Rauchmelder und Alarmgeber

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  • Hallo Forum, bei uns ist die Frage nach Rauchmeldern in Büro´s und in der Mechanischen Werkstätte hochgekommen.
    Wo genau steht geschrieben wann Rauchmelder zur Pflicht werden?

    Weiterhin suche ich nach einer Lösung bei einem Notfall zu alarmieren. Wie ist das bei euch geregelt?


    Nasse Grüße aus Monnem

    "Es sind die Phantasten, die die Welt in Atem halten, nicht die Erbsenzähler."
    Erich von Däniken

    Zuständig für:
    - HSE
    - Gefahrstoffe
    - Brandschutz
    - WHG

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  • Hallo thoko.
    Also. Reden wir hier über Rauchmelder oder eine Brandmeldeanlage?
    Es kommt auf die Nutzung und die Bauordnung des Bundeslandes für das jeweilige Objekt an (z. B. Versammlungsstättenverordnung oder Industriebaurichtlinie)
    Weiterhin steht etwas in dem erstellten und beim Bauantrag eingereichten Brandschutzkonzept.
    Wenn das Gebäude sehr alt ist, gibts dieses Konzept noch nicht und müsste ggf. neu erstellt werden.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo,

    wie Globetrotter richtig ausführte, von was Reden wir? einzelne/ vernetzte Rauchmelder oder
    einer Brandmeldeanlage mit z.B. Aufschaltung zur Feuerwehr?

    Wenn es sich um eine Brandmeldeanlage handeln sollte, dann finden Sie in diesem Merkblatt
    eine allgemeine Übersicht dazu. Bitte aber beachten, es werden teilweise Auszüge
    aus Gesetze und Verordnungen des Bundeslandes Bayern zitiert. Je nach Bundesland
    kann es dazu abweichende Regelungen geben.
    http://www.bezirksfeuerwehrverband-oberbayern.de/pdf/FB4/BMA_Baurecht.PDF

    Da ich sehe das Sie aus Mannheim kommen, finden Sie hier die Aufschaltbedingungen für
    eine Brandmeldeanlage der Stadt Mannheim (auch nur für Mannheim gültig).
    Link: http://www.uds-gfu.de/tabs/TAB_Mannheim_01.2008.pdf

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Sorry Herr Schmeisser. Aufschaltbedingungen sind vllt noch ein bisschen viel Informationen ;)

    Fangen wir doch einmal ganz allgemein mit dem Arbeitsschutzgesetz an.
    § 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
    (1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der
    Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der
    Beschäftigten erforderlich sind.

    Da gibts natürlich noch viel mehr. Das ist aber erstmal der Grundsatz. Eine Brandfrüherkennung ist das A & O bei so etwas. Hier hat der Arbeitgeber entsprechende Pflichten die sich aus diesem Gesetz ergeben (s. o.)
    Dazu kommen noch viele andere Paragraphen.
    Die Brandfrüherkennung ist der Startpunkt einer Evakuierung oder Brandfrühbekämpfung/ Bekämpfen von Entstehungsbränden.
    Für Evakuierungen sind die Zeiten extrem kurz zu halten. Somit bleibt nur, dieses technisch sicher zu stellen.
    Einiges steht auch noch in der Arbeitsstättenverordnung u.v.m.
    Wir reden hier ja nicht wirklich um ein oder zwei Rauchmelder, die wir z. H. im Wohnzimmer oder Schlafzimmer anbringen. Wir reden hier schon über eine Brandmeldeanlage, die eine Evakuierung des entsprechenden Brandabschnitts einleitet. Hierfür existieren eine Menge Errichterbestimmungen. Also nich mal grade in den Baumarkt, ein son Ding für 15,95 gekauft und unter die Bürodecke geknallt. Ist zwar besser als nix aber ... Zu deutsch. Hier gibt es spezielle Anforderungen die z. B. mit Menge und Art der Brandlasten (bei vermeintlichen Gasbränden hilft ein Rauchmelder wenig, hier müsste z. B. ein Flammenmelder zum Einsatz kommen), Entstehungs- und Ausbreitungswahrscheinlichkeit, Rettungswege und Anzahl der Personen abhängig sind.
    Also a bissl genauer wäre schon schön. Was für ein Gebäude/ Gebäudekomplex, welche Größe, wieviel Personen, welche Nutzung ...etc.
    Was meinst Du, warum so ein Brandschutzkonzept mal sehr schnell einige 10000€ kosten kann? ;) Das ist eben alles von der Situation vor Ort abhängig und bedarf einiges an Arbeit.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo,

