Urteil im "Salzgrotten"-Prozess
Im Prozess um den Arbeitsunfall in St.Ingbert mit zwei toten polnischen Bauarbeitern sind die beiden angeklagten Bauunternehmer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass sie eine Mitschuld an dem Tod der Bauarbeiter tragen. Diese waren vor drei Jahren beim Einbau der Salzgrotte durch eine Explosion getötet worden. Zwei weitere Arbeiter erlitten schwere Verletzungen. Ursache für das Unglück war der unsachgemäße Umgang mit Montageschaum. Die Unternehmer hatten die Vorwürfe zurückgewiesen.
Die Staatsanwältin ging bei Ihrem Plädoyer das gesamte Arbeitsschutzrecht (ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV, EX-Schutz usw.) durch und zeigte erneut die Verstöße auf - sie forderte jeweils 3 Jahre Gefängnis ohne Bewährung wegen grober Fahrlässigkeit.
Es waren zwei interessante Verhandlungstage........