Zur BGG 921 oder BGI 555,
Wir haben eine Schienenlaufkatze, also ein Kran der hebt, senkt, vorwärts und Rückwärts fährt.
Wie habe ich Punkt 3. die im Führen oder Instandhalten des
Kranes unterwiesen sind und ihre
Befähigung hierzu ihm nachgewiesen
haben
zu verstehen? Heißt das, das die Kranbediener einen Schein haben müssen wie beim Stapler? Oder wie sollten sie sonst ihre Befähigung nachweisen?
Bei uns werden die Arbeiter, die den Kran bedienen nicht mal unterwiesen und wurden darauf noch nie unterwiesen!! Eine schriftliche Beauftragung vom Unternehmer ist auch keine Vorhanden! Dazu ist noch ein altes Pult vorhanden wie unter Bild 3-5 bei BGI 555.
Kann so eine Befähigung ( oder auch mal Wartungsliste von Notdusche usw. )auch mal von einem TÜV Prüfer oder eventuell sogar einem Auditor angefragt werden? Gerade wenn es um DIN ISO Zertifizierungen geht?