Wechseln von Netzteilen am PC

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  • Hallo Kollegen,

    unser IT Mitarbeiter hat mich gefragt, ob er bei gezogenen Netzstecker das Netzteil vom PC wechseln darf? Ich bin mir nicht sicher ob er dafür nicht eine Schulung zur "Elektrofachkraft" und die jährliche Nachschulung benötigt? Zudem stellt sich mir die Frage, ob Elektrofachkräfte zur Prüfung nach BGV A3 schriftlich beauftragt werden müssen? Was ich weis ist, dass die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft nachgewiesen werden muss und der Nachweis zu dokumentieren ist.

    Gruß Martin

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  • Einen Gruß MartinE!

    Die Frage ist nicht einfach mit ja oder nein zu beantworten.
    Zwischen einem Netzteil welches als paralles Netzteil zur spannunsauffall Sicherung, in bestimmten (wohl immer Gestellen) Schächten eingeschoben ist, und einem eingebauten Netzteil mit losen Steckern, und offenem Zugang zum gesamten PC-Gehäuse klafft eine große Spanne.
    Will jemand in ein PC-Gehäuse eingreifen, wobei die Gefahr besteht, dass Adern verletzt oder gequetscht werden, Fremdspannung auf leitenden Teilen ist, muss eine bestimmte Ausbildung vorhanden sein.
    Unproblematisch ist die Elektrofachkraft (EFK) mit einer Qualifikation/Schulung VDE701-702 bzw. BGV A3.*
    Auch Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) dürfen solche Arbeiten ausführen. Natürlich bei sicherer Freischaltung des PCs.
    Dies gilt auch für die abschließende Prüfung.
    Allerdungs müssen EuP von einer EFK überwacht werden. Wird die Arbeit mehrfach wiederholt, muss die EFK nicht ständig anwesend sein.

    Grundsätzlich haben die IT-Leute keine Genehmigung alleine an Teilen des Niederspannungsnetzes zu arbeiten. Das stellt sich in PC-Werkstätten häufig erst als Problem dar, wenn mal jemand fragt, oder wenn etwas passiert.

    Im Betrieb würde ich immer auf "Nummer Sicher" gehen.

    Grüße
    Flügelschraube


    * Das Ausbildungsspektrum von Personen, die sich Elektrofachkraft nennen dürfen, ist sehr verschieden. Nicht jede Elektrofachkraft kennt sich mit den Prüfungen VDE 701-702 aus.
    Das Betriebssicherheitsgesetz kennt die befähigte Person. Diese Definition gefällt mit besser.

  • Hi Flügelschraube,

    danke für die ausführliche Information, das mit der EuP hört sich schon mal vernünftig an, denn die Grundschulung zur EFK dauert ja schließlich doch 5 Tage, was bei der EuP wohl wesentlich kürzer ist. Kann eine Elekrtofachkraft den IT Mitarbeiter zur EuP machen oder muss das ein Meister sein?

    Gruß Martin

  • Hallo Martin,

    kann eine Elektrofachkraft Wissen für die entsprechende Ausbildung vermitteln? Kennt sie die entsprechenden Regeln? Ist sie bereit eine Prüfung abzunehmen und für steht für den Inhalt gerade? Warum bildet ein Meister Lerlinge aus? Warum werden die Prüfungen dann von Unabhängigigen abgenommen? Und? Und? Und?

    Mir wäre die Verantwortung zu groß und ich finde, es hätte ein "Geschmäckle", wie der Volksmund sagt.

    Gebt die Ausbildung lieber ab: TÜV, BG und andere Bildungsträger helfen sicherlich.

    .
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    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hi Flügelschraube,

    5 Tage, was bei der EuP wohl wesentlich kürzer ist.

    Kann eine Elekrtofachkraft den IT Mitarbeiter zur EuP machen oder muss das ein Meister sein?

