Das ist schon mehr als tragisch!
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elschwoabos -
15. November 2012 um 22:02 -
Erledigt
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Hallo,
ja, dass stimmt. Leider aber keine Seltenheit, erst zum Jahresanfang 2012
kam es zu einem ähnlichen Unfall, hier mit einem toten Feuerwehrmann- Link
hier: http://www.ln-online.de/nachrichten/33…hrt-zum-einsatzGruß
Simon Schmeisser -
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Wir hatten das auch vor Jahren in Paderborn.
Das Fahrzeug war damals im Einsatz. Die Versicherung zahlt den Hinterbliebenen in dem Fall leider nicht, nur wenn das Fahrzeug sich nicht im Einsatz befindet. -
Hallo,
ja, und diese Kampagnen laufen genauso an der Masse der FM (SB) vorbei, wie
Kampagnen für die Integration innerhalb der Fw´en und seit
Jahren entsprechende Kampagnen für die Bevölkerung zum dringend
notwendigen Nachwuchs.....Wenn man das Problem lösen möchte, dann bitte mit flächendeckenden
Fahrsicherheitsschulungen für die Einsatzfahrzeuge und bez. Weg zum GH. Ferner
sollte man vielleicht darüber nachdenken, ob man gleich jeden 18- jährigen
frischen Fahr- und Feuerwehranfänger auf die Menschheit loslässt oder
langsam an den E-Dienst heranführt. Wird aber praktisch in Zeiten der
Personalnot nicht umzusetzen sein.Zurück aus dem Wunschdenken und in die Realität, insbesondere im Hinblick
auf den Light- Führerschein bzw. äh Feuerwehrführerschein, befürchte ich
das die Unfallzahlen eher noch zunehmen werden.r
Die Versicherung zahlt den Hinterbliebenen in dem Fall leider nicht, nur wenn das Fahrzeug sich nicht im Einsatz befindet.Interessant, gibt es dazu weitere Informationen warum die Versicherung nicht bezahlt hat?
Gruß
Simon Schmeisser -
Herr Schmeisser, in Bezug auf die Qualifizierung des Personals, Fahrsicherheitstrainings, usw., usw., rennen Sie bei mir offene Türen ein.
Das Problem aus meiner Sicht im Hinblick auf derartige Unfälle sind eher Übermotivation gerade bei Jüngeren und organisatorische Mängel hinsichtlich der Tagesverfügbarkeit sowie Kirchturmdenken und -handeln.
Bei ersterem sind die Führungskräfte gefragt, bei den letzteren die Träger ...
Lösungen für beides gibt es, es hakt meist an der Umsetzung. -
Hallo,
ja, dass stimmt.
Wobei gerade ersteres nicht nur mit Kirchturmdenken und -handeln zu tun hat.
Man sollte immer bedenken, dass eigentlich eine jede Gemeinde/Stadt per Gesetz
eine leistungsfähige Fw. aufzustellen hat. Es ist daher nicht unbedingt im Sinne
der Gesetzgeber, wenn diese Leistungsfähigkeit nur unter Alarmierung von zig-
Wehren zustande kommt. Auch sollte man Faktoren wie 2. RW über Geräte der Fw./
Sonderaufgaben und Fahrzeuge nicht aus dem Blickfeld lassen, die natürlich mit
entsprechenden Zwängen verbunden sind.Aber mal sehen, wie sich das ganze in den nächsten Jahren entwickelt.
Getreu nach Dombrowsky "Mehr als 130 Jahre sind die Feuerwehren eine
Problemlösung, haben nicht aber das Problem gelöst, sondern eine Institution
geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist...."Gruß
Simon Schmeisser -
Wir hatten das auch vor Jahren in Paderborn.
Das Fahrzeug war damals im Einsatz. Die Versicherung zahlt den Hinterbliebenen in dem Fall leider nicht, nur wenn das Fahrzeug sich nicht im Einsatz befindet.Kannst du das mal näher erläutern?
Welche Versicherung zahlt nicht?
Welche Leistungen werden von welcher Versicherung nicht gezahlt?
Mit welcher Begründung?Danke und Gruß
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Kannst du das mal näher erläutern?
Welche Versicherung zahlt nicht?
Welche Leistungen werden von welcher Versicherung nicht gezahlt?
