Das ist schon mehr als tragisch!

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  • Hallo,

    ja, dass stimmt. Leider aber keine Seltenheit, erst zum Jahresanfang 2012
    kam es zu einem ähnlichen Unfall, hier mit einem toten Feuerwehrmann- Link
    hier: http://www.ln-online.de/nachrichten/33…hrt-zum-einsatz

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Wir hatten das auch vor Jahren in Paderborn.
    Das Fahrzeug war damals im Einsatz. Die Versicherung zahlt den Hinterbliebenen in dem Fall leider nicht, nur wenn das Fahrzeug sich nicht im Einsatz befindet.

    Gruß
    Schnecke004

    :282::256:

    _________________________________

    Heute erleben wir die schönen Erinnerungen von morgen

  • Hallo,

    ja, und diese Kampagnen laufen genauso an der Masse der FM (SB) vorbei, wie
    Kampagnen für die Integration innerhalb der Fw´en und seit
    Jahren entsprechende Kampagnen für die Bevölkerung zum dringend
    notwendigen Nachwuchs.....

    Wenn man das Problem lösen möchte, dann bitte mit flächendeckenden
    Fahrsicherheitsschulungen für die Einsatzfahrzeuge und bez. Weg zum GH. Ferner
    sollte man vielleicht darüber nachdenken, ob man gleich jeden 18- jährigen
    frischen Fahr- und Feuerwehranfänger auf die Menschheit loslässt oder
    langsam an den E-Dienst heranführt. Wird aber praktisch in Zeiten der
    Personalnot nicht umzusetzen sein.

    Zurück aus dem Wunschdenken und in die Realität, insbesondere im Hinblick
    auf den Light- Führerschein bzw. äh Feuerwehrführerschein, befürchte ich
    das die Unfallzahlen eher noch zunehmen werden.

    r


    Die Versicherung zahlt den Hinterbliebenen in dem Fall leider nicht, nur wenn das Fahrzeug sich nicht im Einsatz befindet.

    Interessant, gibt es dazu weitere Informationen warum die Versicherung nicht bezahlt hat?

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Herr Schmeisser, in Bezug auf die Qualifizierung des Personals, Fahrsicherheitstrainings, usw., usw., rennen Sie bei mir offene Türen ein.
    Das Problem aus meiner Sicht im Hinblick auf derartige Unfälle sind eher Übermotivation gerade bei Jüngeren und organisatorische Mängel hinsichtlich der Tagesverfügbarkeit sowie Kirchturmdenken und -handeln.
    Bei ersterem sind die Führungskräfte gefragt, bei den letzteren die Träger ...
    Lösungen für beides gibt es, es hakt meist an der Umsetzung.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo,

    ja, dass stimmt.
    Wobei gerade ersteres nicht nur mit Kirchturmdenken und -handeln zu tun hat.
    Man sollte immer bedenken, dass eigentlich eine jede Gemeinde/Stadt per Gesetz
    eine leistungsfähige Fw. aufzustellen hat. Es ist daher nicht unbedingt im Sinne
    der Gesetzgeber, wenn diese Leistungsfähigkeit nur unter Alarmierung von zig-
    Wehren zustande kommt. Auch sollte man Faktoren wie 2. RW über Geräte der Fw./
    Sonderaufgaben und Fahrzeuge nicht aus dem Blickfeld lassen, die natürlich mit
    entsprechenden Zwängen verbunden sind.

    Aber mal sehen, wie sich das ganze in den nächsten Jahren entwickelt.
    Getreu nach Dombrowsky "Mehr als 130 Jahre sind die Feuerwehren eine
    Problemlösung, haben nicht aber das Problem gelöst, sondern eine Institution
    geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist...."

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Wir hatten das auch vor Jahren in Paderborn.
    Das Fahrzeug war damals im Einsatz. Die Versicherung zahlt den Hinterbliebenen in dem Fall leider nicht, nur wenn das Fahrzeug sich nicht im Einsatz befindet.

    Kannst du das mal näher erläutern?
    Welche Versicherung zahlt nicht?
    Welche Leistungen werden von welcher Versicherung nicht gezahlt?
    Mit welcher Begründung?

    Danke und Gruß

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Kannst du das mal näher erläutern?
    Welche Versicherung zahlt nicht?
    Welche Leistungen werden von welcher Versicherung nicht gezahlt?
    Mit welcher Begründung?