    Jetzt bewege ich mich auf sehr dünnem Eis. Würde die Frage lieber an ein anderes Fachforum abgeben.

    Die Ausbildungsdauer von EuP wird recht unterschiedlich eingeschätzt.
    Nach meinem GMV sage ich, dass es auf die Anforderungen ankommt. Der Arbeitgeber bestimmt, was die EuP machen darf.
    Z.B. haben wir hier einen Industriebetrieb, der seinen EuP ein Sicherungswechsel nur bis 35 A (400 V) erlaubt.
    Je weiter man die Tätigkeit einschränkt, desto weniger spezielle Ausbildung braucht man. Dazu gehört natürlich, dass dieser Tätigkeitsbereich auch eingehalten wird!

    Ausbilder einer potentiellen EuP kann nach meiner Meinung eine EFK sein.
    Wieder behaupte ich, dass der Verantwortliche (Inhaber, Betriebsleiter) eine Aufgabe übertragen und verantworten kann.
    Es gibt da ja die "Organisationsverantwortung". Natürlich darf ich nur jemandem eine Aufgabe stellen, der diese auch kompetent erfüllen kann.
    Nochmal der GMV: Unabhängig von umfangreichen Fachkenntnissen und Fertigkeiten, kann doch möglicherweise ein Geselle etwas besser erklären als ein Meister oder Techniker.
    Bitte ich rede nicht vom Regelfall. Werde auf keinen Fall hoch ausgebildeten Leuten ihre Kompetenz absprechen, auch nicht im Geheimen.

    Schluss:
    Ihr müsst Personen finden die persönlich in der Lage sind nötiges Wissen zu transferieren. (Es geht dabei wohl hauptsächlich um Theorie) Diese Personen müssen die Gewähr bieten sicher (fachkundig) für sich und andere Personen zu handeln. Dazu gehört Wissen, Kenntnis der eigenen Grenzen und persönliche Zuverlässigkeit.
    Unter diesen Vorraussetzungen würde ich unterschreiben.

    Grüße
    Flügelschraube

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  • Also ein Netzteil ist als Komponente eines Computers ein Teil das ein Fachinformatiker Fachrichtung Systemintegration als normale Arbeitsaufgabe ansehen muss. Das ist Ausbildungsinhalt des Berufes siehe http://www.zv.uni-leipzig.de/fileadmin/user…hmenplan_04.pdf Seite 11

    Bei mir war der eine Berufschullehrer Elektroingenieur und deshalb war es während meiner Ausbildung sehr elektrolastig, aber generell werden alle unsere Fachinformatiker-Azubis auch darin unterwiesen. Sie tauschen grundsätzlich alle Komponenten eines Computer- oder Serversystems :) incl Kabel etc

    Grüsse aus dem erstaunlicherweise verschneiten Hannover
    Heide

  • Hallo Heide!

    Einen schönen Gruß!
    Den Plan habe ich angesehen. Ausbildung zur Elektrofachkraft oder Prüfung nach VDE 701-702 konnte ich nicht so schnell finden. Wo soll das stehen?
    Will ja auch nicht streiten, wozu auch. Letzte Woche war ich bei IT-Leuten. Sie arbeiteten ohne Prüfungsnachweis mit 230 V- 3-fach Steckdosen. Keine war geprüft und die Fachleute waren auch nicht in der Lage eine Prüfung durchzuführen. Auch nicht in ihrer Wekstatt. Erklärten mir auch, dass dies außerhalb ihrer Zuständigkeit liegt.

    Wenn es um den Lehrer geht muss ich sagen, dass ich auch Ingenieur bin und ein Zertifikat des VDE habe über die Prüfung ortsveränderlicher E-Geräte.

    Mich würde natürlich interessieren wie Ihr Eure IT-Leute bei der Prüfung ortsveränderlicher Geräte unterweist. Und welche Prüfspannungen Ihr bei Netzgeräten zulasst.
    Gerne auch als PN.

