbeziehst (TRBS 2121 z. B.)
Gruß
Jens
Hmm...die ASR spricht ab 1m von Absturzgefahr. Wenn du jetzt ne Leiter hast, die nur 80 cm hoch ist, quasi ein Tritt, was is denn dann......auch die TRBS 2121 Teil 2 ist nicht zu ignorieren
Gefährdungsbeurteilung?
Zu dem Beispiel mit dem Hausmeister... war nicht ganz richtig dafür, weil dieser an einsinkbaren Medien arbeitet. In dem Fall wäre ne Absturzsicherung bereits ab 0m vorzusehen War nur zum verdeutlichen, dass die Höhe nicht immer der einzige Faktor ist
Du siehst. So ganz eindeutig ist es nicht immer. Einfach zu sagen, dass ne Absturzsicherung ab einem oder zwei m vorzusehen ist.
Es kommt eben auch immer auf die Arbeiten an. Wenn jetzt jemand in 60cm Standhöhe öfter Flexen soll, dann würde ich das nicht vom Tritt aus machen lassen. Ich habe dafür schon ein Podest (Kleingerüst) mit Seitenschutz aufbauen lassen, weil die Gefahr des Absturzes einfach zu groß war. Und dann noch mit ner Flex in der Hand. Das wurde auber auch über mehrere Stunden gemacht.
Gruß
Jens
Danke für eure Hinweise,
jetzt habe ich es gefunden, wo ich das mit dem Höhenunterschied bzw. Hoch gelegener Standort als Gefahrenquelle gelesen habe.
Siehe Anhang.
Gruß und DANK
Cotopaxi
Servus,
Ich tu mich jedes mal wieder schwer mit diesen feingliedrigen Begriffsunterschieden nach der reinen Lehre...
Wenn ich's diesmal korrekt hinkriege : Gefahrenquelle ist m.W. die Leiter o.Ä., Gefährdungsfaktor ist dann der Höhenunterschied.
Gruss, Chrimu