Hallo Gemeinde,
Habe mal wieder eine Fachfrage.
Unser Kraftfahrer stellen am Wochenende die Lkw´s auf einem Rasthof ab und kommen selten auf den Betreibshof.
Die fahrt zwischen den Lkw´s und dem Betriebshof ist ja Arbeitszeit und wird mit Mietautos und eigene klein Busse durchgeführt (Die der Kraftfahrer ja selber fährt). Aber ist den der Unternehmer überhaupt verpflichtet sicher zu stellen, das wenn ich den LKW auf einem Rasthof abstellen muss mich nachhause zu holen oder kann er sagen, "wie der Fahrer nachhause kommt und am Sonntag wieder zum Lkw kommt ist mir egal"!??? Gibt es dort irgendwo ein Gesetz?
Danke schonmal im voraus.
MFG Rene