Förderung ergonomischer Maßahmen

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  • Hallo Gemeinde ;)

    ich beschäftige mich für einen Lagerbereich mit der Beschaffung einer Vakuumhebeanlage, um den Mitarbeitern Belastung vom Muskel / Gelenksystem zu nehmen.
    Einer der Verkäufer derartiger Systeme deutete heute an, es gäbe Möglichkeiten so etwas z.b. durch den Rentenversicherungsträger fördern zu lassen.

    Klingt jetzt erst einmal sinnvoll, da ja Rücken- und Gelenkerkrankungen einer der Hauptgründe ist, weshalb Leute nicht bis zur Rente arbeiten können.

    Jetzt habe ich einmal ein bischen zwischen BG und Rentenversicherungsträger hin und her telefoniert mit dem Ergebnis, dass so richtig keiner was weiss und die Versicherungsträger ihr Geld lieber dann ausgeben wenns zu spät ist (sprich ReHa).

    Hat von euch schon jemand Erfahrung mit einer derartigen präventiven Förderung gemacht?

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

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  • Hi,

    meine Erfahrung ist genau die, dass gerade der RV-Träger erst tätig wird, wenn das Kind im Brunnen ist.
    Aber so unsinnig das auch erscheinen mag: Der Unternehmer ist verpflichtet die Arbeit menschen- und gesundheitsgerecht zu gesalten.
    Deshalb stellen sich da BG und RV hinten an...
    Und würden sich die nun präventiv für die Gestaltung der Arbeit zur Kasse bitten lassen, wo willst du da eine Grenze ziehen?
    Insofern nur verständlich, dass sich die Träger auf ihre rechtlichen Pflichten beschränken.

    Hey BG, ich habe da ne klasse Hydraulikpresse gesehen, mit ganz dollen Sicherheitseinrichtungen. Sei so nett und finanzier mir die. Ich schaffe die dann auch an für meine Beschäftigten, die mir meinen Verdienst erwirtschaften.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Moin.
    Japp. Is so wie Hardy sagt. Die Verantwortung liegt beim Unternehmer. Die BG, bzw. der RV-Träger is erst dann in der Pflicht etwas zu fördern, wenn etwas akut ist. "Also unsere Bürostühle sind ergonomisch total daneben. BG kauf mir mal 1000 Neue."
    Anders sieht es wieder aus, wenn bereits z. B. ein Rückenleiden (durch Befund nachgewiesen) vorliegt. Dann kann in diesem speziellen Fall etwas durch eine der beiden übernommen werden oder gar ganz gezahlt werden. Dann gehört dieser spezielle Stuhl auch dem Arbeitnehmer und nicht (wie häufig behauptet) dem Unternehmer und der AN darf ihn dann auch mitnehmen, wenn er z. B. die Abteilung wechselt oder das Unternehmen verlässt.

    Anders sieht es wiederum aus, wenn der Arbeitsplatz speziell umgebaut werden soll, um z. B. behinderte Menschen daran arbeiten zu lassen. Da wird meines Wissens ein Teil der Anschaffung/ Umrüstung/ Umbau von den Trägern übernommen. Da muss dann z. B. der Unternehmer nur die Anschaffung des "Basismodells" übernehmen und ein anderer Träger finanziert dann die Änderung.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Gudnaaaabnd !

    Die Kostenübernahme gestaltet sich immer schwierig. Es sei denn, der MA ist mit mindestens 50% schwerbehindert oder er hat 30% und die Gleichstellung durch die Agentur (rechnet sich dann arbeitsrechtlich auch zu 50%).In einem solchen Fall hat man die Chance, die Ausrüstung vom Integrationsamt bezahlt zu bekommen, weil damit dem MA der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Prävention hingegen ist Sache des Unternehmers, in die er investiert oder nicht.

    Grüsse vom Thomas

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"