Hallo,
einer unserer holländischen Rohstofflieferanten wurde angehalten und ein Bußgeld von 50 Euro verhangen, weil er 360 kg Gefahrgut UN 1993, 3, III mit orangefarbener Tafel transportiert hat. Er hatte keine Punkteberechnung dabei und deswegen die Tafel aufgemacht.
Die Polizei meinte das hätte er nicht tun dürfen, da er unter den 1000 Punkten bleibt.
Muss man nicht immer die Punkteberechnung mitführen und wenn man sie nicht dabei hat die orangefarbene Tafel aufmachen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Christin