Kennzeichnung - kein Gefahrgut

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  • Hallo Allerseits,

    ich habe da mal eine Frage: Wir müssen Produkte (Gemische, kein Gefahrstoff / Gefahrgut) über die Strasse tranportieren.
    Klar werde gefahrgutrechtlich zugelassene Gebinde genutzt und auf die Ladungssicherung geachtet. Wie sieht es jetzt aber mit Dokumenten und Kennzeichnung aus?
    Ein Sicherheitsdatenblatt wird vom Empfänger nicht verlangt, und da es sich nicht um gefährliche Zubereitungen handelt sind wir damit meines wissens nach auch nicht verpflichtet eines mitzuführen / bereitzustellen (korrigiert mich, wenn ich da flalsch liege).

    Wie müssen wir die Gebinde denn nun kennzeichnen? Produktbezeichnung ist klar, alleine schon damit der Empfänger weiss wo was drin ist.
    Muss eine Aufschrift "kein Gefahrgut" angebracht werden? gibt es dafür eine norm oder reicht es aus, nur die Produktbeziechnung anzugeben?

    vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

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  • Hallo Thorsten.
    Also. Ein Sicherheitsdatenblatt ist auch bei Nicht-Gefahrstoffen dem Empfänger mitzuliefern, wenn er dieses verlangt. Z. B. Reiniger, die absolut ungefährlich sind. Da kann natürlich eine Forderung bestehen, damit der Nutzer auch sicher sein kann, dass dieser Stoff/ das Gemisch ungefährlich ist.
    Der Gesetzgeber sieht nicht vor, dass Ladung zu kennzeichnen ist, was kein Gefahrgut ist. Zumindest wirst Du in der GGVSE/ ADR nix darüber finden. Auf einem Frachtbrief trage ich ja auch nicht ein, wo der Fahrer nicht hinfahren soll, oder?
    Die BAM Nr auf der Verpackung sagt ja nur, dass diese Verpackung für den Transport von Gefahrgut genutzt werden KANN. Nix anderes. Wenn Du Gummibälle darin versendest, kannst Du das auch gerne tun ;)
    Der Transporteur hat doch Ladepapiere mit seiner Auflistung der Ladung. Wenn überhaupt, würde ich das da eintragen. Damit ist bei einer Kontrolle klar, dass es kein Gefahrgut ist.
    Ich habe auch noch keine Plackards gesehen, wo "kein Gefahrgut" draufsteht. Wer hat sich denn das ausgedacht ... ? 8|

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hi...

    Danke jens erst mal für die Infos.
    Ich persönlich hatte ein bischen Sorge, dass, wenn Fässer auf dem LKW stehen, in denen Flüssigkeiten drin sind, aber ausser einer (für den "Laien" nicht selbsterklärenden) Produktbezeichnung nichts angegeben ist, es zu problemen im Falle einer Kontrolle / eines Unfalles kommen könnte - daher meine Frage.

    Wenn die Erfahrung aber zeigt, dass ich mir da zu viele Sorgen mache - umso besser!

    :62:

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • ... Ein Sicherheitsdatenblatt ist auch bei Nicht-Gefahrstoffen dem Empfänger mitzuliefern, wenn er dieses verlangt. ...


    Dies stimmt so nicht, auch wenn es oft so vermittelt wird. Wann ein SDB zu liefern ist, ist konkret geregelt. Bei kennzeichnungspflichtigen Stoffen eigentlich immer. Aber der Begriff des Gefahrstoffs geht über den kennzeichnungspflichtigen hinaus! So muss man bei Überschreitung gewisser Mengengrenzen gefährlicher Inhaltsstoffe, oder wenn solche freigesetzt werden könnnen ein SDB mitliefern (zumindest auf Anfrage), auch wenn die Zubereitung/Mischung als solches nicht kennzeichnungspflichtig ist.

    Wie wäre es mit einem "ganz normalen" Produktetikett nach GHS auf dem Gebinde?
    Dort sind ja alle notwendigen Informationen enthalten.


    Bei dem nicht kennzeichnungspflichtigen Stoff würde da somit nichts wesentliches stehen.
    Nach dem Gefahrstoffrecht sind verharmlosende Begriffe nicht zulässig. Eine Kennzeichnung mit "nicht giftig" ist somit nicht erlaubt. Siehe VO 1272/2008, Artikel 25 Absatz 4.

