Gefährdungsbeurteilung eines Gefahrenstoffes mit anschließender Erstellung eines Gefahrenstoffkatasters für den Betrieb XYZ

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  • Guten Morgen erst einmal an alle!

    Habe mir die letzten beiden zwei wochen den kopf zerbrochen und bin nun "fast" mit meinem Praktikumsbericht fertig.
    Habe mich selbstverständlich an den Handlungszyklus gehalten, Formal ist alles selbstverständlich alles nach schema - BG/TÜV eingehalten worden ( für die Punktevergabe).. meine Frage ist, kann ich die Analyse/Beurteilung so lassen. Ich habe nämlich zu dem Standart das EMGK mit einfließen lassen. Finde ich persönlich besser als den standart.

    Ist nur ein Entwurf ;)

    Kurzes Feedback wäre nett. Nun drei Auszüge aus der Arbeit :)

    Rechtschreibfehler fürft Ihr behalten.

    Danke schon einmal im Vorraus und allen einen schicken Start in dem Tag!

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  • Hi,

    prinzipiell ist der Datensatz erst einmal schön strukturiert und für jemanden gut verstndlich, der sich noch nicht wochenlang damit beschäftigt hat (das ist bei solchen Berichten immer ein Punkt,der schwierig für jemanden selbst zu erkennen ist - aber dafür ist das Forum ja da :-D)

    Eine Frage / Anmerkung habe ic aber doch:
    Du legst bei den Maßnahmen viel Wert auf die Gefhrdung durch Augenkontakt / orale Aufnahme.
    Von den Kenndaten her halte ich das aber für die vergleichsweise geringere Gefhrdung. Mir wäre die Entzündlichkeit des Produkts und die Frage, ob sich ggf. explosionsfähige Gas / Luft - Gemische bilden können wichtiger.
    Vor allem, da ja auch die Kenndaten (vomn AGW abgesehen) keinen Hinweis auf Gesundeitsgefährdung ergeben.

    Hast Du noch einen Part in dem du auf die Entzündlickeit und das vermeiden von Explosionsgefahr / Zündgefahr eingehst (mir fällt da noch spontan die gute alte Geschichte mi der selbstentzündung von Lösemittelgetränkten Stofflappen ein)?

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Daran gedacht habe ich selbstverständlich schon bezüglich der Entzündlichkeit/Putzlappen etc...
    Im Sicherheitsdatenblatt wird darauf ja auch ausdrücklich drauf hingewiesen. Nee ich habe dafür auch schon was im Hintergrund erstellt, was aber noch angepasst werden muss. Gefahr durch Hautkontakt habe ich soweit auch schon fertig, liegt nur nicht im anhang mit bei ;)

    Auf jeden Fall bin ich erst einmal am Staunen, das so 20 Seiten mal schnell geschrieben sind. Ich finde auch das die Analyse und die anschließende Bewertung echt den meisten Platz rauben/ Zeit fressen.

    Als Lösungsfindung werde ich auf jeden Fall eine Absaugung vorschlagen und den Spass direkt an der Quelle anzugehen. Und was den Gefahrstoff angeht. Da werde ich zwar bei dem Gefahrstoff bleiben nur wird dieses dann nicht aufgetragen sondern aufgespüht - Explosionsfähige Atmosphäre wird da sicherlich von großer Bedeutung werden.

    Substitution wurde im Vorfeld schon gemacht.

    Erstellen einer BA, PSA und Unterweisung + Technische Lüftung... und gut ist oder!?!?

    Bin froh wenn ich den M*** fertig habe *lol*


    Aber danke für die Gedankenstütze :)

  • ähhhm... gerade bei Aufsprühen musst du vorsichtig sein (im Verglecih zum Auftragen).
    Du vergösserst deine Oberfläche noch einmal zusätzlich und gerade dann muß man das mit dem Ex-Schutz noch mal überdenken. Als auf das Sicherstellen der Zündquellenfreiheit würde ich hier sehr explizit eingehen.

    Klar wird dann auch die Exposition über die Atemwege auch ein deutlich grösseres Thema.
    Auf das Versprühen würde ich also definitiv noch einmal gesondert eingehen, weil es die Gefährdung auch noch einmal erhöht.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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  • Mhhh gute dann streiche ich das mal aus meinem Kopf, ich will ja auch mal fertig werden :)

    Technische Absaugung und gut ist, wurde vom Fachleiter zum Glück schon abgesegnet, dann passt das ja :)

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  • Hallo Stefan,

    du solltest bei deinen Piktogrammen etwas aufpassen. R10 ist entzündlich(ohne Piktogramm), du gibst als Piktogramm Hochentzündlich an. Bei H226 genügt nicht nur das Piktogramm sondern es muss noch "Achtung" dabei stehen.