Mit welcher Begründung?Danke und Gruß
Der Fall ging damals 2009 durch die Medien. Passiert ist das an einer großen Kreuzung, als ein Taxifahrer mit dem Einsatzfahrzeug zusammengestoßen war. Es starben damals 1 Feuerwehrmann und 2-3 Gäste aus dem Taxi. Weitere Personen wurden verletzt
Es wurde viel darüber diskutiert, daß die Berufsfeuerwehr während eines Einsatzes keinen Versicherungsschutz hat. Wären die Feuerwehrleute nicht im Einsatz gewesen, so sagte man damals, wären die Hinterbliebenen wenigstens finanziell versorgt worden.
Mehr weiß ich leider auch nicht.
http://www.nw-news.de/lokale_news/pa…eschuldigt.html
http://www.nw-news.de/owl/2895494_Dr…ror-Unfall.html
http://www.welt.de/vermischtes/ar…erwehrauto.html -
Es wurde viel darüber diskutiert, daß die Berufsfeuerwehr während eines Einsatzes keinen Versicherungsschutz hat.
Ja und nein. Vereinfacht dargestellt:
Nach dem Pflichtversicherungsgesetz ist zwar jeder Halter eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers verpflichtet, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Aber, Kommunen (ab einer bestimmten Einwohnerzahl) und Körperschaften des öffentlichen Rechts sind von dieser Pflicht befreit (So genannte "Eigenversicherer" nach dem Selbstversicherungsgrundsatz). Typische Eigenversicherer sind Bundeswehr, Bundespolizei, Landespolizei, Landschaftsverbände und eben Kommunen mit ihren kommunalen Fahrzeugen, also auch Feuerwehrfahrzeugen.Heisst praktisch für den Geschädigten:
Er kann seine Ansprüche nicht wie üblich gegenüber einer Versicherung geltend machen, sondern muss diese Ansprüche unmittelbar gegenüber dem Schädiger geltend machen.Wären die Feuerwehrleute nicht im Einsatz gewesen, so sagte man damals, wären die Hinterbliebenen wenigstens finanziell versorgt worden.
"Leistungen für Hinterbliebene" gibt es aber auch nicht bei der "normalen" KFZ-Haftpflichtversicherung; es werden hier auch nur Personenschäden, Sachschäden, ggf. Vermögensschäden und immaterielle Schäden (z.B. Schmerzensgeld) gezahlt. Für derartige Fälle muss der Privatmensch selbst eine entsprechende Vorsorge (z.B. Lebensversicherung) treffen.
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Hallo,
wieder was gelernt, Danke für die Infos.
Wobei ich mir durchaus zunehmend die Augen bezüglich dieser Versicherungspraxis reibe.
Es ist ja durchaus bekannt, dass es keinen finanziellen Schutz für Dienstunfälle im
Zusammenhang mit Erkrankungen wie Herzinfarkt, Gelenke etc. gibt.
Es ist aber leider -zumindest gefühlt-, dass sich in den letzten Monaten die Vorfälle
gerade im Feuerwehrbereich häufen, in denen Leistungen verweigert werden.Zum Beispiel:
- http://www.derwesten.de/staedte/bottro…-id7266933.html
- http://waz.m.derwesten.de/dw/staedte/obe…?service=mobile
- http://www.retter.tv/de/feuerwehr.h…&ereignis=15610
- http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/TO…ikel7848856.php
usw..Unabhängig von diesen Faktoren und der Rechtmäßigkeit der Verweigerung in den genannten
Fällen, ist es moralisch höchst bedenklich und für den Fortbestand einer Organisation die überwiegend
auf die Ehrenamtlichkeit aufbaut, tödlich. Den über diese Vorfälle werden nicht nur in den Fachzeitschriften
oder Portalen berichtet, sondern auch in den "normalen" Medien.Gruß
Simon Schmeisser -
helft mir doch mal bitte eben aufs Pferd. Mein Brett vorm Kopf ist zu groß, ich kriegs nicht alleine runter
Warum sind die Berufsfeuerwehrleute im Einsatz nicht versichert? Das schließt sich doch komplett mit der deutschen Gesetzgegebung, SGB VII usw. aus.
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Vereinfacht dargestellt:
Berufsfeuerwehrleute sind in der Regel beamtet.