    Danke und Gruß

    Der Fall ging damals 2009 durch die Medien. Passiert ist das an einer großen Kreuzung, als ein Taxifahrer mit dem Einsatzfahrzeug zusammengestoßen war. Es starben damals 1 Feuerwehrmann und 2-3 Gäste aus dem Taxi. Weitere Personen wurden verletzt
    Es wurde viel darüber diskutiert, daß die Berufsfeuerwehr während eines Einsatzes keinen Versicherungsschutz hat. Wären die Feuerwehrleute nicht im Einsatz gewesen, so sagte man damals, wären die Hinterbliebenen wenigstens finanziell versorgt worden.
    Mehr weiß ich leider auch nicht.
    http://www.nw-news.de/lokale_news/pa…eschuldigt.html
    http://www.nw-news.de/owl/2895494_Dr…ror-Unfall.html
    http://www.welt.de/vermischtes/ar…erwehrauto.html

    Gruß
    Schnecke004

    :282::256:

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    Heute erleben wir die schönen Erinnerungen von morgen

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  • Es wurde viel darüber diskutiert, daß die Berufsfeuerwehr während eines Einsatzes keinen Versicherungsschutz hat.

    Ja und nein. Vereinfacht dargestellt:
    Nach dem Pflichtversicherungsgesetz ist zwar jeder Halter eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers verpflichtet, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Aber, Kommunen (ab einer bestimmten Einwohnerzahl) und Körperschaften des öffentlichen Rechts sind von dieser Pflicht befreit (So genannte "Eigenversicherer" nach dem Selbstversicherungsgrundsatz). Typische Eigenversicherer sind Bundeswehr, Bundespolizei, Landespolizei, Landschaftsverbände und eben Kommunen mit ihren kommunalen Fahrzeugen, also auch Feuerwehrfahrzeugen.

    Heisst praktisch für den Geschädigten:
    Er kann seine Ansprüche nicht wie üblich gegenüber einer Versicherung geltend machen, sondern muss diese Ansprüche unmittelbar gegenüber dem Schädiger geltend machen.

    Wären die Feuerwehrleute nicht im Einsatz gewesen, so sagte man damals, wären die Hinterbliebenen wenigstens finanziell versorgt worden.

    "Leistungen für Hinterbliebene" gibt es aber auch nicht bei der "normalen" KFZ-Haftpflichtversicherung; es werden hier auch nur Personenschäden, Sachschäden, ggf. Vermögensschäden und immaterielle Schäden (z.B. Schmerzensgeld) gezahlt. Für derartige Fälle muss der Privatmensch selbst eine entsprechende Vorsorge (z.B. Lebensversicherung) treffen.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo,

    wieder was gelernt, Danke für die Infos. :thumbup:
    Wobei ich mir durchaus zunehmend die Augen bezüglich dieser Versicherungspraxis reibe.
    Es ist ja durchaus bekannt, dass es keinen finanziellen Schutz für Dienstunfälle im
    Zusammenhang mit Erkrankungen wie Herzinfarkt, Gelenke etc. gibt.
    Es ist aber leider -zumindest gefühlt-, dass sich in den letzten Monaten die Vorfälle
    gerade im Feuerwehrbereich häufen, in denen Leistungen verweigert werden.

    Zum Beispiel:
    - http://www.derwesten.de/staedte/bottro…-id7266933.html
    - http://waz.m.derwesten.de/dw/staedte/obe…?service=mobile
    - http://www.retter.tv/de/feuerwehr.h…&ereignis=15610
    - http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/TO…ikel7848856.php
    usw..

    Unabhängig von diesen Faktoren und der Rechtmäßigkeit der Verweigerung in den genannten
    Fällen, ist es moralisch höchst bedenklich und für den Fortbestand einer Organisation die überwiegend
    auf die Ehrenamtlichkeit aufbaut, tödlich. Den über diese Vorfälle werden nicht nur in den Fachzeitschriften
    oder Portalen berichtet, sondern auch in den "normalen" Medien.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • helft mir doch mal bitte eben aufs Pferd. Mein Brett vorm Kopf ist zu groß, ich kriegs nicht alleine runter

    Warum sind die Berufsfeuerwehrleute im Einsatz nicht versichert? Das schließt sich doch komplett mit der deutschen Gesetzgegebung, SGB VII usw. aus.

