Folgen wenn Einwegpaletten nochmals verladen werden?

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  • Hallo,

    vom Kunden wurden uns neuartige L-Gestelle aus schichtverleimten Birkenholz zum Transport von ca. 700kg Glasscheiben geschickt. Diese sind offen ersichtlich als "Oneway" gekennzeichnet. Auch sieht man einen Aufkleber "Disposable Palett - Do not re-use!!!".
    Nach der Bearbeitung der Scheiben sollten diese auf den selben Gestellen wieder verschickt werden.
    Meine Frage ist nun, wer die Verantwortung trägt, sollte durch oder mit den in unseren Augen nicht optimal verzurrbaren Gestellen etwas auf der Reise durch Süd-Europa passieren?

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Das ist eher eine Frage des Handelsrechts (HGB / CMR) und den in diesem Zusammenhang getroffenen Vereinbarungen.
    Ich würde ggf. versuchen, durch entsprechende Vertragsgestaltung die Haftung auf den Partner zu verlagern, wenn dieser auf der Wiederverwendung besteht.
    Ansonsten muss man sich irgendwie einigen.

    Beim Thema Ladungssicherung sieht das etwas anders aus, hier seit ihr mit im Boot.
    Hier könnte ggf. ein Fachmann eines entsprechenden Anbieter (Dolezych, Zurrpack, Spanset, RUD, etc, etc) mit eine ggf. speziellen Lösung helfen. Auch das könnte man ggf. zusammen mit dem Partner angehen.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo Frank,

    die Transporteinheit hätte nie den Betriebshof verlassen dürfen! Hier liegt ein Ladungssicherungsdelikt vor. Dran sind grundsätzlich Verpacker, Verlader und Fahrer (§ 22 Absatz 1 StVO, § 23 StVO, § 31 Absatz 2 StVZO). Da nicht nur mehr die Kleinen zur Kasse gebeten werden, darf der Absender sich an den Kosten beteiligen (§ 412 Absatz 1 HGB).
    Weiterhin werden die CTU-Packrichtlinien mit Füssen getreten. Lagerung, Umschlag und Transport erfordern eine beförderungsgerechte Verpackung. Die ist hier nicht gegeben!
    Es ist ergänzend zu beachten, daß nicht jede Fracht für jedes Fahrzeug geeignet ist und jedes Fahrzeug auch nicht für jede Fracht!

    Viele Grüße aus HochFranken

    Klaus

  • die Frage beantwortest Du eigendlich schon selbst. Wenn, aus eurer Sicht, eine vernuenftige Verladung nicht moeglich ist, seit ihr selbstverstaendlich in der Pflicht, dafuer zu sorgen. Ihr habt die Ware entpackt und damit habt ihr nun einmal den Klotz am Bein. Ihr seit erneuter Verpacker und Verlader. Sicher koennt ihr mit eurem Zulieferer verhandeln aber egal wie, den Verpackungs- und Verladepeter habt ihr - und egal wie ihr das anstellt: Den wird euch auch keiner mehr nehmen!!!


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo,
    die Gestelle wurden vor der Verladung unserem Standard entsprechend verstärkt. Zusätzliche Verstärkungen wurden angebracht und so konnte die Fracht vorschriftsmäßig verzurrt werden. Nach Klärung der Sachlage hat der Kunde nun die Holzgestelle zurück gezogen und liefert nur noch Mehrweg-Metallgestelle.
    Zukünftig werden Gestelle, die nicht unseren Anforderungen nach Stabilität nicht mehr abgeladen sondern direkt an den Absender zurück geschickt.

    Fall erledigt.
    Danke.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • ...Zukünftig werden Gestelle, die nicht unseren Anforderungen nach Stabilität nicht mehr abgeladen sondern direkt an den Absender zurück geschickt.
    ...


    Der Fahrer darf dann also eine bekannt mangelhaft gesicherte Ladung wieder durch die Gegend kutschieren. :thumbdown:

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Der Fahrer darf dann also eine bekannt mangelhaft gesicherte Ladung wieder durch die Gegend kutschieren. :thumbdown:

    Das hab ich nicht gesagt. Die Rücksendung geschieht nach Rücksprache mit dem Versender. Wir würden die Ware nicht annehmen, wenn schon das Abladen eine Gefahr darstellt. Es ging hier in erster Linie darum, daß die Gestelle selbst nicht geeignet waren. Sollte die Ware mangelhaft gesichert sein, würden wir diese natürlich entsprechend sichern, bevor sie zurück gefahren wird.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
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