    Meiner Meinung nach gehören die Produkte mit einem entsprechenden Produktetikett versehen und auf den Versandpapieren kann man dann den Hinweis anfügen "Kein Gefahrgut nach GGVS".

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hi,

    vielen Dank erst einmal für alle Antworten.
    Bisher hatte ich mit Ladung und den entsprechenden Papieren etc. nie viel zu tun.
    Fakt ist, die Produkte enthalten keine gefährlichen Stoffe in kennzeichnungspflichtigen Konzentrationen und können auch keine Freisetzen.
    Eine GHS-Kennzeichnung wäre hier also nicht wirklich aussagekräftig.

    wie ich schon sagte, war ich mir nicht sicher wie es bei der Kennzeichnung "nicht gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen" aussieht, aber in dem Moment wo ich den Satz bezüglich "verharmlosender" Bezeichnung / etikettierung las, fiel er mir auch wieder ein.

    Also ganz klar: auf dem Fass die eindeutige Produktbezeichnung und in den LAdepapieren der Hinweis "kein Gefahrgut / Gefahrsstoff".

    also besten Dank noch einmal

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Hallo tiefflieger.

    Aber der Begriff des Gefahrstoffs geht über den kennzeichnungspflichtigen hinaus! So muss man bei Überschreitung gewisser Mengengrenzen gefährlicher Inhaltsstoffe, oder wenn solche freigesetzt werden könnnen ein SDB mitliefern (zumindest auf Anfrage), auch wenn die Zubereitung/Mischung als solches nicht kennzeichnungspflichtig ist.

    Japp. Kenn ich. Z. B. meine hier verwendeten Schweißelektroden. Im normalen Zustand absolut ungefährlich. Werden sie jedoch verwendet, werden Schweißrauche mit Mangan freigesetzt 8| Da bin ich aber auch erst später drauf gekommen, weil es nicht wirklich deutlich war :cursing:
    Na ja. Ich lerne ja auch noch viel dazu :D
    Das mit diesen Stoffen/ Gemischen kenn ich sehr gut, grade aus dem Brandschutz . Ich hab z. B. schon oft in Lagerbereichen im Einzelhandel bemängelt, wenn die Holzkohle für das schöne Grillen, neben den Zuckervorräten gelagert wird. Da hab ich auch schon öfter die Frage bekommen "Hä, warum denn trennen? Is doch net gefährlich. Was soll denn da passieren?" Oder das schöne alte Prinzip der Staubexplosion. Na ja. Wenn einige Leute mal mehr die "richtigen" Sendungen im Fernsehen sehen würden und nicht nur Trash, dann könnte sich das auch sehr positiv auf die allgemeine Bildung niederschlagen.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Also ganz klar: auf dem Fass die eindeutige Produktbezeichnung und in den LAdepapieren der Hinweis "kein Gefahrgut / Gefahrsstoff".


    Letzteres ist aus meiner Sicht völlig überzogen, sorry.
    Ich käme im Einsatz nicht auf die Idee, das ein Fass ohne GHS bzw. GG-Kennzeichnung mit unbeschädigtem Etikett/Kennzeichnung vielleicht doch unter gewissen Umständen ein Produkt enthalten könnte, das vielleicht doch zu Problemen führen könnte.
    Alleine der Gedanke an einen gefährlichen Stoff kann über die psychosomatische Schiene Symtome auslösen. [1]

    Also, mein Vorschlag:
    Fass mit Produktname (Produktetikett) kennzeichnen, Produktname in den Fachtbrief, fertig. Alles andere würde nur zu unnötiger Verwirrung führen.
    Wenn es zu einem Unfall kommt und Fragen aufkommen, werdet ihr in der Regel ziemlich schnell angerufen ...

    [1]
    In bestimmten Schulungen öffne ich gerne eine kleine Flasche mit einer Flüssigkeit und erkläre, das es sich um einen konzentrierten Geruchsstoff handelt. Dann bitte ich die Leute um Rückmeldungen, wann sie diesen Geruch wahrnehmen. Die ersten Meldungen kommen garantiert nach wenigen Minuten .... dabei enthält das Fläschchen nur Wasser aus dem Hahn ...

