Hallo Allerseits,
ich habe da mal eine Frage: Wir müssen Produkte (Gemische, kein Gefahrstoff / Gefahrgut) über die Strasse tranportieren.
Klar werde gefahrgutrechtlich zugelassene Gebinde genutzt und auf die Ladungssicherung geachtet. Wie sieht es jetzt aber mit Dokumenten und Kennzeichnung aus?
Ein Sicherheitsdatenblatt wird vom Empfänger nicht verlangt, und da es sich nicht um gefährliche Zubereitungen handelt sind wir damit meines wissens nach auch nicht verpflichtet eines mitzuführen / bereitzustellen (korrigiert mich, wenn ich da flalsch liege).
Wie müssen wir die Gebinde denn nun kennzeichnen? Produktbezeichnung ist klar, alleine schon damit der Empfänger weiss wo was drin ist.
Muss eine Aufschrift "kein Gefahrgut" angebracht werden? gibt es dafür eine norm oder reicht es aus, nur die Produktbeziechnung anzugeben?
vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung