Bewertung von Gefahrstoffen durch Experten

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  • Hallo zusammen,
    ich brauche mal einen Rat. Ich habe hier einen Gefahrstoff dieser könnte unter die Chemikalienverbotsverordnung fallen aber ich bin mir da nicht sicher. Ich habe schon bei der Baua nachgefragt die mir aber da nicht weiterhelfen könnten (Aussage 'Könnte sein das es drunter fällt'). Der Rat der Baua war das ich mir auf dem freien Markt die verfügbare Expertise einhole.

    Jetzt weiss ich nicht genau wo ich das machen kann? Habt ihr da eine Idee? ?(

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  • Hi,

    ist das Stoffgemisch bekannt? Wenn ja zuständige Aufsichtsbehörde (Gewerbeaufsichtsamt Bezirksregierung) kontaktieren, diese sind für die Überwachung der Einhaltung der Chemikalienverbotsverordnung zuständig.
    In Bayern könnte evtl. auch das LGL (http://www.lgl.bayern.de/index.htm) Auskunft darüber erteilen können.

    Ist das Stoffgemisch unbekannt? Dann ist eine Stoffanalyse zur Bestimmung der Inhaltsstoffe sowie deren Mengen und daraus resultierend die Einstufung des Stoffgemisches erforderlich. Dies bieten verschiedene Anbieter auf dem Markt an. Einer davon ist z.B. das Institut Fresenius. Eine Liste akkreditierter Stellen bzw. Anbieter findest du hier http://www.dar.bam.de/ast/index.html

    schöne Grüße,

    Markus

  • Hallo aba2304,

    um welchen Stoff/Gemisch handelt es sich denn? Hast du ein SDB das du hier einstellen kannst?

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Moin zusammen,

    ich hab da mal eine vielleicht etwas naive Frage in diesem Zusammenhang: Kann es denn überhaupt (Gefahr-)stoffe geben, bei denen die Zusammensetzung unbekannt ist?

    Meines Wissens muss jeder Hersteller ein SDB erstellen und jeder Inverkehrbringer das SDB mitliefern. Eigentlich kann es dann doch Stoffe mit unbekannter Zusammensetzung gar nicht geben??

    Nun sind die Gefahrstoffe, die wir bei uns verwenden und vorher beurteilen müssen sind nicht soooo supergefährlich. Bisher hat es für jeden Stoff auch ein SDB gegeben.

    Ich würde gern mehr darüber erfahren, unter welchen Umständen und wo es Stoffe mit unbekannter Zusammensetzung geben kann, die Probleme bereiten könnten.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Hallo Sifas,

    ...Kann es denn überhaupt (Gefahr-)stoffe geben, bei denen die Zusammensetzung unbekannt ist? ...


    Ich hatte dazu mit folgenden Problemen schon zu tun:

    1. Es handelt sich um einen neuen Stoff oder Zusammensetzung, bei denen die Gefahren, Risiken und Langzeitwirkungen noch völlig unbekannt sind. Hier kann dann selbst der Hersteller nur nach bestem Wissen und Gewissen eine Einstufung in die Wege leiten und die Wirkungen wissenschaftlich untersuchen lassen. Und das kann dann dauern... Bis dahin ist das Produkt oder der Prozess schon lange wieder vom Markt.
    2. Es handelt sich um hoch-komplexe, äußerst-reaktive Fluorverbindungen, bei denen sich die Chemiker selbst nicht einig sind, was da genau abgeht. :(
    3. Der Hersteller weigert sich beharrlich, die Inhaltsstoffe seines Produktes offenzulegen. Das darf er zwar nicht, aber wer soll ihn daran hindern? Wenn nun der Endkunde genau diesen Stoff zur Herstellung seines Produktes haben will, so hat der Verarbeiter ein Problem: entweder Auftrag ablehnen oder die Verantwortung selbst übernehmen.
    4. Der Hersteller hat keine (oder keine mehr ;) ) Niederlassung in der EU und hat auch kein großes Interesse an einer Lieferung in die EU. Das Produkt ist aber nur zur Herstellung mit diesem Stoff vom Endkunden freigegeben... Und eine Neu-Qualifizierung mit einem Ersatzstoff dauert ein halbes Jahr...

    Da bleibt dem Anwender bzw. Verarbeiter oft nur die Möglichkeit, selbst in die Verantwortung zu treten und die gesamte Evaluierung durchzuführen. Damit wird er natürlich zum Inverkehrbringer in der EU. :rolleyes:
    Und vielleicht schafft er es ja sogar, sich damit einen Marktvorteil zu sichern. ^^
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Diese Problematik existiert ja auch bei der Reach-Verordnung.
    Viele Hersteller weigern sich ihre genaue Zusammensetzungen offen zu legen, damit sich keiner diese Gemische "nachbaut". Und wie es heutzutage mit intern. Patentrechtsverletzung aussieht, dass weiß inzwischen jeder von uns, oder?

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • @ Niko und Globetrotter,

    danke, dass ihr meine kleine Welt der Gefahrstoffe etwas erweitert habt. Gott sei Dank haben wir nur mit relativ einfachen und hier handelsüblichen Gefahrstoffen zu tun.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.