Rechtliche Grundlagen: Import einer Maschine

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  • Hallo alle zusammen ich habe ein mir persönlich sehr wichtiges Anliegen:

    Wir wollen in China günstig eine neue Maschine erwerben. Welche sicherheitstechnisch relevante Aspekte müssen
    eingehalten und beachtet werden?

    Unser Ansatz: 9. GPSGV
    § 3 - Maschine muss mit CE-Kennzeichen versehen sein
    sowie EG Konformitätserklärung

    Des weiteren müsste doch eigentlich auch eine technische Dokumentation dabei liegen oder ?
    Wäre nett wenn mir jemand da einen Tipp geben könnte was ich noch beachten muss

    Vielen Dank für eure Hilfe
    und gruß aus Hessen

    Einmal editiert, zuletzt von klausi-d (14. September 2012 um 17:49)

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  • Hallo klausi.
    Achtet darauf, dass diese Maschine den gängigen Regelungen entspricht. Betriebssicherheitsverordnung, Maschinenrichtlinie etc. Schreibt denen grundsätzlich vor, nach welchen Vorschriften diese Maschine gebaut sein muss. CE heißt nicht unbeding Qualität und auch nicht unbedingt, dass Ihr die Maschine sicher betreiben könnt. Kann sein, dass Ihr das Ding da stehen habt und Euch bei der ersten Abnahme/ Gefährdungsbeurteilung auffällt, dass Ihr das Ding nicht sicher betreiben könnt. Habt Ihr die Maschine selber entworfen und lasst sie dort nur bauen, oder ist auch die Entwicklung (was ja bei Produkten aus diesem Staat nicht unbedingt üblich ist ;) ) dort gelaufen?
    Denkt an die deutsche (und zwar sauber übersetzte) Gebrauchs-/Betriebsanleitung und Ihr könnt auch eine Gefährdungsbeurteilung verlangen. Das kann Eure Arbeit erleichtern. Und zwar nicht nur für den Regelbetrieb, sondern auch für z. B. Wartung, Instandhaltung etc.
    Ich bin jetzt nicht der Experte auf dem Gebiet aber da gibts mit Sicherheit einige in diesem Forum, die Dir da weiterhelfen können. Wenn vllt auch net heute aber abonnier das Thema mit dem Butten ganz unten. Dann bekommst Du automatisch ne Mail, wenn Dir einer/ eine was dazu geschrieben hat.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • ... Ihr könnt auch eine Gefährdungsbeurteilung verlangen. Das kann Eure Arbeit erleichtern. Und zwar nicht nur für den Regelbetrieb, sondern auch für z. B. Wartung, Instandhaltung etc.

    Der geschätzte Kollege hat einen Tippfehler gemacht: Ersetze "Gefährdungsbeurteilung" durch "Risikobeurteilung".
    Diese ist Gegenstand beim Konformitätsverfahren und berücksichtigt auch die verschiedenen Lebenszyklen einer Maschine.
    Basis hierzu ist die EN ISO 12100-1 und -2.
    Vorher aber musst Du klären: Seid Ihr Inverkehrbringer? Wenn ja, seid Ihr für die CE-Kennzeichnung verantwortlich. Aber:
    Wie Globetrotter schon geschrieben hat, könnt Ihr einige Forderungen stellen, wenn dies der Vertrag erlaubt.

    Um zu klären, dass die CE-Kennzeichnung nicht nur pro-forma erteilt wurde, sollte man als Nachweis die Risikobeurteilung verlangen ... :D

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hey a.r.ni
    Oh, ja tschuldige. Meinte ich ja. Die Erkältung hat mich iwie voll im Griff. Aber danke für die Blumen ... "geschätzter Kollege..." ^^

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo miteinander,

    die Antworten sind bisher auf sehr hohem Niveau. Bevor ich allerdings zu meinen Ausführungen komme möchte ich ein paar Punkte - nicht korrigieren - sonder konkretisieren:

    9.GPSGV: Das Geräte-und Produktsicherheitsgesetz wurde mit Wirkung zum 01.12.2011 durch das Produktsicherheitsgesetz ProdSG ersetzt. Damit wird auch aus der 9. Verordnung zum GPSG die 9. ProdSV.

    Die EN ISO 12100 -1 und -2 sind im Bezug auf die Risikobeurteilung immer im Zusammenhang mit der EN ISO 14121 zu sehen. Diese 3 Normen sind zwar noch gültig (Übergangsfrist bis 30.11.2013), aber bereits durch die EN ISO 12100:2010 ersetzt.
    Die EN ISO 12100:2010 vereint alle 3 genannten Normen.

