Winkelschleifer - Benutzung des Zusatzhandgriffs, falls vorhanden?

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  • Hallo zusammen,
    ich hab schon diverse Winkelschleifer-Bedienungsanleitungen für 115/125mm Scheiben durchgelesen und in bisher jeder ist diese Formulierung zu finden:

    "Halten Sie das Elektrowerkzeug gut fest und bringen
    Sie Ihren Körper und Ihre Arme in eine Position,
    in der Sie die Rückschlagkräfte abfangen
    können. Verwenden Sie immer den Zusatzhandgriff,
    falls vorhanden, um die größtmögliche
    Kontrolle über Rückschlagkräfte oder Reaktionsmomente
    beim Hochlauf zu haben. Die Bedienperson
    kann durch geeignete Vorsichtsmaßnahmen
    die Rückschlag- und Reaktionskräfte beherrschen."

    Nun war ich immer der Meinung, dass ein Winkelschleifer nur mit Zusatzgriff zu benutzen ist, obwohl dieser auch abnehmbar ist.
    Kann mir jemand weiterhelfen und rechtliche Grundlagen nennen, wo der Betreib eines Winkelschleifers geregelt ist?
    In der BGI 731 ist leider nur von Zweihandbetrieb die Rede, aber der Zusatzgriff findet leider keine Erwähnung.
    Ist damit also gemeint, dass es ausreichend ist, den Winkelschleifer bei fehlendem Zusatzgriff mit zwei Händen am Handgriff zu halten?
    Über Hilfe würde ich mich freuen und bedanke mich im Voraus

    Matthias

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  • Nur weil der Griff abnehmbar ist heißt das nicht dass man die Machine auch ohne benutzen darf. Er sollte nur abgenommen werden wenn die Machine gewartet wird, z.B. aber nicht wenn damit gearbeitet wird. Mir versucht man auch wieder (bin ja ne Frau, hab ja keine Ahnung) zu erzählen dass solche Winkelschleifer schon ohne Zusatzgriff und Schutzhaube gekauft wurde. Kommen se bloss nicht durch damit.
    8)

  • Moin.
    Es kommt eben immer auf die Formulierung in der Gebrauchs-/ Betriebsanleitung an. Das "falls vorhanden" bezieht sich nur auf die Bauart. Hast Du einen Winkelschleifer, der mit diesem Griff gem. der Anleitung vorgesehen ist (nicht ob er im Paket dabei war oder der MA das Ding gleich beim Auspacken entsorgt hat ;) ) muss er Anwendung finden. In den Vorschriften und Unterlagen steht meistens nur " muss mit zwei Händen geführt werden ... Drehmoment muss zu beherrschen sein ..." Somit ist die Aussage klar und wird durch die Anleitung konkretisiert. Sonst sag ich nur "Gefährdungsbeurteilung"
    Das der zum Abschrauben ist zeigt meistens nur, dass Du das Gerät anpassen kannst (z. B. für Links-/ Rechtshänder) oder Bearbeitungsseite. Oder wie schon erwähnt,Wartung oder Austausch. Aber das legt die Gebrauchsanleitung fest.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Zitat Wikipedia:

    Beim Arbeiten mit Winkelschleifern sollte eine Schutzbrille und schwer entflammbare Baumwollkleidung getragen werden. Beim Trennen von Werkstücken, die danach zu Boden fallen, sind Sicherheitsschuhe sinnvoll. Wenn der Arbeitsgang es ermöglicht, sollten Winkelschleifer immer mit beiden Händen gehalten werden; das gilt auch für die kleineren sogenannten „Einhandwinkelschleifer“. Aufgrund des hohen Geräuschpegels ist bei längeren Arbeiten das Tragen eines Gehörschutzes notwendig. Niemals darf ohne die passende Schutzhaube des Gerätes gearbeitet werden; diese ist nicht nur beim Zerplatzen der Scheibe ein wichtiges Teil, sondern verhindert auch ein Berühren der Scheibe aus Richtung der Griffe und Bedienungselemente der Maschine.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Mein Prof hätte mir auf die Finger gehauen, wenn ich bei meinen Ausführungen Wikipedia als Quelle angegeben hätte :rolleyes::thumbup:

    Heißt also: Gebrauchsanleitung beachten. Schreibt der Hersteller es vor, is es bindend ;) Oder über eine Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung regeln. Das gibts da keine Ausreden mehr. Aber aufpassen. Muss zur Verwendung (oder wie bei mir Montagekonzept) passen. Wenn Du Bereiche hast, wo Du nur mit abgeschraubten Griff hinkommst, dann is es auch für die Ablage P.
    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Hui, :lol:

    darüber hinaus. Warum kann man den Griff abschreiben? Vielleicht ist er ja im Weg und wird dann um 90° versetz wieder angebracht? So sollte es sein. Einhand hin oder her. Jeder, der z.B. mit einen 125er gearbeitet hat weiss was da für Kräfte entstehen können. Macht das Ding an und dreht es dabei in der Hand! Wenn jetzt die noch Scheibe beim trennen klemmt, schlägt das gute Stück ins Gesicht. Absolut NULL CHANCE mit einer Hand.

    Also meine Meinung: Einhänder sind lebensmüde. Egal wie, nur mit Griff und der zweiten Hand arbeiten.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)