Bis in die frühen 90er Jahre war es so, das Beamte nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung erfasst wurden. Zum Tragen kam bei Unfällen im Dienst nur die Heilfürsorge nach Beamtenrecht.
Erst mit Inkraftreten des Arbeitsschutzgesetzes 1997 haben auch Beamte den Status des "Beschäftigten". Das Prinzip der Heilfürsorge auch bei Dienstunfällen greift aber heute noch, die Leistungen sind ähnlich den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Leider hat sich die Vorstellung "Beamte sind nicht versichert" in vielen Köpfen bis heute gehalten.Dies hat aber nur eingeschränkt mit dem oben genannten Fall zu tun.
@ Admin:
Da wir mittlerweile völlig OT sind, könnte man den Thread so ab Beitrag 4 oder ähnlich unter neuem Titel abspalten? -
Es stand auch, wie bereits erwähnt, im Raum, dass der Einsatz eine große Rolle spielte. Wäre er nicht im Einsatz gewesen, hätte die Versicherungssituation angeblich besser ausgesehen.
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@Schnecke_004: Ich weiss nicht, wo diese Aussage her kommt, aber sie entspricht nicht der Realität.
Unabhängig von diesen Faktoren und der Rechtmäßigkeit der Verweigerung in den genannten Fällen, ist es moralisch höchst bedenklich und für den Fortbestand einer Organisation die überwiegend auf die Ehrenamtlichkeit aufbaut, tödlich. Den über diese Vorfälle werden nicht nur in den Fachzeitschriften oder Portalen berichtet, sondern auch in den "normalen" Medien.
Wir haben im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung nun mal das Problem, das speziell bei Versicherten nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 - 13 SGB VII (in der Regel ehrenamtliche Tätigkeiten) eine Kostendeckung nicht durch Beiträge erfolgt bzw. erfolgen kann. Dies führt bei den Unfallkassen IMHO leider zu dem politischen Zwang, Kosten zu mimimieren, um das geplante Buget nicht zu überschreiten.
Es ist IMHO in erster Linie ein politisches Problem, kein versicherungsrechtliches Problem der Unfallkassen.
Zum Glück bleibt einem ja bei Zweifeln an der Richtigkeit der Bescheide immer noch der Widerspruchs- und Klageweg.Zum Thema Politik nur mal ein paar kleine Punkte zum Nachdenken:
Warum werden hinsichtlich der Rücken- und Kniebelastung im Rettungsdienst keine Studien gemacht?
Warum verhindert das BMAS die notwendige Ergänzung bzw. die notwendige Neufassung der GUV-C 53 "Feuerwehren" zur GUV-C 53 "Feuerwehren und Hilfeleistungsorgansisationen"?
Warum gibt es (Feuerwehren ausgenommen) so gut wie keine Präventionsarbeit in und für ehrenamtliche Tätigkeitsfelder?
Warum wird Ehrenamtlichen teils der Zugang zu Ausbildungen im Arbeitsschutz (SiBe, SiFA) verweigert?
Warum findet die notwendige sicherheitstechnische und ggf. arbeitsmedizinische Betreuung von Ehrenamtlichen keinen Einzug in die DGUV 2?Fragen über Fragen ...
Antworten kann hier nur die Politik geben. -
Hallo,
ja, nur hat man hier das Problem das man die zuständige Politik erstmal definieren muss.
Der Bund ist dafür nicht zuständig, also kann man jetzt zwischen Länderregierungen,
Regierungsbezirke, Landkreise oder den Gemeinden/Städten auswählen.
Zumal ich glaube, dass gerade in vielen Gemeinden/ Städten die Problematik mit
dem Versicherungsschutz nicht bekannt ist. Gleiches gilt auch für die Führungskräfte
der Feuerwehren. Nicht umsonst findet man mittlerweile auch Berichte, in denen
die Gemeinden und Städten beschließen, ihre Feuerwehrkräfte zusätzlich zu versichern.Wobei ganz aus der Verantwortung würde ich auch nicht die Feuerwehrverbände
lassen. Zu jedem Blödsinn gibt es Kampagnen etc., warum nicht dazu?
Ferner gibt es doch bereits schon Einrichtungen sich in seinem Versicherungsschutz
durch verschiedene Angebote zu verbessern, z.B. durch die Versicherungskassen/
Sterbekassen der Feuerwehren.Gruß
Simon Schmeisser