Prüfvorschriften für Lichtvorhänge und Lichtgitter

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  • Hallo, nach langer Zeit melde ich mich hier auch mal wieder zu Wort.

    Ich habe eine Frage bezüglich der Prüfung von Lichtvorhängen/ Lichtgittern.
    Bisher haben wir die Lichtvorhänge an unseren Anlagen einmal jährlich prüfen lassen.
    Die tägliche Funktionskontrolle und eine Prüfung nach Wartung und Instandhaltung wird ebenfalls durchgeführt und dokumentiert.
    Jetzt war die Herstellerfirma der Lichtvorhänge zur jährliche Prüfung im Haus und hat uns mitgeteilt, das seit 2006 eine jährliche Prüfung nicht mehr ausreichend sei.
    Wir müssten die Lichtvorhänge 4 mal im Jahr prüfen lassen. Kann jemand sagen, ob es so eine Vorschrift wirklich gibt und wo ich diese Finden kann.

    Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus.

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  • Hallo!

    ich kenne keine Lichtgitter im praktischen Einsatz. Trotzdem:
    Es wäre doch das Einfachste denjenigen zu fragen, der die Aussage macht.
    Die Prüfer, die gerne mehr Geld verdienen wollen (darum geht es doch primär den externen Prüffirmen) sind stets gerne bereit auf Vorschriften zu verweisen. Natürlich muss man unbedingt diese Quellen mit den Aussagen überprüfen.
    Sollte es sich beinm Hersteller um die Firma P... handeln, muss ich sagen, dass sie eine super Unterstützung bieten und geballtes Expertenwissen, welches auch gerne weitergegeben wird.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Jetzt war die Herstellerfirma der Lichtvorhänge zur jährliche Prüfung im Haus und hat uns mitgeteilt, das seit 2006 eine jährliche Prüfung nicht mehr ausreichend sei.
    Wir müssten die Lichtvorhänge 4 mal im Jahr prüfen lassen. Kann jemand sagen, ob es so eine Vorschrift wirklich gibt und wo ich diese Finden kann.


    Jetzt muss ich mich mal fragen, warum die Fa. das erst jetzt anmerkt ?(
    Sofern es diese Grundlage gibt, muss diese auch im Prüfprotokoll als Grundlage aufgeführt sein, Beispiel für elektrische Betriebsmittel "Prüfungen wurden auf Grundlage der BGV A3 und blabla... durchgeführt." Sonst weiß Du ja nicht, auf welcher Grundlage geprüft wurde. Sollte diese bestimmte Grundlage nicht aufgeführt sein, weil Zeiträume durch andere Regelungen anders definiert werden, solltest Du da mal nachhaken.
    Ich kann Flügelschraube nur beipflichten. Oft ist eine starke Behauptung besser (und auch lukrativer), als ein schwacher Beweis. Da hak mal bitte nach. Auf die Antwort bin ich dann mal gespannt ;) Wenn es die Grundlagen gibt, ok. Meine Gegenfrage: Warum erst jetzt aufgefallen?
    Ist für mich, wie als wenn Du alle zwei Jahre mit Deinem Auto in die Werkstatt zur HU fährst und die Dir nach sechs Jahren sagen, dass Du hättest jedes Jahr kommen müssen :cursing:

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Jetzt war die Herstellerfirma der Lichtvorhänge zur jährliche Prüfung im Haus und hat uns mitgeteilt, das seit 2006 eine jährliche Prüfung nicht mehr ausreichend sei.


    In einigen meiner Firmen ist so etwas installiert und von dort kenne ich bislang nur die jährliche Prüfung (nebst der Aufforderung zu Prüfung vor einem Einsatz).

    Waren die schon letztes Jahr bei Euch? Wenn ja - warum sagen sie das erst jetzt?

    Zitat

    Wir müssten die Lichtvorhänge 4 mal im Jahr prüfen lassen. Kann jemand sagen, ob es so eine Vorschrift wirklich gibt und wo ich diese Finden kann.

    Diese Prüffrist ist mir neu und suspekt.
    Bei einem Lieferanten fand ich in der Betriebsanleitung den erhellenden Hinweis.
    "Warten Sie die optoelektronische Schutzeinrichtung entsprechend den gültigen nationalen Vorschriften innerhalb der geforderten Fristen. Die Prüfungen müssen
    durch befähigte Personen durchgeführt werden."
    ?(

    Ich würde auch nachfragen, aus welcher Vorschrift die das herleiten. Wenn die eine Norm nennen (z. B. EN 61496 : 2004 Sicherheit von Maschinen - Berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen), würde ich auffällig nach meinem Migränestäbchen greifen.
    Und - ich würde fragen, ob die Produkte, wie auch das des Lieferanten, mittlerweile so miserabel sind, dass seit 2006 eine viermalige Prüfung erforderlich ist ... :D

    Nachtrag: ich sehe gerade, dass GT bereits gefragt hat, warum die Mitteilung erst jetzt kam (ich habe die Antwort angefangen, bevor GT geantwortet hat und seine Antwort nicht gesehen).

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

    Einmal editiert, zuletzt von a.r.ni (20. Dezember 2012 um 01:06)