    er hat eine Frage gestellt, da nicht ersichtlich ist was er konkret meint bekommt er umfangreiche
    Informationen. Ferner glaube ich mal, dürften die Grundsätze nach dem Arbeitsschutzgesetz etc.
    bekannt sein. Gerade aber im Zusammenhang mit Aufschaltbedingungen und Gebühren die von
    den Städten/Landkreise erhoben werden, hatte ich da schon einige Probleme.
    Ferner ist gleich ersichtlich, welche Forderungen mit einer Brandmeldeanlage verbunden
    sein können. Unabhängig davon ob diese Brandmeldeanlage aus einer behördlichen/ versicherungsrechtlichen
    Forderung oder auf freiwilliger Basis erfolgt.


    Die Brandfrüherkennung ist der Startpunkt einer Evakuierung oder Brandfrühbekämpfung/ Bekämpfen von Entstehungsbränden.
    Für Evakuierungen sind die Zeiten extrem kurz zu halten. Somit bleibt nur, dieses technisch sicher zu stellen.
    Einiges steht auch noch in der Arbeitsstättenverordnung u.v.m.
    Wir reden hier ja nicht wirklich um ein oder zwei Rauchmelder, die wir z. H. im Wohnzimmer oder Schlafzimmer anbringen. Wir reden hier schon über eine Brandmeldeanlage, die eine Evakuierung des entsprechenden Brandabschnitts einleitet. Hierfür existieren eine Menge Errichterbestimmungen. Also nich mal grade in den Baumarkt, ein son Ding für 15,95 gekauft und unter die Bürodecke geknallt. Ist zwar besser als nix aber ...

    Richtig, wir Wissen ja aber in diesem Fall nicht den Hintergrund zu seiner Frage.
    Ich hatte zum Beispiel in diesem Jahr einen großen Industriebbetrieb, mit enormen Brandschutzmängeln.
    Die sofortige Nutzungsuntersagung konnte bei der Brandverhütungsschau nur abgewendet werden, in
    dem der Eigentümer sich u.a. verpflichtete sofort im gesamten Betrieb vernetzte Rauchmelder zu installieren.
    Dies aber wohlbemerkt nur als Notmaßnahme bis die Brandschutzmängel beseitigt wurden.


    Was meinst Du, warum so ein Brandschutzkonzept mal sehr schnell einige 10000€ kosten kann? ;) Das ist eben alles von der Situation vor Ort abhängig und bedarf einiges an Arbeit.


    Und was ist das, Angst einjagen vorm Brandschutzkonzept? :D
    Ferner sind doch die Konzepte die mehrere 10.000 Euro kosten, so häufig jetzt auch nicht.
    Außer man rechnet nicht nach AHO 17 ab.... ;)

    Man siehe sich in Zeiten von Auftragsbörsen nur mal die Preise für Brandschutzkonzepte dort an,
    da gelten selbst 1000 Euro schon als überteuert, dies aber nur am Rande bemerkt. :cursing:

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Danke erst mal für die Antworten.

    Also mal etwas zum Unternehmen:
    Wir sind ein Zerspanendes Unternehmen mit ca. 300 MA. Für den Brandschutz haben wir schon einiges unternommen:

    • mehr als vorgeschrieben Feuerlöscher installiert (für jeden Einsatzbereich etwas z.B. auch für Metallbrände)
    • wir machen 4/Jahr mit einem zertifizierten Unternehmen Brandschutzübungen
    • wir belehren 2/Jahr in Sachen Brandschutz
    • wir haben einen Brandschutzbeauftragten und ca. 5 Brandschutzhelfer
    • wir besitzen eine Sprinkleranlage in jedem Arbeitsbereich und Büro
    • es sind alle Alarmpläne, Flucht und Evakuierungspläane auf dem neusten Stand
    • in den Büros sind überall Rauchmelder (nicht vernetzt) installiert


    Meine Frage war halt, ob und wo es vorgeschrieben ist ab wann man eine Brandmeldeanlage benötigt.