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Vereinfacht dargestellt:
    Berufsfeuerwehrleute sind in der Regel beamtet.
    Bis in die frühen 90er Jahre war es so, das Beamte nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung erfasst wurden. Zum Tragen kam bei Unfällen im Dienst nur die Heilfürsorge nach Beamtenrecht.
    Erst mit Inkraftreten des Arbeitsschutzgesetzes 1997 haben auch Beamte den Status des "Beschäftigten". Das Prinzip der Heilfürsorge auch bei Dienstunfällen greift aber heute noch, die Leistungen sind ähnlich den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
    Leider hat sich die Vorstellung "Beamte sind nicht versichert" in vielen Köpfen bis heute gehalten.

    Dies hat aber nur eingeschränkt mit dem oben genannten Fall zu tun.

    @ Admin:
    Da wir mittlerweile völlig OT sind, könnte man den Thread so ab Beitrag 4 oder ähnlich unter neuem Titel abspalten?

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Es stand auch, wie bereits erwähnt, im Raum, dass der Einsatz eine große Rolle spielte. Wäre er nicht im Einsatz gewesen, hätte die Versicherungssituation angeblich besser ausgesehen.

    Gruß
    Schnecke004

    :282::256:

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  • @Schnecke_004: Ich weiss nicht, wo diese Aussage her kommt, aber sie entspricht nicht der Realität.

    Unabhängig von diesen Faktoren und der Rechtmäßigkeit der Verweigerung in den genannten Fällen, ist es moralisch höchst bedenklich und für den Fortbestand einer Organisation die überwiegend auf die Ehrenamtlichkeit aufbaut, tödlich. Den über diese Vorfälle werden nicht nur in den Fachzeitschriften oder Portalen berichtet, sondern auch in den "normalen" Medien.


    Wir haben im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung nun mal das Problem, das speziell bei Versicherten nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 - 13 SGB VII (in der Regel ehrenamtliche Tätigkeiten) eine Kostendeckung nicht durch Beiträge erfolgt bzw. erfolgen kann. Dies führt bei den Unfallkassen IMHO leider zu dem politischen Zwang, Kosten zu mimimieren, um das geplante Buget nicht zu überschreiten.
    Es ist IMHO in erster Linie ein politisches Problem, kein versicherungsrechtliches Problem der Unfallkassen.
    Zum Glück bleibt einem ja bei Zweifeln an der Richtigkeit der Bescheide immer noch der Widerspruchs- und Klageweg.

    Zum Thema Politik nur mal ein paar kleine Punkte zum Nachdenken:
    Warum werden hinsichtlich der Rücken- und Kniebelastung im Rettungsdienst keine Studien gemacht?
    Warum verhindert das BMAS die notwendige Ergänzung bzw. die notwendige Neufassung der GUV-C 53 "Feuerwehren" zur GUV-C 53 "Feuerwehren und Hilfeleistungsorgansisationen"?
    Warum gibt es (Feuerwehren ausgenommen) so gut wie keine Präventionsarbeit in und für ehrenamtliche Tätigkeitsfelder?
    Warum wird Ehrenamtlichen teils der Zugang zu Ausbildungen im Arbeitsschutz (SiBe, SiFA) verweigert?
    Warum findet die notwendige sicherheitstechnische und ggf. arbeitsmedizinische Betreuung von Ehrenamtlichen keinen Einzug in die DGUV 2?

    Fragen über Fragen ... :)
    Antworten kann hier nur die Politik geben.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo,

    ja, nur hat man hier das Problem das man die zuständige Politik erstmal definieren muss.
    Der Bund ist dafür nicht zuständig, also kann man jetzt zwischen Länderregierungen,
    Regierungsbezirke, Landkreise oder den Gemeinden/Städten auswählen.
    Zumal ich glaube, dass gerade in vielen Gemeinden/ Städten die Problematik mit
    dem Versicherungsschutz nicht bekannt ist. Gleiches gilt auch für die Führungskräfte
    der Feuerwehren. Nicht umsonst findet man mittlerweile auch Berichte, in denen
    die Gemeinden und Städten beschließen, ihre Feuerwehrkräfte zusätzlich zu versichern.

    Wobei ganz aus der Verantwortung würde ich auch nicht die Feuerwehrverbände
    lassen. Zu jedem Blödsinn gibt es Kampagnen etc., warum nicht dazu?
    Ferner gibt es doch bereits schon Einrichtungen sich in seinem Versicherungsschutz
    durch verschiedene Angebote zu verbessern, z.B. durch die Versicherungskassen/
    Sterbekassen der Feuerwehren.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010