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • ...Na ja. Wenn einige Leute mal mehr die "richtigen" Sendungen im Fernsehen sehen würden und nicht nur Trash, dann könnte sich das auch sehr positiv auf die allgemeine Bildung niederschlagen....


    Nett ist z.B. das, sogar vom ZDF


    Letzteres ist aus meiner Sicht völlig überzogen, sorry. ...


    Finde ich nicht. Kippen vom Lkw ein paar Fässer und die Feuerwehr kommt, freut sich diese schon, wenn auf den Begleitpapieren ein entsprechender Hinweis erfolgt, der zumindest erste Entwarnung signalisiert. Der Versender hat sich Gedanken zu seinem Produkt gemacht und nicht einfach so verladen. Der Anruf beim Versender wird wahrscheinlich trotzdem erfolgen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Gehen wir doch mal einen Schritt weiter:
    Unfall ... Etiketten unleserlich oder stark beschädigt ... Papiere durch Deformation der Kabine zerstört oder beschädigt ... Bei Unfällen fast immer die Regel.
    Da führen Eintragungen wie "k.... ... efahrgut" eher zur Verwirrung als zur Aufklärung (Auch schon bei Unfällen erlebt).

    Hinzu kommt, das immer mehr Speditionen Fachtbriefe etc nur noch in elektronischer Form mitführen und Frachtbriefe bei ausländischen Speditionen oft genug kaum zu entziffern sind.

    Für die Praxis bedeutet dies, das Einsatzkräfte bei einem Unfall in der Regel nicht mehr nach Frachtpapieren suchen. (Ausnahme Polizei im Rahmen der Unfallermittlungen)

    Wo soll man die auch finden? Wo hat der Fahrer die? Fahrzeugmappe? Tasche? Welche der Unzahl von Ablagemöglichkeiten? Wenn man an die aufgrund der Zerstörungen der Kabine überhaupt rankommt.
    Findet man sie, gut. Wenn nicht ... *Schulterzucken*. Ist dann Sache der Polizei, die Unterlagen von der Spedition zu bekommen - und das kann manchmal dauern ...
    Für die Personenrettung brauch' ich die Papiere nicht.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Ich trauer immer noch der Maßnahme hinterher, dass die Papiere GGVS vorne und hinten in einer Tasche hinter der Gefahrgutkennzeichnung waren. Ich frage mich auch, warum die das vor Jahren gekippt haben. Für mich vollkommen unverständlich! :cursing:

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Wurde gekippt, weil die Papiere gerne mal und viel zu oft geklaut wurden oder genutzt wurden, um Transporte gezielt um einige Stücke zu erleichtern.
    Dann hieß es mal "hinter dem Fahrersitz" ...
    Alles in der Praxis wenig praktikable Lösungen.

    Und wenn's anfängt im Hals zu kratzen oder die Nase anfängt zu laufen, geht das eigene Leben und die Gesundheit vor.
    Ein toter Helfer kann nicht mehr helfen, nie mehr.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Na toll.
    Aber im Brandschutz gibt es auch so etwas, wie einen Feuerwehrschlüsselkasten, der auch nur unter besonderen Umständen öffnet. Hier z. B. wenn die Elektronik einen Unfall erkennt (z. B. Airbag auslöst) Na ja. Soll wohl so sein. Ich finds trotzdem schade. Wäre ja auch mal vllt zu überlegen, eine Art Datenbank anzulegen, wo alle Gefahrguttransporte,solange die sich im öffentl. Verkehrsraum bewegen zu erfassen. Dann könnten Hilfskräfte dort direkt drauf zugreifen und bei einer Alarmierung schon alles vorbereiten. Gibt eben vllt keine Patentlösung.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

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  • Sicherlich gäbe es Lösungen, z.B. RFID-Chips, die Einsatzkräfte einfach aus sicherer Entfernung auslesen können.
    Aber "911" hat auch hier zu einem Umdenken geführt, ein Ergebnis ist u.a. ADR 1.10.
    Das Gefahrgutrecht ist halt einfach nur ein Kompromiss zwischen den Wünschen und Bedürfnissen des Transportgewerbes und der Sicherheit der Bevölkerung.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)