    "Es sind die Phantasten, die die Welt in Atem halten, nicht die Erbsenzähler."
    Erich von Däniken

    Zuständig für:
    - HSE
    - Gefahrstoffe
    - Brandschutz
    - WHG

  • Ich schätze, dass das Gebäude nach der Richtlinie für Industriebauten (je nachdem, was in Baden Würtemberg da existiert) erstellt ist. Da stehen die Grundanforderungen drin. Dann einmal das Brandschutzkonzept einsehen. Da hat der Planer Anforderungen reingeschrieben, die umgesetzt werden MÜSSEN. Einfach da mal reinschauen. Auch darauf schauen, wie aktuell es ist. Soll heissen, ob sich in Bereichen die Nutzung geändert hat. Da bist Du dann um einiges schlauer.
    @ Herrn Schmeisser: Ich will keine Angst vor Brandschutzkonzepten machen aber ich habe auch viele Negativbeispiele gesehen, die mal so nebenbei für ein paar € erstellt wurden. Ich arbeite da sehr gewissenhaft und gründlich und das hat eben seinen Preis. Und wenn ich Vollzeit an so einem Konzept sitzte, muss ich ja wohl auch entsprechende Kosten in Rechnung stellen. Und was bei entsprechend günstigen Konzepten heraus kommt, sehen wir derzeit am Berliner Flughafen und an Stuttgard 21. Da bin ich nun wirklich kein Freund von und gute Arbeit kostet eben Geld. Sehen Sie das anders?
    Ach ich seh grade, Sie sehen es auch nicht anders. Sorry, wieder mal nur aufm Handy gelesen.
    Ich gebe Ihnen vollkommen Recht. :thumbup:
    1000€ für ein Brandschutzkonzept für das ich haftbar bin. Is ja weniger als bei einem 1€-Job aber leider auch so qualitativ.

    Gruß

    Jens

    PS: Was die HOAI/ AHO 17 angeht, werde ich entsprechend Stellung dazu nehmen und vielleicht ein eigenes Thema dazu öffnen. Der Verweis ist zwar schon richtig aber nicht komplett, weil es da noch viele andere vertragsrechtliche Grundlagen nach dem BGB gibt aber diese hier nicht her gehören.

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

    3 Mal editiert, zuletzt von Globetrotter (13. Oktober 2012 um 10:18)

  • Hallo,

    siehe hier: http://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16493/6_4.pdf

    Und bei weiteren Unsicherheiten, entweder beim damaligen Sachverständigen oder bei der
    zuständigen VB- Abteilung der BF MA nachfragen.Je nach Versicherer, kann unter Umständen
    auch dieser Ihnen weiterhelfen.


    Und was bei entsprechend günstigen Konzepten heraus kommt, sehen wir derzeit am Berliner Flughafen und an Stuttgard 21.


    Die Konzepte für den BER oder S21 sind bestimmt nicht für ein Taschengeld erstellt worden. Die Probleme bei diesen
    zwei Projekten ist doch eher der Zeit- und Finanzierungsdruck sowie der absolute politische Wille, diese Vorhaben
    auf "Teufel komm raus" umzusetzen. Nicht umsonst versuchte man doch "sanften" Druck auf die Genehmigungsbehörden
    im Hinblick auf die Entrauchung beim BER auszuüben.


    1000€ für ein Brandschutzkonzept für das ich haftbar bin. Is ja weniger als bei einem 1€-Job aber leider auch so qualitativ.


    Ich würde die Preisfrage nicht immer von der Qualität eines Brandschutzkonzept abhängig machen.
    Zum einen weil es schlicht realitätsfremd ist, ferner es unfair gegenüber diesen Kollegen ist. Es kann eine Vielzahl von
    Gründen geben, warum solche Preise zustande kommen. Damit will ich diese Preisentwicklungen nicht gutheißen
    und halte sie rechtlich auch für problematisch, ganz so einfach kann man es sich aber auch nicht machen.


    PS: Was die HOAI/ AHO 17 angeht, werde ich entsprechend Stellung dazu nehmen und vielleicht ein eigenes Thema dazu öffnen. Der Verweis ist zwar schon richtig aber nicht komplett, weil es da noch viele andere vertragsrechtliche Grundlagen nach dem BGB gibt aber diese hier nicht her gehören.

    Nö, ein gesondertes Thema muss nicht sein. Ihr Hinweis auf das BGB ist richtig, maßgeblich ist aber
    erstmal die AHO/ HOAI und die daraus resultierende Kalkulation. Sicherlich gibt es da Spielräume, ich wäre
    da aber sehr vorsichtig. Insbesondere im Hinblick auf den Konflik HOAI und AHO und die möglichen Konsequenzen
    bei Abrechnung unter den Mindestsätzen bzw. auch im Hinblick auf umstrittene Definition bez. Leistungen/
    Grundleistungen. Und ganz schnell können da Abrechnungen über zig- tausende Euro für ein BSK die man gerne
    haben möchte, obsolet werden...gleiches Phänomen sieht man doch auch in der Umsetzung vom JVEG.
    (weitere HOAI/ AHO Diskussionen gerne per PM)

    In diesem Sinne.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Wasn mit euch los ?( Habt ihr zu viel Brandrauch geschnüffelt, kommt mal beide wieder runter.

    Was waren das doch für schöne Zeiten, als man sich selbstverständlicher Weise hier gedutzt hat.................was wird das jetzt hier, reden wir uns demnächst auch noch mit Titel an ?(

    Die Frage war doch, wo es steht, dass eine Brandmeldeanlage vorgeschrieben ist...........und wo steht das...........richtig, dass steht im Brandschutzkonzept welches sich auf die Bauordnungen der Länder bezieht (Sonderbauten eingeschlossen). Eine vorgeschriebene Brandmeldeanlage ohne ein Brandschutzkonzept gibt es nicht, behaupte ich einmal. Ist also eine Brandmeldeanlage vorgeschrieben handelt es sich in der Regel um einen Sonderbau und somit existiert auch ein Brandschutzkonzept.

    Viel Spaß noch beim Diskutieren....................meine Herren :D :138:

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  • Hallo,

    was soll den los sein, ich kann keinen Streit in dieser Diskussion erkennen?
    Sie ist sicherlich leicht in andere Themenbereiche abgeruscht, ich sehe darin aber
    kein Problem. Ferner wurde doch die Frage von Globetrotter und mir beantwortet,
    hätte der Fragesteller noch weitere Daten zum Objekt zur Verfügung gestellt,
    wäre eine noch bessere Hilfe möglich gewesen.


    Was waren das doch für schöne Zeiten, als man sich selbstverständlicher Weise hier gedutzt hat.................was wird das jetzt hier, reden wir uns demnächst auch noch mit Titel an ?(

    Das geht höchstwahrscheinlich auf den Thread "Schulungseinheit Brandschutz" hervor, wo
    es am Rande auch um das Duzen gegangen ist. Wie ich damals schon erklärte, pflege ich diese
    "Duzerei" nur in einem begrenzten Umfang. Seit dieser Zeit werde ich des öfteren mit
    "Herrn Schmeisser" angeschrieben, wobei ich dieses gar nicht erwartet habe. Ich habe nach wie
    vor kein Problem damit, wenn ich mit Du oder Simon angeschrieben werde, ich persönlich erlaube mir
    aber die Freiheit dieses hier in einem öffentlichen Raum mit mir größtenteils unbekannten Personen
    nicht zu pflegen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Dann einmal das Brandschutzkonzept einsehen. Da hat der Planer Anforderungen reingeschrieben, die umgesetzt werden MÜSSEN. Einfach da mal reinschauen. Auch darauf schauen, wie aktuell es ist.


    Wo finde ich dass????

    Mein Vorgänger als BSB war da nicht so ganz korrekt.

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Schwarzwald


    Markus Günther

  • Hallo,

    das BSK findet man in den Genehmigungsunterlagen deines Betriebes.
    Und solltest Du es da nicht finden, dann ggfs. bei der zuständigen
    Brandschutzdienststelle oder bei deinem zuständigen Bauamt nachfragen,
    dort findet man es aufjedenfall. Oder aber Du wendest dich an den Konzeptersteller,
    schließlich wurde dieser von deinem Betrieb beauftragt. Somit müssten
    doch eigentlich alle Unterlagen da sein (ggfs. über die Buchhaltung (Rechnung)
    nachforschen wer Konzeptersteller war).

    Es kann natürlich aber auch sein, dass es je nach Alter vom Gebäude etc.
    es noch kein BSK dafür gab.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010