Beschreibung der Staplerfahrerausbildung

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  • Hallo Mitstreiter,

    ich habe mal eine Frage:
    Gibt es normalerweise zur Gabelstaplerausbildung irgendwelche Unterlagen, welche Theman behandelt wurden, bzw. wie die Ausbildung durchgeführt wurde / wie der Ablauf der Ausbildung war?

    Normalerweise erhält man doch nach erfolgreicher Prüfung den Gabelstaplerschein, eventuell noch ein paar Merkblätter und das war´s.

    Die Frage kam nach einem Unfall auf, der Anwalt möchte gerne Unterlagen zur Staplerscheinausbildung sehen.

    Gruß
    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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  • Hi,

    mir ist es nicht bekannt, dass Staplerfahrer Schulungsunterlagen des Veranstalters erhalten, wobei das sicherlich vom Veranstalter abhängig ist.
    Frag doch mal bei denen nach? Die müssen ja irgendetwas haben, wonach sie unterrichtet haben.

    Und wenn die "Justiz" die Qualität der Staplerausbildung in diesem Fall anzweifeln sollte, sollte doch gerade dieser Veranstalter ein eigenes Interesse daran hbaen, diesen Zweifel auszuräumen!

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Grüß Dich,

    Gibt es normalerweise zur Gabelstaplerausbildung irgendwelche Unterlagen, welche Theman behandelt wurden, bzw. wie die Ausbildung durchgeführt wurde / wie der Ablauf der Ausbildung war?

    einen Hinweis gibt der Eintrag in den Staplerschein
    "gemäß BGG 925" (bzw. die Vorgängerversion) oder "in Anlehnung an BGG 925".
    Dort sind allgemeine Schulungsinhalte angegeben.
    Aber ich würde mir, wie Thorstzen S., die Unterlagen vom betroffenen Ausbilder holen ... und dann mit der BGG vergleichen ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hi,

    genau das was a.r.ni angeführt hat. Wobei "in Anlehnung..." ein Alibisatz für eine verkürzte, z.B. 1-Tages-Ausbildung ist.
    Ich würde die BGV D27 noch zusätzlich ansehen.

    Wenn ich eine Schulung durchführe, dann hefte ich für mich ab: Teilnehmerliste mit Stoffverzeichnis, den Bogen "meiner" theoretischen Prüfung, der vom Teilnehmer ausgefüllt wurde und ein Kurzprotokoll zur Fahrprüfung.

    Der Veranstalter, der ja auch den Staplerschein unterschrieben hat, sollte sich hier sicherlich erklären können und auch einen entsprechenden Nachweis über "seine" Ausbildung/Befähigung beilegen können!

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Ralf,

    bei mir bekommen die Teilnehmer die Schulungsunterlagen von uns mit und die BGG 925; BGV D 27 als Druck von der BG.
    `´welche Theman behandelt wurden` steht in der Aufragsbestätigung und in den Prüfungsunterlagen.

    Gruß Olaf

    Die Kunst des Redens besteht darin, zu wissen, was man nicht sagen darf.

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  • ... Wobei "in Anlehnung..." ein Alibisatz für eine verkürzte, z.B. 1-Tages-Ausbildung ist.

    jou, ich weiß, deswegen auch die Erwähnung.
    Interessant ist, dass es den BGn weitgehend egal ist ... aber das ist eine andere Geschichte ... ;(

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo,

    das Thema hat sich erledigt.
    Ich habe vom Gabelstapler-Ausbilder eine sehr gute Aufstellung über die Ausbildung der Fahrer hier vor Ort erhalten (die Ausbildung wahr mehrtägig, über einen Zeitraum von mindestens 2 Wochen, so dass die Mitarbeiter auch schon unter Betriebsbedingungen das fahren der Stapler (unter aufsicht) üben konnten), und auch eine Aufstellung der Unterlagen, die die Leute bei der / zur Ausbildung erhalten haben (BGV D 27, BGI 545, Gabelstapler Ausbildung und Prüfung (Verkehrsverlag Fischer), Schulung von Gabelstaplerfahren (TÜV Media), Schulungs-DVD (Selbstlernprogamm zum theoretischen Teil nach BGG 925 der GrolaBG).
    Und siehe da, darauf angesprochen konnte sich der entsprechende Mitarbeiter auch an die Unterlagen erinnern, jetzt muss er sie nur noch wiederfinden.

    Ich hoffe, dass das dann auch dem Anwalt reicht.

    Vielen Dank für Eure Tipps und Anregungen.

    Gruß
    Ralf

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