Gefahrdungsbeurteilung Fragen zu Inhalt/Aufbau

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo,
    ich bin mitten in meiner Praktikumsarbeit und bei mir sind mehrere Fragen aufgetaucht zum Aufbau und Inhalt.

    Ich würde mich auch gerne mal einfach gedanklich austauschen, ich weiß nicht ob ich mir zuviel Gedanken mache und wie ausführlich alles werden soll.

    Ich mache meine Arbeit im Bereich Gefährdungsbeurteilung in einer Medizinproduktreparatur-Werkstatt.

    Die zu reparierende Geräte kommen desinfiziert/sterilisiert an (RKI Standart). Daher keine Zuordnung nach BioStoffV zu Rikogruppen. Ferne tragen MA Handschuhe und Kittel und sind nach G21+42 untersucht und geimpft.

    Nun meine Fragen :

    • biologische Gefährdung habe ich Eintrittswahrscheinlichkeit 1, Schadesschwere D (da theoretisch Hep. C Infektion möglich) , macht Risiko „eher gering 3“ was aber schon im gelben Bereich ist, daher Handlungsbedarf. (Was aber nut theoretisch so ist, Bahn fahren ist eigentlich gefährlicher vom Infektionsrisiko und Grippe kann auch tödlich sein)
      ?Kann ich trotzdem KEIN Handlungsbedarf schreiben.?
    • ?Habe dafür ne Tabelle gemacht (Anhang) schreibt man bei Handlungsbedarf nur JA/NEIN hinein und die Beurteilung im andere Kapitel und kann man die Beurteilung gleich da aufführen (obwohl evtl. dann die Spalte teilweise zu voll wird)?
    • bei der mechanischen Gefährdung komme ich auch wieder in den gelben Bereich (Stechen mit Schraubendreher, schneiden). Wie sieht es da mit Handlungsbedarf aus. Außer zur Sorgfalt aufrufen kann man doch nicht (Pause sind bereits wegen hoher Konzentration auch zwischendurch erlaubt).MUSS Risikomatrix gelber Bereich zu Handlungsbedarf führen oder kann in speziellen Fällen so was auch akzeptiert werden ?
    • weiter zu Gefahrstoffe:
      mit der Problematik Gefährdung potentieller Schwangerer.

      Habe mit 2 Stoffen Probleme. Absaugung an Plätzen vorhanden und

      + Stoffe werden eigentlich nur bei falscher Körperhaltung eingeatmet (was meiner Ansicht nach aber „gelegentlich möglich 3“ )

      + wenn eine der sehr stabilen Vorratsflaschen zu Bruch ginge. ( Eintritt 1)

      + wenn vergessen wird die Absaugung einzuschalten (Eintritt 2)

      - einer ist Gruppe D (mit mögliche fruchtschädigende Wirkung im hohen narkotischen Konzentrationen, aber keine teratogene Wirkung und in Luftoxidation entstandene Peroxide riefen mutagene Aktivität hervor.) Hat aber nur eine Konzentration von unter 1% des AGW und könnte auch am betroffen Platz gemieden werden

      - der andere hat überhaupt kein Gruppenzuordnung mehr (bis 2001hatte er D) Ebenfalls nur Konzentration von 1,5% des AGW und könnte auch am betroffen Platz gemieden werden.

      ?Bedeutet diese Einordnung Beschäftigungsverbot ?

      ?Wie ordne ich hier für Schwangeren die Schadensschwere ein:

      B weil es durch Einatmen vom Dämpfen zu Unwohlsein kommen kann oder D weil das Kind evtl. geschädigt werden könnte?

      ?Oder ist es sinnvoll neben der Matrix zu den kritischen Gefahrstoffen zu machen noch eine Tabelle Pro/ Kontra zu machen?

      ?Sollte ich die für die problematischen Stoffe immer (S)TOP vorschlagen oder nur beim gelben Bereich ?:

      S)ubstitution (nach Empfehlung der TRGS 526 Laboratorien 3.6 Substitution )

      (T)Arbeitsplatz immer Absaugung an

      (O)Arbeitsplatz ohne D bekommen

      (P)Anweisung möglichst kein D zu verwenden

      und reicht das dann? (theoretisch kann ja auch was vom anderen Platz rüberwabern)

      So ich hoffe die vielen Fragen sind nicht zu abschreckend. ?(

      Gruß

      de Uil

    Dateien

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • ANZEIGE
  • [quote='de Uil','index.php?page=Thread&postID=53040#post53040']Nun meine Fragen :
    biologische Gefährdung habe ich Eintrittswahrscheinlichkeit 1, Schadesschwere D (da theoretisch Hep. C Infektion möglich) , macht Risiko „eher gering 3“ was aber schon im gelben Bereich ist, daher Handlungsbedarf. (Was aber nut theoretisch so ist, Bahn fahren ist eigentlich gefährlicher vom Infektionsrisiko und Grippe kann auch tödlich sein)
    ?Kann ich trotzdem KEIN Handlungsbedarf schreiben.? ?Habe dafür ne Tabelle gemacht (Anhang) schreibt man bei Handlungsbedarf nur JA/NEIN hinein und die Beurteilung im andere Kapitel und kann man die Beurteilung gleich da aufführen (obwohl evtl. dann die Spalte teilweise zu voll wird)?

