Beiträge von Klaus Heinzmann

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    Hallo zusammen,

    nicht nur die UN-Nummern und sämtliche Bezettelungen Außen drauf. Das deutlich sichtbare Wörtchen "Umverpackung" oder "Overpack" auf der Umverpackung darf nicht vergessen werden. Oder hat jemand € 450,-- zuviel?

    Viele Grüße aus HochFranken

    Klaus

    Hallo Frank,

    die Transporteinheit hätte nie den Betriebshof verlassen dürfen! Hier liegt ein Ladungssicherungsdelikt vor. Dran sind grundsätzlich Verpacker, Verlader und Fahrer (§ 22 Absatz 1 StVO, § 23 StVO, § 31 Absatz 2 StVZO). Da nicht nur mehr die Kleinen zur Kasse gebeten werden, darf der Absender sich an den Kosten beteiligen (§ 412 Absatz 1 HGB).
    Weiterhin werden die CTU-Packrichtlinien mit Füssen getreten. Lagerung, Umschlag und Transport erfordern eine beförderungsgerechte Verpackung. Die ist hier nicht gegeben!
    Es ist ergänzend zu beachten, daß nicht jede Fracht für jedes Fahrzeug geeignet ist und jedes Fahrzeug auch nicht für jede Fracht!

    Viele Grüße aus HochFranken

    Klaus