Unfall Hochdruckreiniger / Lanze unzulässig? !

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  • Hallo zusammen,

    wir hatten folgenden Unfall !

    Ein Mitarbeiter zog sich beim ausspritzen mit dem Hochdruckreiniger einer kleinen Binderstahlwanne eine Schnittverletzung zu. Er schnitt sich mit dem Wasserstrahl aus der Lanze in den Oberschenkel.Durch den rückstoß der Lanze beim einschalten! Die Lanze ist eine Sonderanfertigung für enge Räume und ist nur 40 cm lang.

    Meine Frage:
    Gibt es eine Norm oder Richtlinie wie lang die Lanze eines Hochdruckreinigers mindestens sein muß:?:

    Ich glaub nämlich das diese Lanze gar nicht zulässig ist! :thumbdown:


    Vielen Dank im vorraus für Eure Hilfe :thumbup:

    Gruß Rotweismax ^^

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  • Mir persönlich ist keine Norm oder Richtlinie für eine minimale Länge der Hochdrucklanze bekannt.
    Aber wenn der Unfall tatsächlich durch den Rückstoß passiert ist ... ich weiss jetzt nicht, wie der Arbeitsplatz gestaltet ist und die Arbeiten durchgeführt werden, aber ein paar Fragen habe ich doch:
    War der Mitarbeiter in die richtige Handhabung und den Umgang mit der Lanze eingewiesen?
    War der Mitarbeiter in der Lage, den Rückstoßdruck zu kompensieren (z.B. durch beidhändige Führung der Lanze -> Unterweisung)?
    Wenn eine einhändige Führung notwendig ist, kann die Kraft des Rückstoßes vom Mitarbeiter problemlos kompensiert werden?

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo RotWeisMax!

    Eine Untergrenze ist auch mir nicht bekannt.

    Frage 1) Wie viel bar bringt das Gerät?
    Frage 2) Wie groß ist der Rückstoß?
    Frage 3) Was sagt die Gefährdungsbeurteilung bezüglich PSA?
    Frage 4) Ist die Lanze für den erzeugten Druck ausgelegt (sollte gekennzeichnet sein)?
    Frage 5) Ist der MA korrekt unterwiesen / eingewiesen?
    Frage 6) Wäre der Einsatz einer mechanisch geführten Spritzeinrichtung hier möglich gewesen?
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    Ein paar interessante Infos stehen in den Bausteinen der BG Bau geschrieben. Unter anderem auch:

    "Ist die Lanzenlänge kleiner als 75 cm oder werden Geräte mit mehr als 250 bar eingesetzt, sind entsprechend der Gefährdungsbeurteilung Stiefel (Fußschutz mit speziellem Schutz vor dem Hochdruckwasserstrahl) oder Stiefel mit speziell geeigneten Gamaschen notwendig."

    Hoffe ein paar nützliche Anregungen sind dabei...

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)