Sicherheitsdatenblatt für Ffz Batterien

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  • Hallo,

    bei der Anlieferung eines neuen Staplers (Toyota BT RRE 160 M) war für die Batterie kein Sicherheitsdatenblatt vorhanden.

    Nach einigen Recherchen im Internet (Verordnung EG Nr. 1907/2006 Artikel 31, Gefahrgutverordnung § 5, BattG usw.) bin ich kein Stück schlauer.

    Kann mir jemand sagen ob Staplerbatterien ein Sicherheitsdatenblatt brauchen oder nicht ? ?(

    mfg

    Horst

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  • Wenns ne Bleibatterie ist:

    http://images.raiffeisen.com/Raicom/sdb/448…ibatterien..pdf

    Aber entscheidend ist der Inhalt, was für ein Stoff sich in der Batterie befindet.

    Und du soltest dann auf jeden Fall ne Gefährdungsbeurteilung machen. Wenn kein Zugang zum Innenleben besteht dürfte die Gefährdung gering sein. Sachagemäßen Umgang vorausgesetzt.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
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    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Danke für deine schnelle Antwort, jedoch wird ein Sichheitsdatenblatt vom Hersteller zur Verfügung gestellt.
    Meine Frage ist:
    Unterliegen diese Batterien den Anforderungen aus Artikel 31 Anhang II aus der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

  • Unterliegen diese Batterien den Anforderungen aus Artikel 31 Anhang II aus der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

    Welchen Anhang II meinst Du?

    Hardy

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  • Mal so aus dem Bauch und ohne Unterlagen zur Hand würde ich eine solche Batterie als Erzeugnis sehen => kein SDB erforderlich. Sofern es sich nicht um eine weitgehend geschlossene Gel-Batterie handelt, würde ich mir zumindest ein SDB für die Batteriesäure besorgen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hi,

    sehe es wie Tiefflieger. Wenn die Batterie im Stapler drin ist und ihr sie nicht ausbaut und irgendwas damit treibt ist kein SDB für die Batterie erforderlich.
    Ist es ein Blei-Akku mit Schwefelsäure sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen wie zu verfahren ist, wenn die Batterie ausläuft oder explodiert. Dazu gehören meiner Meinung nach SDB für die Batteriesäure, die Betriebsanweisung (oder ggf. entsprechende Anweisungen in die BA für den Stapler mit reinpacken) und natürlich die Unterweisung der Mitarbeiter.

    schöne Grüße,

    Markus

  • ...das ich als Käufer einer Batterie keinen Umgang mit der Säure habe. Das MSDS ist vielleicht für den Hersteller der Batterie wichtig, da dieser die Säure handelt. Wenn ich als Werkstattmitarbeiter beispielsweise Säure nachfüllen muss, muss ich natürlich ein MSDS haben - dies bekomme ich aber vom Lieferanten der Säure und nicht mit dem Kauf der Batterie.
    Ich koennte auch anders fragen: "Wenn Du ein Auto kaufst, bekommst Du dann auch ein MSDS fuer das Benzin?!?"

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich:

    Im Gegensatz zur Batteriesäure ist das Benzin ein absoluter Verschleissartikel. Da kann man das auf den Benzin-Lieferant schieben, der in kürzester Zeit ins Spiel kommt.

    Aber du wirst lachen, als ich von diesem, es war Shell, ein Datenblatt wollte, wollten die nur eines rausrücken, wenn ich eine Kundennummer nenne. Hast Du an der Tanke schon mal ne Kundennummer bekommen?

    Hardy

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  • ... "Wenn Du ein Auto kaufst, bekommst Du dann auch ein MSDS fuer das Benzin?!?"
    ...


    Dies aus dem Grund da eine Privatperson keinen Rechtsanspruch auf die Übermittlung eines SDB hat!

    Hat eigentlich schon einmal jemand eine Expositionsmessung beim Betanken von gewerblich genutzten Fahrzeugen gemacht? Zumindest bei mit Benzin betriebenen Fahrzeugen müsste man das streng nach GefStoffV durchführen und entsprechend archivieren.

    Jetzt zurück zur Batterie.
    Diese ist als Erzeugnis anzusehen => keine Kennzeichnungspflicht und auch nicht automatisch ein SDB. ABER der Lieferant hat die notwendigen Informationen in der Betriebsanweisung für sein Erzeugnis (hier der Stapler) aufzuführen. Auf Anfrage wird er bestimmt auch ein SDB übermitteln.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.