    Nun zu deiner Frage klausi-d:
    Der Hersteller muss sicherstellen, dass Anh.I erfüllt wurde;
    die technischen Unterlagen nach Anh. VII verfügbar halten (für 10 Jahre);
    die Betriebsanleitung (in einer Amtssprache der EU erstellen und in der Sprache des Verwendungslandes übersetzt) zur Verfügung stellen;
    das Konformitätsbewertungsverfahren nach Art. 12 durchführen (also Prüfen, ob die Maschine in Anh. IV fällt);
    die EG-Konformitätserklärung ausstellen;
    die CE-Kennzeichnung anbringen.
    (Siehe §3 9.ProdSV oder Art.5 MRL)

    Der Hersteller erklärt mit dem Ausstellen der EG-Konformitätserklärung und mit dem Anbringen des CE-Kennzeichens, dass diese Forderungen erfüllt wurden.
    Das kann auch ein Hersteller außerhalb Europas machen.

    Für dich bedeutet das nun, dass du diese Punkte auch abprüfen musst. Denn die BetrSichV schreibt dem Betreiber einer Maschine vor: "Der Arbeitgeber darf den Beschäftigten erstmalig nur Arbeitsmittel bereitstellen, die
    1. solchen Rechtsvorschriften entsprechen, die durch Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden, oder
    2. ...) Also der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

    Aber, - Achtung! Jetzt wirds spannend ;o) - sollte einmal mit der Maschine ein Personenschaden passieren, womit ja immer gerechnet werden muss, wird die zuständige Behörde vom Hersteller die technischen Unterlagen nach Anh. VII verlangen.
    Kommt der "Außereuropäische" Hersteller dieser Forderung nicht nach, ist es für die Behörde einfach. Hier wird automatisch der Importeur in den Herstellerstatus mit allen daraus resultierenden Pflichten erhoben (siehe MRL Art. 2, Buchstabe i, 2.Satz).
    Die Behörde wird also im Zweifelsall den Betreiber auffordern die technischen Unterlagen beizubringen.

    Diese Regelung ist den meisten Importeuren oder Einkäufern leider nicht bewusst. Eine vermeindlich günstige Maschine kann im Schadensfall ungleich höhere Kosten verursachen.

    Viel Spaß ;o)
    Q901S

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  • Tach Q901S.
    Wow. Da bin ich echt baff. Wieder eine Menge dazugelernt. Danke für diesen äußerst informativen Beitrag.
    Den werde ich mir mal ausdrucken und schön wegpacken.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hi Jens,

    dein "baff"-Sein kann ich so nur unterstreichen.

    Vor knapp zwei Jahren war ich mit meinem Boss in China. Da ist ja alles billiger und doch gut.

    Wir wollten diverse kleine Verpackungsmaschinen, einen großen Radlader und für viele Radlader, einen Container Reifen kaufen. Alles auf einer Industriemesse angesehen und zum GLÜCK vor irgendwelchen Unterschriften einmal kurz mit einem Handelsmenschen von der deutschen Botschaft gesprochen. Nachdem das Gespräch beendet war haben wir Kleinigkeiten für den Bauch und das Handgelenk gekauft, mehr zum Glück nicht.

    Ich kann nur raten hier einen Zwischenhändler einzuschalten, der irgendwo in der EU sitzt und der real greifbar ist. Der kostet zwar, aber es lohnt sich.
    Schönen Sonntag.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Vielen Dank euch allen!
    Konnte mit jeder einzelnen Anwort was anfangen und bin
    nun dank euhc allen nun um einiges schlauer.
    falls es jemand von euch noch interessiert haben wir dank
    euren Anworten nun von dem Geschäft abgesehen, da wir uns
    nicht vorstellen konnten diesen Weg mit dem Verkäufer zu beschereiten.
    vielen dank an alle, die uns bei dieser Entscheidung mit dem rechtlichgen Regelwerke
    und auch Rahmenbedingungen geholfen haben
    DANKE

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  • Moin, klausi-d,

    Konnte mit jeder einzelnen Anwort was anfangen ... haben wir dank euren Anworten nun von dem Geschäft abgesehen, ...

    Danke für die Rückmeldung.
    Mit Eurer nun getroffenen Entscheidung seid Ihr sicherlich auf der rechtssicheren Seite.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)