G25 für LKW-Fahrer?

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  • Hallo SiFa`s.

    In wieweit unterscheidet sich eine G25 Untersuchung von der Untersuchung die ein LKW-/o. Bus-Fahrer ab dem 50. Lebensjahr machen lassen muss um den Führerschein verlängern zu können? ?(

    Oder kann jemand der die alte Führerscheinklasse 2 hat mit einem G25 Nachweis seinen Führerschein verlängern lassen? Hier im Hause kam diese Frage heute auf, aber ich konnte nichts brauchbares "googeln".

    Hat jemand einen Tipp wo`s steht?


    Gruß aus dem (saukalten) Sauerland

    DerStefan

    Politik und Wahrheit verhalten sich zueinander wie Ebbe und Flut.

    Wo das eine hinkommt, tritt das andere zurück!

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  • Ergänzend zu dem von awen noch ein Tipp:

    Der Leistungsumfang der G25 ist hier zu finden:

    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/g25.pdf

    Der der Untersuchung nach FeV hier:
    http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__24.html

    Lieben Gruß,

    Martin

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)

  • Hallo,

    zusätzlich müssen alle Fahrer die Fahrzeuge über 3,5 t fahren die 5 Module machen. Ausnahme Handwerker brauchen dieses nicht. Überganzfrist läuft im nächsten Jahr ab. Diese mit bedenken.


    Grüße aus Neuwied

  • Hallo
    die Untersuchungsinhalte sind ähnlich.
    Bei der Fahrerlaubnisverordmung FeV wird
    zusätzlich eine Perimetrie also Sehtest (Gesichtsfeld)gefordert.
    Ich bevorzuge die FeV durchzuführen und bekomme
    die Bescheinigung der G25 mitgeliefert.
    Gruss
    J.J.M.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • Zitat

    zusätzlich müssen alle Fahrer die Fahrzeuge über 3,5 t fahren die 5 Module machen. Ausnahme Handwerker brauchen dieses nicht. Überganzfrist läuft im nächsten Jahr ab.

    Wobei ich der Meinung bin, dass das nicht schaden könnte, wenn man sich so die Handwerker auf Deutschlands Strassen zum Teil mal ansieht...

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)

  • Stimmt. Wenn man sich so manche Ladungssicherung genauer ansieht. Aber der Gesetzgeber sieht halt hier eine Ausnahme vor. Schaden kann es keinem, vor allem das Modul Ladungssicherung. Bei uns wird das Thema mit den Modulen noch ausgesetzt. Der Zuständige Meister sieht es noch nicht ganz ein. Haben es jetzt so oft gesagt, das auch die Lehrgangplätze mit sicherheit voll sind. Und haben nur einen 7,5 t. Andere sind PKW´s und Transporter jedoch unter 3,5 t. Privat darf man Fahrzeuge auch über 3,5 t fahren ohne Module. Diese gelten nur für Gewerblich genutzte Fahrzeuge.

    Gruß aus Neuwied