Leute ich steh vor nem kleinen Problem und weiß nicht wie ich das handhaben soll. Ich bräuchte mal eure Meinung.
Wir haben einen Kunden, der GFK-Teile und Plexiglasscheiben bearbeitet (verformt, geschnitten, gesägt etc.). Die Scheiben werden in einem Ofen (170Grad) erhitzt um biegsam gemacht zu werden. Dann werden sie auf eine Pressform gelegt und an den zu verformenden Stellen eingepresst. Dies geschieht mittels eines Gestells mit mehreren Hydraulikzylindern und auch mit "normalen" Klemmleisten (ähnlich Schraubzwinge) am Rand. Jetzt kommt mein "Problem". Der Auslöser der Hydraulikzylinder hat keinen Notstopp. Der ist auch nicht nachzurüsten, da die Pressformen alle Marke Eigenbau sind. Geht nicht anders. D.h. wenn auf den Auslöser gedrückt wird, gehn die Zylinder nach unten und erfüllen ihren Bestimmungszweck --> pressen.
Die Formen/Gestelle wurden alle in der hauseigenen Planungsabteilung entworfen, in der hauseigenen Schlosserei gebaut und werden von einem gelernten Kunststoffschlossermeister (viele Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich) bedient. Ich habe ihn zu dem Thema befragt und stellt euch mal den Blick vor, als ich ihn gefragt habe ob im bewusst wäre, dass man sich da die Finger verklemmen kann. Wäre ein Hammer in der Nähe gewesen, wäre ich einer Gefährdung durch akuten Hammereinschlag ausgesetzt gewesen.
Was meint ihr zur Gefährdungsbeurteilung? Kann man das mit dem Verweis auf jahrelange Berufserfahrung, intensive Unterweisung durch Planung und Konstruktion so lassen? Oder soll ich auf einem Notstopp bestehen? Ich bin der Meinung man kann, wenn man die GB entsprechend abfasst.
Mike