Wegeunfall nach einer vom Betriebsrat veranstalteten Weihnachtsfeier

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  • Der Betriebsrat wird die Veranstaltung wohl kaum aus seiner privaten Tasche bezahlt haben.
    Daher nehme ich an, das die Veranstaltung vom Betriebsrat aus dem Budget, welches der Unternehmer dem BR zur Verfügung stellt, bezahlt wurde ..... also keine private Veranstaltung!!!!!

    Aber das ist meine Meinung ......... ich mache hier ja keine Rechtsberatung .........

    Grüße Christian

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"

    Werner von Siemens, Zitat von 1880

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  • Na mit dieser Aussage wäre ich nicht zufrieden

    Die Weihnachtsfeier wurde zwar vom BR organisiert,meine Frage nun was macht denn auf einer sogenannten privaten Feier der Arbeitgeber`?

    Der MA ist versichert glaubt es mir
    LG Akira


    Hallo Akira,

    nein, der Mitarbeiter ist nicht versichert.

    Wie die Vorschreiber schon darlegten: Sobald der AG die Feier als private Feier ankündigt, ist der Mitarbeiter nicht versichert über die BG.
    Dies muss aber ganz klar auf der Einladung, Aushängen stehen. Wenn der AG das vergisst, ist die Feier eine Versicherte betriebliche Aktion.

    Bei jeder Betriebsratsversammlung ist der AG nur Gast. Der Betriebsrat ist der Gastgeber.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Ergo kein Versicherungsschutz, IMHO.

    Eine Feier nur für Betriebsrats- und Ersatzmitglieder fällt nicht unter den (BG-)Versicherungsschutz.

    Der MA ist versichert glaubt es mir

    Sehe ich nicht so

    Endscheidend wird auch das Ende der Feier sein,

    kein Wegeunfall.

    Diese Weihnachtsfeier fällt unter den Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft!

    die aus meiner Sicht zunächst einmal einen Versicherungsfall verneinen

    selbstverständlich dem Versicherungsschutz durch die BG unterliegen

    nein, der Mitarbeiter ist nicht versichert


    Hallo Sifas,

    es wird hier im Forum keine abschließende und allgemein anerkannte Beantwortung dieser Frage geben können. Nicht umsonst gibt es Menschen, die sich ein Leben lang mit solchen Fragestellungen beschäftigen.
    Lasst doch diejenigen entscheiden, die es zu entscheiden haben. Und das sind nicht die Sifas.


    Ich kann nicht verstehen, warum sich der Unternehmer und der BR weigern, diesen Unfall der BG zu melden.


    Ja, das ist ärgerlich. Ändert aber nicht viel an der Sachlage.
    Es steht dem verunfallten Mitarbeiter ja frei, sich selbst an die Unfallversicherung zu wenden.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -