Arbeitgeber Verpflichtung

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  • Hallo Gemeinde,


    Habe mal wieder eine Fachfrage.

    Unser Kraftfahrer stellen am Wochenende die Lkw´s auf einem Rasthof ab und kommen selten auf den Betreibshof.

    Die fahrt zwischen den Lkw´s und dem Betriebshof ist ja Arbeitszeit und wird mit Mietautos und eigene klein Busse durchgeführt (Die der Kraftfahrer ja selber fährt). Aber ist den der Unternehmer überhaupt verpflichtet sicher zu stellen, das wenn ich den LKW auf einem Rasthof abstellen muss mich nachhause zu holen oder kann er sagen, "wie der Fahrer nachhause kommt und am Sonntag wieder zum Lkw kommt ist mir egal"!??? Gibt es dort irgendwo ein Gesetz?

    Danke schonmal im voraus.

    MFG Rene

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  • Hallo Scania,

    Unser Kraftfahrer stellen am Wochenende die Lkw´s auf einem Rasthof ab und kommen selten auf den Betreibshof.


    Woher kommt diese Vorgehensweise? Ist das eine Anweisung der Vorgesetzten / Betriebsleitung oder ist das "nur" betriebliche Praxis?

    Die fahrt zwischen den Lkw´s und dem Betriebshof ist ja Arbeitszeit


    Warum? Wo ist das geregelt, dass dies Arbeitszeit ist? Eine gesetzliche Vorschrift hierzu ist mir nicht bekannt. Aber es kann ja eine tarifliche bzw. manteltarifvertragliche Übereinkunft dazu geben.

    und wird mit Mietautos und eigene klein Busse durchgeführt (Die der Kraftfahrer ja selber fährt).


    Wer bestellt und bezahlt die Mietwagen bzw. Busse? Wer gibt die Anweisung zum selbst fahren?

    Aber ist den der Unternehmer überhaupt verpflichtet


    Meine persönliche (!) Meinung und Einschätzung dazu:
    Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist die Erbringung der Arbeitsleistung. Was die Arbeitsleistung ist, steht normalerweise im Arbeitsvertrag.
    Konkretisiert wird das dann durch das Weisungs- und Direktionsrecht des Arbeitgebers. Und Ort, Zeit, Inhalt, Dauer, ... gehört zu diesem Recht des Arbeitgebers dazu.

    Also, mein Verständnis:
    Der Arbeitgeber kann bestimmen, wann, wo und wie ich zu arbeiten habe.
    Es ist meine Pflicht, dafür zu sorgen, dass ich rechtzeitig und leistungsfähig am Arbeitsplatz bin.
    Und da das an vielen Arbeitsplätzen zu Problemen führt, gibt es branchenspezifische Regelungen und Lösungen, die aber nicht verbindlich sind.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo Nico,

    Also zum Thema Pendeln zwischen LKW und Betriebshof folgendes:

    "Auszug aus der EU (VO) 561/2006, Artikel 9 (2)


    (2)Die von einem Fahrer verbrachte Zeit, um zu einem in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallenden Fahrzeug, das sich nicht am Wohnsitz des Fahrers oder der Betriebstätte des Arbeitgebers, dem der Fahrer normalerweise zugeordnet ist, befindet, anzureisen oder von diesem zurückzureisen, ist nur dann als Ruhepause oder Fahrtunterbrechung anzusehen, wenn sich der Fahrer in einem Zug oder auf einem Fährschiff befi ndet und Zugang zu einer Koje oder einem Liegewagen hat.


    (3) Die von einem Fahrer verbrachte Zeit, um mit einem nicht in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallenden Fahrzeug zu einem in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallenden Fahrzeug, das sich nicht am Wohnsitz des Fahrers oder der Betriebsstätte des Arbeitgebers, dem der Fahrer normalerweise zugeordnet ist, befi ndet, anzureisen oder von diesem zurückzureisen, ist als andere Arbeiten anzusehen."

    Warum stellen Sie auf einem Rasthof ab?

    Ganz einfach die Fahrzeuge werden am Freitag vorgeladen und fahren dem Kunden schonmal entgegen.

    Das erspart Zeit! (Aussage der DISPO)

    Wer die Fahrzeuge bezahlt?

    Die Fahrzeuge werden von unserer Firma Angemietet (die dann zum Rasthof gebracht werden) und es fahren auch Haus eigene klein Busse, ergo kommt der Chef für die Kosten auf.

    Die Anweisung erfolgt von unserer Fahrereinsatzplanung und wird meines wissens nach auch so bei der Einstellung bekannt gegeben.

    Das Problem was ich habe wie soll der Kraftfahrer zum Fahrzeug kommen wenn er den LKW immer wo anders abstellt? Ich würde ja einsehen das ich einen Bestimmten Platz hätte wo ich die möglichkeit habe Privat hinzufahren und auch wieder von dort wegzukommen, aber da man ja immer woanders abstellt ist es doch nicht zumutbar zu sehen wie man von dort wegkommt oder auch wieder hinkommt!

    Deshalb würde ich einfach gerne wissen ob es dafür eine Regelung gibt?

    MfG Rene

  • ...aber da man ja immer woanders abstellt ist es doch nicht zumutbar zu sehen wie man von dort wegkommt oder auch wieder hinkommt! ...


    Kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag zum Arbeitsplatz genannt ist. In der Regel ist es Sache des Arbeitnehmers, wie er zu seinem Arbeitsplatz kommt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Zusammen,
    da solltet ihr wirklich mal in die Verträge schauen.
    Wenn der Arbeitsplatz des KF der LKW ist, muss er sehen wie er hin- und wieder weggkommt. Das als Arbeitszeit zu berechnen ist großzügig.
    Andererseits wäre es dem KF nicht zuzumuten an jedem belibigen Ort seinen LKW zu stellen und heimzufahren. Ich denke, dass man hier die Grenze des Arbeitsamtes mit 2h einfache Wegzeit als Maximum nehmen kann. Hier sollte man aber Rücksprache wegen der Lenkzeiten nehmen, weil die noch dazukommen.

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

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  • Das ist definitiv keine Frage der Arbeitsicherheit. Hier können glaube ich nur Anwälte des Arbeitsrechtes, oder möglicherweise Betriebsräte gefragt werden. Alles was hier von uns gesagt werden kann sind Vermutungen die dir, Scania, in dem Fall nicht wirklich helfen.

  • "Auszug aus der EU (VO) 561/2006, Artikel 9 (2)

    (2)Die von einem Fahrer verbrachte Zeit, um zu einem in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallenden Fahrzeug, das sich nicht am Wohnsitz des Fahrers oder der Betriebstätte des Arbeitgebers, dem der Fahrer normalerweise zugeordnet ist, befindet, anzureisen oder von diesem zurückzureisen, ist nur dann als Ruhepause oder Fahrtunterbrechung anzusehen, wenn sich der Fahrer in einem Zug oder auf einem Fährschiff befindet und Zugang zu einer Koje oder einem Liegewagen hat.


    Hallo Skania,

    Diese EU-Verordnung regelt die Lenk- und Ruhezeiten und dieser Abschnitt sagt nur, dass die Anreise und Rückreise zum Fahrzeug zu den Lenk- und Ruhezeiten zu zählen sind. Mehr nicht.
    Über Rechte und Pflichten zur An- bzw. Abreise, oder zur Bezahlung, steht dort nichts.

    (3) Die von einem Fahrer verbrachte Zeit, um mit einem nicht in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallenden Fahrzeug zu einem in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallenden Fahrzeug, das sich nicht am Wohnsitz des Fahrers oder der Betriebsstätte des Arbeitgebers, dem der Fahrer normalerweise zugeordnet ist, befi ndet, anzureisen oder von diesem zurückzureisen, ist als andere Arbeiten anzusehen."


    dto.
    Und wie "andere Arbeiten" geregelt werden, steht im
    - Arbeitsvertrag oder
    - Betriebsordnung oder
    - Tarifvertrag oder
    - ...

    Ansonsten schreibe ich mich mit K. :huh:
    Gruß, NiKo.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Ok Danke für die vielen Antworten ich werde mich mal mit einem Anwalt in Verbindung setzen und versuchen dort was nähres zu erfahren...

    @ Niko Ich bitte um Entschuldigung! Das ist natürlich nicht akzeptabel! ;)