Hallo zusammen,
ich hab schon diverse Winkelschleifer-Bedienungsanleitungen für 115/125mm Scheiben durchgelesen und in bisher jeder ist diese Formulierung zu finden:
"Halten Sie das Elektrowerkzeug gut fest und bringen
Sie Ihren Körper und Ihre Arme in eine Position,
in der Sie die Rückschlagkräfte abfangen
können. Verwenden Sie immer den Zusatzhandgriff,
falls vorhanden, um die größtmögliche
Kontrolle über Rückschlagkräfte oder Reaktionsmomente
beim Hochlauf zu haben. Die Bedienperson
kann durch geeignete Vorsichtsmaßnahmen
die Rückschlag- und Reaktionskräfte beherrschen."
Nun war ich immer der Meinung, dass ein Winkelschleifer nur mit Zusatzgriff zu benutzen ist, obwohl dieser auch abnehmbar ist.
Kann mir jemand weiterhelfen und rechtliche Grundlagen nennen, wo der Betreib eines Winkelschleifers geregelt ist?
In der BGI 731 ist leider nur von Zweihandbetrieb die Rede, aber der Zusatzgriff findet leider keine Erwähnung.
Ist damit also gemeint, dass es ausreichend ist, den Winkelschleifer bei fehlendem Zusatzgriff mit zwei Händen am Handgriff zu halten?
Über Hilfe würde ich mich freuen und bedanke mich im Voraus
Matthias