Arbeitszeit und Bereitschafstdienst

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  • Gibt es da denn irgendwo etwas zum Nachlesen?
    Hab zwar gesucht, aber nichts gefunden (wahrscheinlich nicht die richtigen Suchbegriffe ... ), was den Sachverhalt deutlich darstellt.


    Ich habs ja schon geschrieben: Vorgabe der Bezirksregierers.
    Natürlich kann das gut sein, dass das schon Arnsberg oder Münter anders sieht. Aber an irnkwas muss man sich ja halten unter Berufung auf die Kölner.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • Ich habs ja schon geschrieben: Vorgabe der Bezirksregierers.
    Natürlich kann das gut sein, dass das schon Arnsberg oder Münter anders sieht. Aber an irnkwas muss man sich ja halten unter Berufung auf die Kölner.


    Jau Hardy.
    Ich möche noch dazu ergänzen, dass wenn Ihr solche Fälle habt und Eure MA in einem anderen Regierungsbezirk tätig sind, muss die Anfrage, genau wie die Anmeldung/ Anträge für Mehr-/ Feiertags- und Sonntagsarbeit bei dem Regierungspräsidium gestellt werden, wo der Firmensitz ist. Nicht wo die MA tätig sind.
    Das liegt daran, dass nur das RegPräs schauen kann, ob die Fa. bereits das Kontingent an Stunden überschritten hat. Das können die anderen net ;)
    Das ist der Normalfall. Ausnahmen natürlich hier mal ausgeblendet... z. B. bei der Anmeldung einer ARGE. Da kann das wieder anders aussehen...

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Jau Hardy.
    Ich möche noch dazu ergänzen, dass wenn Ihr solche Fälle habt und Eure MA in einem anderen Regierungsbezirk tätig sind, muss die Anfrage, genau wie die Anmeldung/ Anträge für Mehr-/ Feiertags- und Sonntagsarbeit bei dem Regierungspräsidium gestellt werden, wo der Firmensitz ist. Nicht wo die MA tätig sind.
    Das liegt daran, dass nur das RegPräs schauen kann, ob die Fa. bereits das Kontingent an Stunden überschritten hat. Das können die anderen net ;)
    Das ist der Normalfall. Ausnahmen natürlich hier mal ausgeblendet... z. B. bei der Anmeldung einer ARGE. Da kann das wieder anders aussehen...

    Gruß

    Jens

    Du meinst wirklich, dass ein KH das beantragen muss?!
    Ohne diese Dienst ist ein KH nicht zu betreiben.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Du meinst wirklich, dass ein KH das beantragen muss?!


    Hallo Hardy,

    nach meiner Auffassung , ja.
    Es muss aber keine Einzelnbeantragung sein. Wir haben die Ausnahmegenehmigung für 12h-Schichten in "Schaukelschicht-Modell" (einschl. Wochenenden und Feiertage) in der Betriebsgenehmigung für unbestimmte Zeit erhalten.
    So sollte das auch bei einem KH funktionieren.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -


  • Hallo Hardy,

    nach meiner Auffassung , ja.
    Es muss aber keine Einzelnbeantragung sein. Wir haben die Ausnahmegenehmigung für 12h-Schichten in "Schaukelschicht-Modell" (einschl. Wochenenden und Feiertage) in der Betriebsgenehmigung für unbestimmte Zeit erhalten.
    So sollte das auch bei einem KH funktionieren.

    Gruß, Niko.


    Das nun wieder nicht, das die Ausnahmegenehmigung bereits im Arbeitszeitgesetz steht.

    Und wenn Dir dazu Kommentare vorliegen kannst Du sehen, dass an eine weitere Aufweichung absolut nicht gedacht ist.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • Sieh mal einer an. Komischerweise sieht der Fahrplan für dieses Jahr wesentlich entspannter aus, als in den vorangegangenen Jahren ;) Was so ein kleiner Hinweis auf ein seit Jahren bestehendes Gesetz doch bewirken kann. :rolleyes:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.