Hydraulikzylinder ohne Sicherheitseinrichtung in der GFK/Plexiglasbearbeitung

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  • Leute ich steh vor nem kleinen Problem und weiß nicht wie ich das handhaben soll. Ich bräuchte mal eure Meinung.

    Wir haben einen Kunden, der GFK-Teile und Plexiglasscheiben bearbeitet (verformt, geschnitten, gesägt etc.). Die Scheiben werden in einem Ofen (170Grad) erhitzt um biegsam gemacht zu werden. Dann werden sie auf eine Pressform gelegt und an den zu verformenden Stellen eingepresst. Dies geschieht mittels eines Gestells mit mehreren Hydraulikzylindern und auch mit "normalen" Klemmleisten (ähnlich Schraubzwinge) am Rand. Jetzt kommt mein "Problem". Der Auslöser der Hydraulikzylinder hat keinen Notstopp. Der ist auch nicht nachzurüsten, da die Pressformen alle Marke Eigenbau sind. Geht nicht anders. D.h. wenn auf den Auslöser gedrückt wird, gehn die Zylinder nach unten und erfüllen ihren Bestimmungszweck --> pressen.

    Die Formen/Gestelle wurden alle in der hauseigenen Planungsabteilung entworfen, in der hauseigenen Schlosserei gebaut und werden von einem gelernten Kunststoffschlossermeister (viele Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich) bedient. Ich habe ihn zu dem Thema befragt und stellt euch mal den Blick vor, als ich ihn gefragt habe ob im bewusst wäre, dass man sich da die Finger verklemmen kann. Wäre ein Hammer in der Nähe gewesen, wäre ich einer Gefährdung durch akuten Hammereinschlag ausgesetzt gewesen.

    Was meint ihr zur Gefährdungsbeurteilung? Kann man das mit dem Verweis auf jahrelange Berufserfahrung, intensive Unterweisung durch Planung und Konstruktion so lassen? Oder soll ich auf einem Notstopp bestehen? Ich bin der Meinung man kann, wenn man die GB entsprechend abfasst.

    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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  • Hallo Mike,

    der Punkt 2.4 im Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung fordert:
    2.4 Kraftbetriebene Arbeitsmittel müssen mit mindestens einer Notbefehlseinrichtung versehen sein, mit der gefahrbringende Bewegungen oder Prozesse möglichst schnell stillgesetzt werden, ohne zusätzliche Gefährdungen zu erzeugen. Ihre Stellteile müssen schnell, leicht und gefahrlos erreichbar und auffällig gekennzeichnet sein. Dies gilt nicht, wenn durch die Notbefehlseinrichtung die Gefährdung nicht gemindert werden kann, da die Notbefehlseinrichtung entweder die Zeit bis zum normalen Stillsetzen nicht verkürzt oder es nicht ermöglicht, besondere, wegen der Gefährdung erforderliche Maßnahmen zu ergreifen.

    Und es spielt keinerlei Rolle, ob das Arbeitsmittel selbst gebaut oder auf dem Markt gekauft wurde.
    Und erst recht kann man gesetzliche Anforderungen nicht in der Gefährdungsbeurteilung für ungültig erklären.

    Vielleicht solltest du einmal mit dem Geschäftsführer ein Gespräch suchen und ihm seine Verantwortung erläutern. (Der Planer und der Erbauer sind hier übrigens auch mit in der Verantwortung. Lass dir mal von a.r.ni den Unterschied zwischen fahrlässig und Vorsatz erklären :D )
    Sollte das nicht möglich sein, hast du wirklich ein Problem.
    Der Kontakt zur BG oder staatlichen Gewerbeaufsicht kann dir hier weiterhelfen. Aber dieser Weg wird ein harter sein...

    Hinweis:
    Den prozeß- oder produktionstechnischen Ausschuß hat der Unternehmer in Kauf zu nehmen, wenn dadurch die Gefahr für Leib und Leben reduziert werden kann.
    Einen Ausweg bietet eine vollständige und sichere Einhausung des Gefahrenbereichs.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • ............... dem ist nichts hinzuzufügen.

    Ergo: Not-Stop ist nicht vorhanden? Maschine stillsetzen, nachrüsten und weiterarbeiten.

    Hier gibt es keine Diskussion von wegen "Altbestand" oder habe ich "nicht gewußt".

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ...wenn auf den Auslöser gedrückt wird, gehn die Zylinder nach unten und erfüllen ihren Bestimmungszweck --> pressen....


    Wenn ich Deine Beschreibung richtig verstehe, kann man den Auslöser auch mit einer Hand bedienen. :sleeping:

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    jede maschine lässt sich mit einem notaus Nachrüsten. Man kann diese Schützschaltung in den Speisestromkreis der Maschine einbauen und mit dem Notaus koppeln. Dies ist eine recht günstige und sofort zu realisierende Nachrüstung. Ansonsten schließe ich mich den Ausführungen meiner Vorschreiber zu 100% an. Hier ist dringender Handlungsbedarf, Stichwort "Gefahr im Verzug", auch hier muss eine FASI sofort die Maschine stillegen (dazu bist du sogar verpflichtet, denn du bist Fachkundig ;) ) und bei nichteinsehen des Unternehmers :cursing: sofort das Gewerbeaufsichtsamt bzw. die BG verständigen!

    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

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  • Guten Morgen erstmal.

    Danke für eure Meinungen.

    Ich werde nochmal mit dem Chef reden. Ihr habt Recht. Hilft nix.

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    Mike