    Moin,

    ich habe jetzt nur deine Gef.-Beurt. mir angeschaut. Das erste was mir ins Auge sticht ist das keine Maßnahmen definiert sind.
    Bezugnehmend auf deine Bedingungen Fehlende Handschuhe ==> Unterweisung
    Spritzer ins Auge/Mund ==> Schutzbrille / Mundschutz

    oder wenn du Vorne anfängst Sterilisation/Desinfektion vor Eingang Werkstatt.

    So würde ich es machen.

    Gruß
    Andreas

  • Moin,

    Die zu reparierende Geräte kommen desinfiziert/sterilisiert an (RKI Standart). Daher keine Zuordnung nach BioStoffV zu Rikogruppen. Ferne tragen MA Handschuhe und Kittel und sind nach G21+42 untersucht und geimpft. ...
    biologische Gefährdung habe ich Eintrittswahrscheinlichkeit 1, Schadesschwere D (da theoretisch Hep. C Infektion möglich) , macht Risiko „eher gering 3“ was aber schon im gelben Bereich ist, daher Handlungsbedarf.

    Besteht tatsächlich eine tätigkeitsbedingte Gefährdung durch biologische Stoffe, wenn die Medizinprodukte bereits sach- und fachgerecht desinfiziert/sterilisiert/gereinigt sind?
    Aus meiner Sicht reichen die grundlegenden Hygienemaßnahmen nach TRBA 250 vollständig aus.

    bei der mechanischen Gefährdung komme ich auch wieder in den gelben Bereich (Stechen mit Schraubendreher, schneiden). Wie sieht es da mit Handlungsbedarf aus. Außer zur Sorgfalt aufrufen kann man doch nicht (Pause sind bereits wegen hoher Konzentration auch zwischendurch erlaubt). MUSS Risikomatrix gelber Bereich zu Handlungsbedarf führen oder kann in speziellen Fällen so was auch akzeptiert werden ?

    Handlungsbedarf kann auch eine Unterweisung zum richtigen, sicheren Umgang sein (z.B. Kleinteile beim Schrauben nicht in der Hand halten, sondern sicher in einer Halterung befestigen). Ansonsten Arbeitsschritte beobachten und Mitarbeiter befragen, wo aus ihrer Sicht Probleme liegen und diese an der Wurzel angehen.

    Ich denke, zum Thema "Gefahrstoffe" werden sich noch einige Spezialisten hier im Board melden.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo ,

    schon mal Danke für die Antworten .

    Ein Hauptkonflikt für mich ist, dass eigentlich keine Gefährdung durch biologische Stoffe vorliegt. Bei der Risikomatrix kommt aber, wenn man den theoretischen Fall annimmt, dass sich irgendwo in einem Spalt ne Prione versteckt haben könnte(die Geräte waren ja schon mal vor der Desinfektion am Patienten ) dann Schadesschwere D heraus und somit Risiko 3/gelber Bereich.
    Auch eine Frage ist , können in diesen Fall Schwanger beschäftigt werden, da ja einerseits gelber Risikobereich, andererseits eigentlich kein Biostoffe ???(
    (Bei biologischen Stoffen gibt es ja ein Beschäftigungsverbot für etwaige Schwangere.)
    Reicht es in diesen Fall aus, Unterweisung immer Handschuhe zu tragen (die Spritzer habe ich gestrichen, da es wenn, meist Alkoholspritzer wären, dann keime noch töter).

    Gruß
    de Uil

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Ein Hauptkonflikt für mich ist, dass eigentlich keine Gefährdung durch biologische Stoffe vorliegt. Bei der Risikomatrix kommt aber, wenn man den theoretischen Fall annimmt, dass sich irgendwo in einem Spalt ne Prione versteckt haben könnte(die Geräte waren ja schon mal vor der Desinfektion am Patienten ) dann Schadesschwere D heraus und somit Risiko 3/gelber Bereich. Auch eine Frage ist , können in diesen Fall Schwanger beschäftigt werden, da ja einerseits gelber Risikobereich, andererseits eigentlich kein Biostoffe ???(
    (Bei biologischen Stoffen gibt es ja ein Beschäftigungsverbot für etwaige Schwangere.) Reicht es in diesen Fall aus, Unterweisung immer Handschuhe zu tragen (die Spritzer habe ich gestrichen, da es wenn, meist Alkoholspritzer wären, dann keime noch töter).


