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  • Hallo!

    Hier habe ich eine "neue" mittelständische Firma, die ich übernehme. Toller Geist der Produktion, Anstrengung auf allen Ebenen, Umsatz und Gewinn stimmen! (?).
    In der Produktion stehen noch einige, wenige, alte Maschinen zum Kanten und Stanzen. Was mache ich mit einem "offenen" Schwungrad? Es gibt drehende Teile, die händisch ohne Umschweife erreichbar sind. Bislang dachte ich, dass es in den Firmen keine Antriebe mehr gibt, die es erlauben die Finger zu opfern, wenn man es nur will.

    Vernünftig würde ich sofort fordern, dass alle zugänglichen Teile, die ohne Kompromiss zubeißen, abgedeckt werden.
    Sicher sind diese Maschinen noch erlaubt, mich beunruhigt es aber.

    Grüße
    Flügelschraube

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  • Moin Flügelschraube,

    kreative Schlosser/Metallbauer können aus Lochblech mit einer Maschenweite, kleiner als ein Finger, ganz tolle Sachen bauen um diese Gefahstelle einzuhausen. Das Ganze mit schöner FArbe versehen sieht auch noch nett aus und unterstreicht den Charme der alten Maschine.
    Nachrüsten geht. Was nicht geht ist eine Lösung, die man direkt kaufen kann. Hier muß der Besitzer schon recht kreativ tätig werden. D.h. aber auch automatisch Arbeitszeit und gleichzeitig teuer. Das Material ist hier nebensächlich.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Betreiben von offenen Gefahrstellen noch erlaubt ist.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Betreiben von offenen Gefahrstellen noch erlaubt ist.

    Moin Waldmann!

    Ich sehe das im Prinzip genau so. Im Moment argumentiert der Werkstattmeister damit, dass hier noch nie etwas passiert ist.
    Tatsächlich sind die offenen Schwungräder erst oberhalb 1,6 m offen. Ein zufälliges Erfassen von Kleidung ist damit unwahrscheinlich. Trotzdem!
    Ich muss mich erst eingewöhnen und werde diese Stelle weiter im Auge behalten.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Tach Flügelschraube,
    mir fällt da ein wenig etwas ein:


    http://www.ab.com/de/epub/catalo…1359/print.html

    TRBS 2111

    https://sifaboard.de/index.php?page…905cfb741912a55


    Vielleicht hilft es ja weiter.

    Eine Erfassungsstelle in 1,6m Höhe ist nicht ok. oder arbeiten da nur Zwerge?

    Viel Erfolg.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

    Einmal editiert, zuletzt von Waldmann (14. Januar 2013 um 09:59)

  • Moin Flügelschraube

    Bildet dieser Betrieb Azubis aus? Falls ja, hätte ich eine Argumentationshilfe. Die Azubis könnten die ja im Rahmen ihrer innerbetrieblichen Ausbildung entsprechende Schutzvorrichtungen bauen.

    Das hätte für denBetriebden Vorteil, dass, außer einer Aufsicht über die Azubis, kein vollwertiger Mitarbeiter von seinen eigentlichen Aufgaben abgezogen werden müsste. Außerdem wärwn die Azubis sinnvoll beschäftigt.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Guten Morgen miteinander,

    für diese Maschinen muss doch eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen, bzw. erstellt werden. Ergibt sich hieraus, dass bei der bestimmungsgemäßen Verwendung der Maschine Gefährdungen vorhanden sind,
    dann müssen entsprechende Schutzvorrichtungen nach BetrSichV Anh. 1 Nr. 2 angebracht werden. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Wartung/Instandhaltung der Maschine.

    Das Argument, dass noch nie was passiert ist, zählt nicht. Vor einem Jahr ist ein hochmodernes Kreuzfahrtschiff gesunken - mit 32 Toten. Das konnte sich nach dem Stand der Technik auch keiner Vorstellen.

    Außerdem sollte man dem Werkstattmeister mal darlegen, dass er persönlich für die Sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich ist, und dass er im Schadensfall auch persönlich haften wird.

    Grüße
    Q901S

  • Jepp,

    die Sache mit der Gefährdungsbeurteilung macht Flügelschraube schon.

    Wenn die Gefahrenstelle in einer Höhe von 1,6m ist, dann habe ich eine definitive Gefährdung. Da gibt es kein "WENN UND ABER".
    Setzt sich der Werkstattleiter/Besitzer/Chef darüber hinweg, dann hat er sicherlich ein massives Problem. Traurig ist nur, dass es immer die falschen trifft. Der Arbeiter, der evtl. seinen Arm schädigt, wird nicht der Verweigerer sein. :thumbdown:

    Munter bleiben.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)