Hallo,
ich bin mitten in meiner Praktikumsarbeit und bei mir sind mehrere Fragen aufgetaucht zum Aufbau und Inhalt.
Ich würde mich auch gerne mal einfach gedanklich austauschen, ich weiß nicht ob ich mir zuviel Gedanken mache und wie ausführlich alles werden soll.
Ich mache meine Arbeit im Bereich Gefährdungsbeurteilung in einer Medizinproduktreparatur-Werkstatt.
Die zu reparierende Geräte kommen desinfiziert/sterilisiert an (RKI Standart). Daher keine Zuordnung nach BioStoffV zu Rikogruppen. Ferne tragen MA Handschuhe und Kittel und sind nach G21+42 untersucht und geimpft.
Nun meine Fragen :
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biologische Gefährdung habe ich Eintrittswahrscheinlichkeit 1, Schadesschwere D (da theoretisch Hep. C Infektion möglich) , macht Risiko „eher gering 3“ was aber schon im gelben Bereich ist, daher Handlungsbedarf. (Was aber nut theoretisch so ist, Bahn fahren ist eigentlich gefährlicher vom Infektionsrisiko und Grippe kann auch tödlich sein)
?Kann ich trotzdem KEIN Handlungsbedarf schreiben.? - ?Habe dafür ne Tabelle gemacht (Anhang) schreibt man bei Handlungsbedarf nur JA/NEIN hinein und die Beurteilung im andere Kapitel und kann man die Beurteilung gleich da aufführen (obwohl evtl. dann die Spalte teilweise zu voll wird)?
- bei der mechanischen Gefährdung komme ich auch wieder in den gelben Bereich (Stechen mit Schraubendreher, schneiden). Wie sieht es da mit Handlungsbedarf aus. Außer zur Sorgfalt aufrufen kann man doch nicht (Pause sind bereits wegen hoher Konzentration auch zwischendurch erlaubt).MUSS Risikomatrix gelber Bereich zu Handlungsbedarf führen oder kann in speziellen Fällen so was auch akzeptiert werden ?
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weiter zu Gefahrstoffe:
mit der Problematik Gefährdung potentieller Schwangerer.
Habe mit 2 Stoffen Probleme. Absaugung an Plätzen vorhanden und
+ Stoffe werden eigentlich nur bei falscher Körperhaltung eingeatmet (was meiner Ansicht nach aber „gelegentlich möglich 3“ )
+ wenn eine der sehr stabilen Vorratsflaschen zu Bruch ginge. ( Eintritt 1)
+ wenn vergessen wird die Absaugung einzuschalten (Eintritt 2)
- einer ist Gruppe D (mit mögliche fruchtschädigende Wirkung im hohen narkotischen Konzentrationen, aber keine teratogene Wirkung und in Luftoxidation entstandene Peroxide riefen mutagene Aktivität hervor.) Hat aber nur eine Konzentration von unter 1% des AGW und könnte auch am betroffen Platz gemieden werden
- der andere hat überhaupt kein Gruppenzuordnung mehr (bis 2001hatte er D) Ebenfalls nur Konzentration von 1,5% des AGW und könnte auch am betroffen Platz gemieden werden.
?Bedeutet diese Einordnung Beschäftigungsverbot ?
?Wie ordne ich hier für Schwangeren die Schadensschwere ein:
B weil es durch Einatmen vom Dämpfen zu Unwohlsein kommen kann oder D weil das Kind evtl. geschädigt werden könnte?
?Oder ist es sinnvoll neben der Matrix zu den kritischen Gefahrstoffen zu machen noch eine Tabelle Pro/ Kontra zu machen?
?Sollte ich die für die problematischen Stoffe immer (S)TOP vorschlagen oder nur beim gelben Bereich ?:
S)ubstitution (nach Empfehlung der TRGS 526 Laboratorien 3.6 Substitution )
(T)Arbeitsplatz immer Absaugung an
(O)Arbeitsplatz ohne D bekommen
(P)Anweisung möglichst kein D zu verwenden
und reicht das dann? (theoretisch kann ja auch was vom anderen Platz rüberwabern)
So ich hoffe die vielen Fragen sind nicht zu abschreckend.
Gruß
de Uil