    Grüße
    Flügelschraube

  • @ all,
    normalerweise ist ein PC-Netzteil eine geschlossene Einheit. Ein "Tauscher" kommt hier nicht mit einer für ihn gefährlichen Spannung in Berührung. Das Netzkabel läßt sich zu dem auch einfach abziehen. Somit muß der "Tauscher" in diesem Fall keine ausgebildete Elektrofachkraft sein.
    Aber: Jede Reparaturaktion schreit nach VDE nach einer anschliessenden Geräteprüfung (701/702er). Diese kann dann aber nur eine entsprechend unterwiesende Person unter der Leitung einer Elektrofachkraft durchführen. Der Prüfer muß hierzu in der Lage sein ein z.B. schuzisoliertes Gerät von einem mit Schutzleiter zu unterscheiden! Greift dieser Mensch jetzt noch aktiv in das Netzteil ein, um es bspw. zu reparieren, muß er eine abgeschlossene Ausbildung im Elektrofach haben UND sollte zeitnah im aktiven Geschehen stehen. Will heissen, eine Fachkraft, die irgendwann vor 20 Jahren etwas gelernt oder auch studiert hat und nicht mehr im Bezug zur aktiven Arbeit steht, ist keine Fachkraft mehr!

    Alles vielleicht ein wenig verwirrend.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • unser IT Mitarbeiter hat mich gefragt, ob er bei gezogenen Netzstecker das Netzteil vom PC wechseln darf?


    Kurze Antwort. Ja

    denn

    Zitat

    normalerweise ist ein PC-Netzteil eine geschlossene Einheit. Ein
    "Tauscher" kommt hier nicht mit einer für ihn gefährlichen Spannung in
    Berührung.

    Wie Waldmann richtig sagt, das Netzteil eines PCs ist in sich eine geschlossene Einheit mit ein Paar Kabeln und Steckern dran. In der Regel einen fürs Mainboard und einige für Festplatten und Laufwerke. Das ist nichts anderes als einen Stecker einer Kaffeemaschine in die Steckdose zu tun. Jeder ITler sollte wissen welche Stecker wozu da sind. Je nach PC Art kann es höchstens passieren dass er sich an einer scharfen Kante schneidet weil der Arbeitsraum beengt sein könnte. Aber ein Netzteil lediglich austauschen ist ansonsten unproblematisch.

    Nur das selbige aufschrauben, das darf der Itiler dann nicht mehr.

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  • hmmm .... *grübel* ...
    In der Thematik bin ich jetzt nicht so drin, deshalb 'ne kurze Frage:
    PC-Netzteile sind ja in sich abgeschlossene (in der Regel versiegelte) Einheiten, die (in der Regel) als Ganzes getauscht werden, die internen Anschlüsse 5/12V (Board, Speichermedien) sind (in der Regel) verwechslungsfrei.
    Ist nach einem derartigen Tausch (alt gegen neu) tatsächlich eine VDE 701/702 - Prüfung erforderlich?
    Auf der Netzspannungsseite innerhalb des Netzteiles wurde ja nicht geöffnet oder manipuliert oder instandgesetzt.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo Udo,

    ja.

    Als Beispiel frage doch einmal deinen Fernsehtechniker oder Elektriker. Jedes Gerät, das sie bspw. in der Werkstatt haben, darf erst dann wieder zum Kunden, wenn die entsprechende Prüfung durchgeführt wurde. Egal was gemacht wurde. Vielleicht wurde bei einer Waschmaschine (in der Werkstatt) nur ein Türgummi, das überhaupt nicht elektrisch ist, gewechselt? Egal. Hier hat eine Instandsetzung vorgelegen.
    Genauso ist es mit irgendwelchen Komponenten, die im PC gewechselt wurden. O.K., Hand auf's Herz; Wer macht das? Es sollte aber so sein.

    Tschau.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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