was heißt "Laden"

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  • Moin,

    zum Thema Ladungssicherheit habe ich mal wieder eine (für mich) kniffelige Frage…

    Aus dem "KOMNET" habe ich zur Verantwortung folgenden Antwort gefunden „(..) In Kommentierungen und Gerichtsurteile zu § 22 Straßenverkehrsordnung "Ladung" heißt es: "...dass diese Vorschrift sich nicht nur an den Führer und Halter des Fahrzeuges richtet, sondern an jeden, der für die ordnungsgemäße Verstauung der Ladung verantwortlich ist, insbesondere aber an denjenigen, der unter eigener Verantwortung das Fahrzeug beladen hat." (...) Die Richtlinie
    VDI 2700 ff. wendet sich an den Fahrer, Fahrzeughalter und Verlader. (...)"

    Nun was heißt denn konkret Verlader??

    Wir laden mit unserem Stapler die Paletten, Kisten usw. zwar auf den LKW, aber das Befestigen übernimmt der Fahrer.

    Sind nun wir Verlader oder der Fahrer???

    Hoffe jemand kann mir helfen und die Fragestellung ist deutlich.

    Gruß

    QUASI

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  • Liebe Grüße aus dem Norden

    guard

    :35: Dumm geboren zu sein ist keine Schande, dumm zu sterben jedoch schon!

    Wissen ist ausser der Liebe das Einzige was mehr wird wenn man es teilt!

    Rotation ist Bewegung ohne Raumgewinn!!!

    Kläre die Ursache nicht die Schuldfrage!

  • Hai!

    Um die Sache noch komplizierter zu machen. I.d.R. beladen wir keinen leeren LKW, sondern stellen (ordnungsgemaß und sicher gepackte) Paletten zu zig anderem Zeugs....

    Als Verlader sind wir ja mit verantwortlich, dass der LKW nur mit korrekter Lasi vom Hofe rollt. Problem: Wir kennen die restliche Ladung nicht. Wie sollen wir da beurteilen, welche Masse gebändigt werden muss und ob die Zurrung reicht (oft wird auch nur eine Art Formschluss geschaffen). OK, wenn sich die Plane beult und der Auflieger sich höflich neigt, ist die Sache klar. In anderen Fällen ist es für die Lager-MA nicht zu erkennen, wann die Gesamt(lade)situation kritisch werden könnte. Oder anders ausgedrückt: Wie weit geht Eurer Meinung nach die Verantwortung des Verladers. (Frage nach persönlicher Meinung - kein Ersuchen einer Rechtsbeleerung) (Tippfuhler passierte zufällig, lasse ihn aber drin. :D )


    Gruß,
    Rainer


    PS: Mal in die Fahrzeuge der Paketdienste geschaut. Da bekommt der Bedgriff "Postwurfsendung" eine weitere Bedeutung.

    "Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller möglichen Welten leben, und der Pessimist befürchtet, das der Optimist recht hat." (James Branch Cabell)

  • Hallo,

    noch was zu dem Thema.
    Normalerweise ist das speditionsrechtlich wohl so, dass der Verlader bzw. die Firma, die die Ware dem Fahrer übergibt auch die Beladung des LKW vornimmt, auch auf der Ladefläche.
    Nur dass das praktisch so gut wie nie so durchgeführt wird. So viel Personal ist meist gar nicht vorhanden, dass die Leute des Verladers auch noch auf den LKW "rumturnen".
    Auf dem LKW verstaut der Fahrer und führt auch die Ladungssicherung durch, der Verlader kontrolliert. (bei uns z.B. werden ladungssicherungshilfsmittel bereitgestellt udn nach der Beladung Fotos gemacht, LKW ohne Ladungsicherungsmateriel werden erst gar nicht beladen).

    Das Thema ist hier bei uns grad heiss, da sich ein LKW-Fahrer beim beladen die Fingerkuppe abgequetscht hat. Und die Spedition uns jetzt vorwirft, dass er die Fracht auf der Ladefläche selber bewegen musste.

    Gruß
    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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