    Wie kann eine Gefährdung (hier durch biologische Arbeitsstoffe) existieren, wenn keine Gefahrenquelle (hier: Erreger wurden durch Desinfektion/Sterilisation/Reinigung abgetötet/deaktiviert/entfernt) vorhanden ist?

    (Ich möchte nicht wissen, was eure Mitarbeiter alles an Erregern von dem ganz normalen Leben draußen mit in den Arbeitsbereich schleppen ... :D )

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • ANZEIGE

  • Wie kann eine Gefährdung (hier durch biologische Arbeitsstoffe) existieren, wenn keine Gefahrenquelle (hier: Erreger wurden durch Desinfektion/Sterilisation/Reinigung abgetötet/deaktiviert/entfernt) vorhanden ist?

    (Ich möchte nicht wissen, was eure Mitarbeiter alles an Erregern von dem ganz normalen Leben draußen mit in den Arbeitsbereich schleppen ... :D )

    Dass keine Gefahrenquelle vorliegt, liegt an den Maßnahmen. Ich schaue mir die Sache immer so an, als ob bisher nix veranlasst worden wäre.
    Das hat auch den Vorteil, dass man ggf. bessere, preiswertere oder was auch immer für Maßnahmen in Betracht zieht.
    Und bei den Maßnahmen, die bereits ergriffen sind, kommt einfach ein erledigt dahinter.

    Und für die Praktikumsarbeit würde ich diese Vorgehensweise auf jeden Fall anraten.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • ja das war ja Problem, ich kann doch nicht schreien. „Nix Bio-Gefahr“- und fertig !

    Ich dachte man müsse die einzelnen Gefährdungsfaktoren komplett abhandeln (und medizinischer Bereich lässt ja eine Biostoffgefährdung vermuten) und neue Maßnahmen einführen. Aber statt dessen kann ich viele Ja –Häkchen machen

    Aber nun bin ich schlauer und alles kommt irgendwann in den grünen Bereich

    Gruß

    de Uil

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Hi,

    ich würde die eine Tabelle in 2 Tabellen umwandeln.

    Erstmal die Gefährdung beschreiben und dann in einer zweiten Tabelle die Risikobewertung.

    Faktor ist Biostoffe ; Quelle ist der Kontaminierte Bereich. Das Medizinprodukt wäre ein Quelle für "unkontrolliert bewegtes Teil oder gefährliche Oberflächen". Die Gefährdung ist die mögliche Infektion. Schaden: Krankheit
    Bei der Schadensschwere würde ich auf tödlich gehen, da dies der worst case ist. Vgl. Absturz >1m -> Tod

    Bei den Maßnahmen die 5 Hierarchieebenen einzeln abarbeiten. Dann diskutieren und Maßnahmen auswählen.

    Viel Erfolg bei der LEK II

    Grüße

    dleifels

  • ANZEIGE
  • Ich bin vielleicht etwas langsam im Denken ... aber wie passt

    Einstufung Bio: ungezielter Umgang Risikiogruppe II
    Einstufung Schutzgruppe II = Desinfektion mit den üblichen Schutzmassnahmen

    mit der Aussage des TE

    Zitat

    Die zu reparierenden Geräte kommen desinfiziert/sterilisiert an (RKI Standart)

    zusammen?

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Ich finde es passt super.

    Bei mir in der Gef.-Beurt. würde dann drinstehen.

    Vor Rep-eingang sind die "Geräte "durch Abt. "xyz" zu desinfizieren/sterilisieren. (RKI Standart). Die desinfizierung/sterilisierung ist zu dokumentieren.

    Ein Nachweiss der desinfizierung/sterilisierung ist dem Gerät beizufügen. Sollte kein Nachweiss dem Gerät beigefügt sein, so ist das Gerät erneut zu desinfizieren/sterilisieren.

    Oben nur Beispielhaft.

    Gruß

    Andreas

  • Ich bin vielleicht etwas langsam im Denken ... aber wie passt

    mit der Aussage des TE

    zusammen?


    Wenn sich das um die Reparaturabteilung eines Herstellers handelt bin ich geneigt Dir zu zu stimmen.
    Aber wenn es sich um die Werkstatt im Krankenhaus handelt, dann bin ich eindeutig bei Fritz. Wenn ich sehe wie die Geräte teilweise in der Werkstatt ankommen...

