Moin,
ich mal wieder. Nachdem ich jetzt google stundenlang gequält habe und keine befriedigende Antwort erhalten habe, hoffe ich auf einen Treffer in Eurem reichhaltigen Fundus fundierten Wissens. ASA ist zu bilden ab 20 Mitarbeitern, so weit klar. Hat jemand Erfahrungen mit kommunalen Eigenbetrieben? Wir haben mehrere Eigenbetrieb, die diese Grenze knacken, haben aber keinen eigenen ASA. Nach Auskunft der Firma, die uns mit SiFa und BA betreut, müssen die Eigenbetriebe aber -weil rechtlich eigenständig- eigene Verträge mit der Firma zur Betreuung abschließen, die natürlich auch gesondert vergütet werden.
Seltsamerweise haben aber die Eigenbetriebe keinen ASA. Um die Ersthelfer kümmern sie sich selbst. Die SiBes werden wiederum von uns bestellt. Die Brandschutzhelfer organisieren wir auch. Die med. Untersuchungen werden auch von uns veranlasst, obwohl vertraglich direkt zwischen Eigenbetrieb und externer Firma vereinbart. Alles in allem sehr verworren. BA und SiFa sind für uns und die Eigenbetriebe die gleichen Personen. Teilweise macht die SiFa Begehungen in Einrichtungen, die den Eigenbetrieben zugeordnet sind, belastet aber unser Stundenkontingent.
Kann jemand fundiert darüber Auskunft geben, ob
a) ein kommunaler Eigenbetrieb (Hessen) für den Arbeitsschutz komplett selbst verantwortlich ist?
b) ein eigener ASA gebildet werden muss?
c) das Mutterhaus (die eigentliche Kommunalverwaltung) diese Aufgaben miterledigen kann (ähnlich wie ein Gesamtbetriebsrat)?
Momentan sieht es für mich etwas so aus, als hätte unser externer Dienstleister die Lizenz zum Gelddrucken gefunden, und bei uns hat es bislang niemand gemerkt.
Gruß Frank