BGG 921 oder BGI 555

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  • Zur BGG 921 oder BGI 555,
    Wir haben eine Schienenlaufkatze, also ein Kran der hebt, senkt, vorwärts und Rückwärts fährt.
    Wie habe ich Punkt 3. die im Führen oder Instandhalten des
    Kranes unterwiesen sind und ihre
    Befähigung hierzu ihm nachgewiesen
    haben
    zu verstehen? Heißt das, das die Kranbediener einen Schein haben müssen wie beim Stapler? Oder wie sollten sie sonst ihre Befähigung nachweisen?
    Bei uns werden die Arbeiter, die den Kran bedienen nicht mal unterwiesen und wurden darauf noch nie unterwiesen!! Eine schriftliche Beauftragung vom Unternehmer ist auch keine Vorhanden! Dazu ist noch ein altes Pult vorhanden wie unter Bild 3-5 bei BGI 555.

    Kann so eine Befähigung ( oder auch mal Wartungsliste von Notdusche usw. )auch mal von einem TÜV Prüfer oder eventuell sogar einem Auditor angefragt werden? Gerade wenn es um DIN ISO Zertifizierungen geht?

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  • Wir haben eine Schienenlaufkatze, ...
    Wie habe ich Punkt 3. die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen
    haben zu verstehen? Heißt das, das die Kranbediener einen Schein haben müssen wie beim Stapler?


    Dann an dieser Stelle halt noch einmal :cursing: :
    nein kein "Kranführerschein", aber
    1. Schulung durch jemand, der aufgrund seiner Erfahrung weiß, wie die Dinger funktionieren.
    2. schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer (Vordrucke findest Du mit Tante Google bei den BGn)
    3. jährliche Unterweisung bei den Grundlagen (Schulungsfilm o.ä. z.B.
    http://www.arbeitsschutzfilm.de/mediathek/bghm…_5d1536959.html
    4. Unterweisung / Schulung unterschreiben lassen

    Bei weiteren diesbezüglichen Fragen: les noch mal den Themenstrang zu Deiner Frage wg. des 350-kg-Krans durch oder frag den TBA Deiner BG.

    Kann so eine Befähigung ( oder auch mal Wartungsliste von Notdusche usw. )auch mal von einem TÜV Prüfer oder eventuell sogar einem Auditor angefragt werden? Gerade wenn es um DIN ISO Zertifizierungen geht?

    Guckst Du Diskussion hier
    [Frage] [url='https://sifaboard.de/6175-welche-ar…-qm-system.html']Welche Arbeitsschutzdokumente ins zert. QM-SYstem ?

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • schau mal hier , da ist alles bereits erklärt ;) :D

    Moin, Toni,
    DAS wollte ich nicht auch noch heraussuchen, da ich schon darauf verwiesen hatte ... :rolleyes:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
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  • Hallo bildertattoo.

    Kann so eine Befähigung ( oder auch mal Wartungsliste von Notdusche usw. )auch mal von einem TÜV Prüfer oder eventuell sogar einem Auditor angefragt werden? Gerade wenn es um DIN ISO Zertifizierungen geht?

    Natürlich kann ein Nachweis der entsprechenden Punkte verlangt werden. Du hast ja innerhalb der Vorschriften/ Regeln gewisse Punkte, die erfüllt sein sollten/ müssen. Ein Nachweis einer Befähigung kann unterschiedlich aussehen. Hast Du die Leute extern auf Schulung geschickt, haben die einen Nachweis darüber.
    Macht Ihr es unter eigener Verantwortung, rate ich dazu entsprechende "Lehrpläne" aufzustellen. Darin sollten die einzelnen Themen und Zeitansätze aufgelistet sein. Sowie die verwendeten Unterlagen. Das Ganze mit einer entsprechenden kleine Prüfung oder auch Kontrolle und mit einem kleinen Handout. Das ganze könnt Ihr objekt-/ ortsbezogen machen. Erst darauf wir eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer erstellt. Eure BG wird Euch da mit Sicherheit auch gerne weiterhelfen. Erstellt so etwas oder frag mal hier im Forum, ob einer von den Kollegen so etwas hat. Lasst jemanden von Eurer BG da mal drüberschauen und absegnen, wenn Ihr auf der sicheren Seite sein wollt und Ihr net so viel Erfahrung damit habt. Ich hole mir in solchen Sachen auch immer gerne eine zweite Meinung der BG darüber ein, weil die ja iwann bei mir/ beim Unternehmer stehen und kontrollieren ;)

    Prüfer haben meistens ihre Checkliste und dazu ihre Schwerpunkte, was sie sehen möchten. Wenn Du einen Prüfer hast, der aus Kfz-Bereich kommt, wird der sich als Beispiel auf Deine "Firmenflotte" stürzen. Klar. Is ja logisch, oder? Ich würde mich als Beispiel ja auch auf den Schwerpunkt der Elektrik, Brandschutz und Abstursicherungen stürzen weil ich aus dem Bereich komme ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Hallo ,

    ist für handgeführte Deckenkräne wirklich eine schriftliche Beauftragung erforderlich - oder reicht ein einfacher Befähigungsnachweis aus ?
    Wäre schön wenn einer mir dafür auch die Quelle nennen könnte - denn in den BGG 921 oder BGI 555 ist dies doch nicht erwähnt.

    Gruß
    Stefan

  • ist für handgeführte Deckenkräne wirklich eine schriftliche Beauftragung erforderlich - oder reicht ein einfacher Befähigungsnachweis aus ?
    Wäre schön wenn einer mir dafür auch die Quelle nennen könnte - denn in den BGG 921 oder BGI 555 ist dies doch nicht erwähnt.

    Frage: was verstehst Du unter "handgeführt"?

    "handbetrieben, wenn die Hubbewegung und alle weiteren Kranbewegungen durch
    Muskelkraft bewirkt werden,"
    "teilkraftbetrieben, wenn nur die Hubbewegung oder eine oder mehrere andere
    Kranbewegungen kraftbetrieben sind,"

    BGV D6, § 29
    Der Unternehmer muss Kranführer und Instandhaltungspersonal mit ihren Aufgaben
    beauftragen. Bei ortsveränderlichen kraftbetriebenen Kranen muss der Unternehmer
    den Kranführer schriftlich beauftragen.

    Der Deckenkran ist zwar nicht ortsveränderlich, aber eine Beauftragung muss erfolgen - und wie willst Du eine Beauftragung belegen, wenn diese nicht schriftlich erfolgt?

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo a.r.ni ,

    handbetrieben ist falsch ausgedrückt - die BGV D6 bezeichnet sie als kraftbetrieben !
    Ich meine also eine Laufkatze die unter der Hallendecke befestigt ist.


    Gruß
    Stefan