- Offizieller Beitrag
hab da mal ne frage
Welche regelungen gelten für das abstellen oder die unterbringung von kraftbetriebenen (verbrennungsmotor!) kleingeräten, wie z.b. kettensägen, rasentraktoren, motorsensen u.ä. in bezug auf das vorhandensein von brennbaren flüssigkeiten.
Die "TRbF 20 Läger" trifft offensichtlich hier nicht zu, da sich diese regel explizit auf lagerbehälter bezieht (also flaschen, kanister, tanks usw.).
Also:
Wo darf ich lagern?
Wo darf ich nicht lagern?
Wie groß darf der gerätetank sein?
Wieviel kraftstoff darf in den tanks verbleiben?
Wieviel darf insgesamt zusammen gelagert werden?
Welche vorschriften treffen zu?
Wer kann mir helfen?
Peter