Umverpackung

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  • Hallo,

    unser früherer externer Gefahrgutbeauftragte erzählte bei einer Schulung der Versandmitarbeiter, dass wenn auf einer Palette nur eine Art von Gefahrgut, sprich nur eine UN-Nummer vorhanden ist, müsste man nicht eine Umverpackung daraus machen, auch wenn manche Kennzeichen nicht zu erkennen sind und man könnte auch darauf verzichten, wenn man von oben auf die Palette draufschaut und bei den Verpackungen (Hobbocks) die Kennzeichnungen schon irgendwie erkennen würde.
    Wir verwenden 18 Hobbocks auf einer Palette (1m x 1,20m).
    Ich habe gelernt, wenn man nicht alle repräsentativen Kennzeichen und die UN-Nummer aller Versandstücke erkennen kann, muss man Umverpacken. Eine Ausnahmeregelung, dass man drauf verzichten kann, wenn die Versandstücke alle die selbe UN-Nummer haben, ist mir nicht bekannt.
    Gibt es so eine Regelung?
    Ist es wirklich ausreichend, wenn man von oben auf die Palette schaut um die Kennzeichnungen der Hobbocks, die in der Mitte stehen, irgendwie zu erkennen? Die Kennzeichnungen befinden sich nicht auf dem Deckel ;)
    Ich würde trotzdem umverpacken oder kann ich hier wirklich darauf verzichten?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Viele Grüße

    Christin

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  • unser früherer externer Gefahrgutbeauftragte erzählte bei einer Schulung ...

    ... und was sagt der jetzige Gefahrgutbeauftragte?
    Oder ist Dein Unternehmen gerade im rechtsfreien Raum, dass kein GGB bestellt ist?
    ... das würde einige Deiner letzten Fragen erklären ... :whistling:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • ... wenn auf einer Palette nur eine Art von Gefahrgut, sprich nur eine UN-Nummer vorhanden ist, müsste man nicht eine Umverpackung daraus machen, auch wenn manche Kennzeichen nicht zu erkennen sind und man könnte auch darauf verzichten, wenn man von oben auf die Palette draufschaut und bei den Verpackungen (Hobbocks) die Kennzeichnungen schon irgendwie erkennen würde. ... Ich habe gelernt, wenn man nicht alle repräsentativen Kennzeichen und die UN-Nummer aller Versandstücke erkennen kann, muss man Umverpacken. Eine Ausnahmeregelung, dass man drauf verzichten kann, wenn die Versandstücke alle die selbe UN-Nummer haben, ist mir nicht bekannt.


    Spannende Frage.
    In ADR 5.1.2.1 steht:
    "... es sei denn, die für alle in der Umverpackung enthaltenen gefährlichen Güter repräsentativen UN-Nummern und Gefahrzettel bleiben sichtbar." (Hervorhebung durch mich.)
    Darüber könnte man jetzt tatsächlich diskutieren, wenn ein einziges Gut verpackt ist.

    Ihr wisst das - wissen das auch die Kontrollorgane?
    Ich würde mich nicht darauf verlassen wollen, das die Kennzeichnungen "irgendwie" sichtbar sind - ist etwas nicht sichtbar, wird genauer nachgesehen.
    Der so entstehende Zeitverlust und die damit verbundenen Kosten einer einzigen Kontrolle liegen deutlich höher als eine Tausenderrolle Aufkleber.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Interessant ist die Frage: muß ich eine Umverpackung daraus machen? Die Antwort darauf ist klar: Nein...Aber!!! Gemeint ist ob die Gefahrzettel auf der Aussenseite wiederholt werden müssen. Die Antwort daraus leitet sich aus der Umverpackung ab.

    Also in deutsch: sind die Packstücke lose auf der Palette (Ladungssicherung?) müssen die Kennzeichnungen nicht auf der Aussenseite wiederholt werden, sollten aber erkennbar sein; wenn nicht erkennbar: erkennbar anbringen.

    Ist eine Bänderung oder Schrumpf- bzw. Wickelfolie drum, ist es eine Umverpackung und demzufolge sind auch die Kennzeichen zu wiederholen wen sie nicht eindeutig zu erkennen sind.

    Letztendlich wie in der Antwort vorher gesagt: bevor ich mir ein teures Verwarngeld einfange, weil die Situation nicht eindeutig ist, empfehle ich immer die Kennzeichnung zu wiederholen.

    Viel Spaß mit DG

  • Hallo zusammen,

    nicht nur die UN-Nummern und sämtliche Bezettelungen Außen drauf. Das deutlich sichtbare Wörtchen "Umverpackung" oder "Overpack" auf der Umverpackung darf nicht vergessen werden. Oder hat jemand € 450,-- zuviel?

    Viele Grüße aus HochFranken

    Klaus

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