    Das mit Einatmen und Tätigkeitsdauer habe ich nicht verstanden. Zum einen gibst du einen Verbrauch von 1,5L in 8h an, zum Anderen Tätigkeiten von 3x15min. ?(

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • Bin ich froh das ich das noch einmal mit ins Forum reingenommen habe :) Danke für eure schnelle antwort. das mit dem piktogramm ist mir echt nicht aufgefallen, ich glaube wenn man sich den spass 1o mal durchliest, übersieht man das alles schneller :) Gut das ihr da auch noch einmal draufschaut :)

    Tätigkeitsdauer, ok muss noch abgeändert werden :) Stand auf meiner TO-Do liste aber noch drauf :)
    Mit der Schichtlänge von acht std. hat es auf sich, das ich angebe welche Tagesmenge verbraucht wird. das fordert das EMKG jedenfalls.

    so ich bastel mal weiter, danke für euer feedback :) wenn ich den spass ganz fertig habe (23.Dezember) lade ich mal die ganze arbeit hoch..... und wer dann noch ganz viel langeweile haben sollte zu weihnachten "Lol* der kann sich die 20 seiten ja mal gemütlich anschauen ;)

  • Die Kennzeichnung des Produktes ist fehlerhaft.
    R36 führt zu Xi, R20 führt zu Xn. Der H310 ist falsch, denn er lautet "Lebensgefahr bei Hautkontakt". Da soll wohl der H319 hin. Weiterhin ist hier eine Kennzeichnung mit dem Ausrufezeichen GHS07 erforderlich.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Die Kennzeichnung des Produktes ist fehlerhaft.
    R36 führt zu Xi, R20 führt zu Xn. Der H310 ist falsch, denn er lautet "Lebensgefahr bei Hautkontakt". Da soll wohl der H319 hin. Weiterhin ist hier eine Kennzeichnung mit dem Ausrufezeichen GHS07 erforderlich.

    H319 - Hast du Recht :) Danke! Weia ich brauche eine Pause!
    R36 und R20 sind Bestandteile zweier gefährlichen Inhaltsstoffen deren bestand bei ca. 5% liegen. Die Kennzeichnung liegt hier nur auf entzündlich. Die Kennzeichnung würde so bei den Inhaltsstoffen an sich aussehen..!?

    Dennoch Danke, dann habe ich das schon einmal geklärt und umgeschrieben!

    :thumbup:

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  • ...R36 und R20 sind Bestandteile zweier gefährlichen Inhaltsstoffen deren bestand bei ca. 5% liegen. Die Kennzeichnung liegt hier nur auf entzündlich. Die Kennzeichnung würde so bei den Inhaltsstoffen an sich aussehen..!? ...


    Achtung, die Kennzeichnung der Inhaltsstoffe ist weitgehend irrelevant, wenn es um die Kennzeichnung einer Mischung geht. Sie ist nur sinnvoll zur Plausibilitätsprüfung und Abschätzung möglicher Gefährdungen. Relevant für die Bewertung des Produktes ist dessen Kennzeichnung. Somit sollte auch nur diese in Deinem Bericht erwähnt werden, die Kennzeichnung der Inhaltsstoffe ist nicht notwendig und führt hier nur zur Verwirrung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Achtung, die Kennzeichnung der Inhaltsstoffe ist weitgehend irrelevant, wenn es um die Kennzeichnung einer Mischung geht. Sie ist nur sinnvoll zur Plausibilitätsprüfung und Abschätzung möglicher Gefährdungen. Relevant für die Bewertung des Produktes ist dessen Kennzeichnung. Somit sollte auch nur diese in Deinem Bericht erwähnt werden, die Kennzeichnung der Inhaltsstoffe ist nicht notwendig und führt hier nur zur Verwirrung.


    Jau. Einfaches Beispiel. Setz Dich morgens in die Küche, gieß Dir einen Kaffee ein und les dabei mal das SDB von Koffein. Du wirst staunen, was Du da grade trinkst ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)