brennbare Flüssigkeiten TRbF

ANZEIGE
ANZEIGE
    • Offizieller Beitrag

    hab da mal ne frage


    Welche regelungen gelten für das abstellen oder die unterbringung von kraftbetriebenen (verbrennungsmotor!) kleingeräten, wie z.b. kettensägen, rasentraktoren, motorsensen u.ä. in bezug auf das vorhandensein von brennbaren flüssigkeiten.
    Die "TRbF 20 Läger" trifft offensichtlich hier nicht zu, da sich diese regel explizit auf lagerbehälter bezieht (also flaschen, kanister, tanks usw.).
    Also:
    Wo darf ich lagern?
    Wo darf ich nicht lagern?
    Wie groß darf der gerätetank sein?
    Wieviel kraftstoff darf in den tanks verbleiben?
    Wieviel darf insgesamt zusammen gelagert werden?
    Welche vorschriften treffen zu?

    Wer kann mir helfen?

    Peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • ANZEIGE
    • Offizieller Beitrag

    Hallo Peter,

    hast du mal in die GefahrstoffV mal nachgeschaut ? da sollte einiges drin stehen.

    gruß toni

  • Zitat


    Original von peter
    Welche regelungen gelten für das abstellen oder die unterbringung von kraftbetriebenen (verbrennungsmotor!) kleingeräten, wie z.b. kettensägen, rasentraktoren, motorsensen u.ä. in bezug auf das vorhandensein von brennbaren flüssigkeiten.
    Die "TRbF 20 Läger" trifft offensichtlich hier nicht zu, da sich diese regel explizit auf lagerbehälter bezieht (also flaschen, kanister, tanks usw.).


    Diese von dir erwähnten Geräte musst du in einem belüfteten Raum abstellen. Am besten noch auf einem saugfähigen Material oder Wanne für Leckagen. (Muss aber nicht sein)
    Die Füllung die im Gerät ist wird nicht berücksichtigt.


    Zitat

    Original von peterWo darf ich lagern?

    In einem belütete Raum

    Zitat

    Original von peterWo darf ich nicht lagern?

    In Bereichen wo du sowie so eine erhöhte Brandlast hast.
    Darüber hinaus dürfen Druckgase und brennbare Flüssigkeiten nicht gelagert werden
    • an Arbeitsplätzen
    • in Durchgängen und Durchfahrten
    • in Treppenräumen (Treppen).
    Bestimmte Stoffe, wie z. B. Sauerstoff und brennbare Materialien, dürfen nicht zusammen gelagert werden.


    Zitat

    Original von peterWie groß darf der gerätetank sein?

    Verbleibt beim Hersteller, siehe CE Norm. Ausserdem schaue mal in der Bedienungsanleitung des Herstellers nach, was er über die Lagerung des Gerätes schreibt. Man kann die Hersteller auch über den Tech.support befragen.

    Zitat

    Original von peterWieviel kraftstoff darf in den tanks verbleiben?


    Gegenfrage: Darfst du dein Vollgetanktes Auto auch in die Garage stellen?

    Zitat

    Original von peterWieviel darf insgesamt zusammen gelagert werden?


    Frage mal bei der BG nach oder einen Ausschuß ab wann das Zusammenlagern der Geräte wie Lagern aussieht.

    Zitat

    Original von peterWelche vorschriften treffen zu?


    Kann ich dir im Augenblick nicht genau sagen.
    Schaue in die Gefahrstoffverordnung.
    Die besten Erfahrungen in solchen Situationen habe ich dabei gemacht in dem ich die Ausschüße der BG herausgesucht habe und dann mit den Ingieneuren gesprochen habe.


    RABau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

    • Offizieller Beitrag

    hallo kollegen,

    ich war jetzt 4 tage in einer computerfreien zone und kann daher erst heute eure antworten einsehen.
    Erst mal danke für die tipps. Aber so weit hatte ich mich eigentlich auch schon an das problem herangetastet.
    Meines erachtens ist das ablagen /abstellen solcher geräte kein "lagern" im sinne der TRbF 20, da es hierbei nicht um das "Aufbewahren" von brennbaren Flüssigkeiten in geeigneten gefäßen unter einhaltung bestimmter bedingungen geht. Wenn es sich um kanister oder flaschen mit brennbaren flüssigkeiten handeln würde, wäre das eindeutig. Aber bei gerätetanks???
    RaBau; um bei deinem beispiel zu bleiben.
    Ich darf mein (vollgetanktes) auto problemlos auch in häusern, in häuserdurchfahrten und an treppenhäusern abstellen (vorausgesetzt, ich halte fluchtwege, feuerwehrzufahrten usw. frei), so lange ich im fahrzeug keine weiteren lagerbehälter mit brennbaren flüssigkeiten mitführe bzw. dort mit abstelle.

    Mir geht es mir bei meiner frage im rahmen des brandschutzes darum, zu klären, ob ich solche geräte z.b. in einem keller bzw. kellerzugang ablegen darf, natürlich nur unter einhaltung einiger grundsätzlicher bedingungen (fluchtwege frei halten, belüftung, auffangwanne usw.) und ob es unter diesen umständen regelungen z.b. für zulässige höchstmengen an kraftstoffen, fassungsvermögen der tanks o.ä. gibt.
    Ich glaube irgendwie aus frühen kindheitsjahren dumpf in erinnerung zu haben, dass es früher möglich war ein moped im keller zu überwintern, wenn der tank nicht mehr als ....( 5 liter??) fassen konnte.

    Was denkt bzw. wisst ihr darüber?

    seid gegrüßt von

    peter

  • ANZEIGE
    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    Die TRbF greift in diesem Falle schon auch, nämlich der Punkt 2.1.5.
    Da heißt es lagern in gefahrgutrechtlich zugelassenen Behältern (dazu gehören auch die Tanks von Rasenmähern etc.) dicht verschlossen, und dürfen während der Lagerung weder befüllt noch entleert oder zu anderen Zwecken geöffnet werden.

    Außerdem greift da auch noch die Garagenverordnung, die sagt genau aus wie wann und wieviel gelagert werden darf (§ 18)

    Außerdem gibt es regional unterschiedliche "Anordnungen zur Verhütung von Bränden", die auch zu berücksichtigen sind.


    herbert

  • Herbert beschreibt das schon richtig. Es geht hier vornehmlich wohl um den baulichen Brandschutz. Hier findest du Hilfe in Bauordnungen und auf dem Bauamt. Kettensäge und solche Kleingeräte kann ich ja noch im Keller oder einer Werkstatt ertragen, die Tanks sind relativ klein. Dein Rasentraktor zählt aber nun bestimmt schon zur Garagenverordnung. Den Kellerzugang sehe ich hier schon kritisch. Was passiert wenn du diesen Weg im Falle eines Falles mal rausmußt (dein Trekker brennt und jemand ist im Keller), und ist er mit einer entsprechenden Lüftung, den entspr. Türen, Beschilderungen und einer weiteren Tür wie eine Garage im Haus ausgestattet ? Hast du einen entsprechenden Brandschutz zum Rest des Gebäudes? Alle Räume haben einen bestimmten Verwendungszweck, prüfe diesen mal.

    Ciao Andreas