Hallo Zusammen,
früher gab es mal eine Empfehlung der BG die Länge von Sicherheits-Reißleinen an Bandförderern in der Länge zu begrenzen. Wenn ich mich recht erinnere, waren dies 15m in jede Richtung vom Zugschalter. Ich gehe davon aus, dass diese Empfehlung beim Einstampfen in die BGR 500 entfernt wurde. Andererseits meinen jetzt Firmen in ihre Montageanweisung schreiben zu müssen, dass 100m Zugleine in Ordnung sind.
Mit welchen Argumenten kann man dagegen halten, um einen Wäscheleineneffekt zu verhindern?