    Beim Versand an eine Fremdfirma dürfte da umsichtiger mit umgegangen werden. Aber auch da habe ich so meine Zweifel.

    Mo Menscha send, do menschelds!

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • ANZEIGE
  • da ist er wieder. :D

    Auch Zahnersatz muss vor der Weitergabe ins Labor desinfiziert werden vom Zahnarzt.
    Um eine Gefährdung ihrer Mitglieder hat die BGETEM hier die Vorgabe einer Eingangsdesinefktion gemacht. Dies kann nur mit Begleitschreiben des Za unterlassen werden.
    Die meisten ZA weigern sich aber dieses aus zu stellen, bzw es wird einfach vergessen/ignoriert.
    Also auf jeden Fall beurteilen und Schutzmaßnahmen festlegen.

    Ironie an: ,Männer sind Schweine" wer hat das gesungen??? :D :D

    Gruß Fritz :D 8)
    p.s. worst case ist ja schon genannt worden :thumbup:

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

  • fritz, Hardy,
    Die Argumentation ist einleuchtend, zeigt aber IMHO gravierende technisch-organisatorische Mängel auf, die aus meiner Sicht prioritär behandelt werden müssten.
    Ich kenne es von med.-tech. Wartungs-, Prüf- und Reparaturfimen nur so:
    Gerät ohne Desinfektions-Nachweis bzw trotz Nachweis sichtbar verdreckt: Annahmeverweigerung, kein Service. Punkt, fertig.

    Unter dem Aspekt "keine Ahnung, was wie reinkommt", ACK.
    Und dann macht auch eine (ggf. generelle?) Eingangsdesinfektion Sinn.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo zusammen
    Einstufung Bio: ungezielter Umgang Risikiogruppe II
    Einstufung Schutzgruppe II = Desinfektion mit den üblichen Schutzmassnahmen


    Ich furchte wenn ich das schreibe, werde ich eine Kopf kürzer gemacht(Firma) und ich wohne in einer Stadt, in der es viel regnet und ständig Wasser im Hals ist keine schöne Sache... ;(

    Die Geräte sind definitiv zu 100% desinfiziert wenn sie in der zu beurteilenden Abteilung ankommen (haben Begleitschreiben, sonst Firmen interne Desinfektion- läuft da sehr professionell. Ok in dieser Annahme-Abteilung sieht es andes auch, da herr schen auch noch zusätzliche Schutzstandarts).

    Ich mache ABER meine Beurteilung nur über die Abteilung xyz und nicht das ganze Haus. Und in dieser Abteilung ist dann diese Gefährdung nicht mehr vorhanden. Das ist doch Soll+Ist Zustand. Worst Case ist ein Sache, aber ich fande es kann auch ausufern. z.B Prionen gäbe es da auch noch und da hilft keine Standartdesinfektion
    Aber ich hatte es vor in de Beurteilung zu erwähnen, dass davon auszugehen ist, das keien biolg Gefährdung mehr da ist wegen...

    Gruß
    Uil

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Moin Uil,
    na du kommst nicht drum rum die Gefährdung zu bearbeiten.
    Gefahr aufnehmen
    Maßnahmen und Dokumentation erwähnen, erledigt in Abt. Aa
    Begleitschreiben nachvollziehbar abheften, Unterlagen Büro Aa
    erledigt

    Gruß Fritz :D 8)

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

  • ANZEIGE
  • Moin, Uil, moin Dental,

    Prionen sind schon ziemlich heftig - doch wie hoch ist die (nachgewiesene) Wahrscheinlichkeit des Auftretens?
    Kann eine Kontamination mit Prionen im Vorfeld technisch und organisatorisch verhindert werden? -> RKI-Empfehlungen

    Zur Erklärung für medizinische Laien:
    Prionen sind infektiöse Eiweißpartikel. Bekannteste Erkrankungen durch Prionen sind Scrapie, BSE und die Creutzfeld-Jakob-Krankheit. Eine Übertragung erfolgt in den meisten Fällen über die Nahrungsaufnahme, andere Infektionswege wie Schmierinfektionen (Körperflüssigkeiten) sind aber nicht sicher ausgeschlossen.
    Prionen lassen nicht durch handelsübliche Desinfektionsmittel erledigen. Eine Möglichkeit zur Deaktivierung einer geringen Prionenzahl ist, bei 136°C und 3 bar für mindestens 30 Minuten autoklavieren.
    Bei hohen Dosierungen von Prionen ist der Aufwand deutlich höher: Hier braucht es zusätzlich spezielle Agenzien zur Denaturierung und eine intensive Laugenbehandlung.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)