Anforderungen an Gift und Gefahrstofflager

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  • Ich such Infos über Giftlager. Ich wälz grade TRGS 510. Ich dachte mal wo gelesen zu haben das eine Lüftung bei einem Giftlager Vorschrift sei, find es aber nirgends mehr.

    Bei unsere Gefahrstofflager, das gleichzeitig auch ein Arbeitsplatz ist, kann ich auch def. kein Zusammenlagerungsverbot einhalten!

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  • guten morgen.,

    letzlich ist es in Deinem Fall doch einfach, da Ihr ja auch noch einen Arbeitsplatz dort habt:
    Gefährdungsbeurteilung erstellen, die Einhaltung der AGWs muss gewährleistet werden und je nachdem wie und mit wie viel Gafahrstoff Ihr umgeht, kommen lüftungstechnische Masßnahmen als Ergebnis der GB heraus.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Erst einmal sollte geklärt werden, ob es sich um einen Arbeits- oder Lagerraum handelt. In Arbeitsräumen ist in der Regel keine Lagerung zulässig (Ausnahme Tagesbedarf).
    Dann sollte man prüfen, ob die Mengenschwellen nach TRGS 510, Tabelle 1 überschritten werden, denn nur dann sind die in der TRGS vorgeschriebenen Maßnahmen explizit anzuwenden und auch die Getrenntlagerung einzuhalten. Ist man unter diesen Mengenschwellen, sind adäquate Maßnahmen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung notwendig.

    Eine recht schwammig formulierte Vorgabe zur Lüftung findest Du in der TRGS 510, Nr. 4.2 Absatz 6. Auch hier läuft es wohl auf die Gefährdungsbeurteilung hinaus.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin.
    Bei einer Lagerung von derartigen Stoffen ... schon mal an den Brandschutz gedacht? Wenn Ihr Ausgasungen habt, bei denen es möglich ist an die untere Explosionsgrenze zu kommen, hab Ihr einen Ex-Bereich. Dann ist die Lüftung allein schon bei einem Lagerbereich zwingend vorgeschrieben, um die Grenze nicht zu überschreiten. Ok. Ihr könnt auch alles auf Ex umrüsten, auch ne Möglichkeit. Da gibts viele Argumente für, allein aus brandschutztechnischer Sicht.
    Übrigens. Ein Zusammenlagerverbot hat schon seinen Sinn und MUSS beachtet werden. Hier gehts ja nicht nur um gesundheitsschädliche Argumente sondern auch um die Beeinflussung der einzelnen Stoffe untereinander. Im Straßenverkehr gibts dafür mal so richtig Ärger. Da könnt Ihr Euch echt warm anziehen, selbst ohne das was passiert.
    Jetzt solltest Du aber einmal definieren: Ist es ein Arbeitsplatz? -> Tagesbedarf.
    Ist es ein Lagerbereich mit erhöhter Gefährdung? -> Den Aufenthalt nur aufs notwendige beschränken.
    Maßnahmen müssen für beide getroffen werden aber Du musst Dich schon entscheiden, was es ist. Lagerbereich oder Arbeitsbereich ?( Hast dann ja auch noch zusätzlich andere Anforderungen an z. B. Beleuchtung 8)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)