Moin,
zum Thema Ladungssicherheit habe ich mal wieder eine (für mich) kniffelige Frage…
Aus dem "KOMNET" habe ich zur Verantwortung folgenden Antwort gefunden „(..) In Kommentierungen und Gerichtsurteile zu § 22 Straßenverkehrsordnung "Ladung" heißt es: "...dass diese Vorschrift sich nicht nur an den Führer und Halter des Fahrzeuges richtet, sondern an jeden, der für die ordnungsgemäße Verstauung der Ladung verantwortlich ist, insbesondere aber an denjenigen, der unter eigener Verantwortung das Fahrzeug beladen hat." (...) Die Richtlinie
VDI 2700 ff. wendet sich an den Fahrer, Fahrzeughalter und Verlader. (...)"
Nun was heißt denn konkret Verlader??
Wir laden mit unserem Stapler die Paletten, Kisten usw. zwar auf den LKW, aber das Befestigen übernimmt der Fahrer.
Sind nun wir Verlader oder der Fahrer???
Hoffe jemand kann mir helfen und die Fragestellung ist deutlich.
Gruß
QUASI