Beiträge von KUP2012

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    Interessant ist die Frage: muß ich eine Umverpackung daraus machen? Die Antwort darauf ist klar: Nein...Aber!!! Gemeint ist ob die Gefahrzettel auf der Aussenseite wiederholt werden müssen. Die Antwort daraus leitet sich aus der Umverpackung ab.

    Also in deutsch: sind die Packstücke lose auf der Palette (Ladungssicherung?) müssen die Kennzeichnungen nicht auf der Aussenseite wiederholt werden, sollten aber erkennbar sein; wenn nicht erkennbar: erkennbar anbringen.

    Ist eine Bänderung oder Schrumpf- bzw. Wickelfolie drum, ist es eine Umverpackung und demzufolge sind auch die Kennzeichen zu wiederholen wen sie nicht eindeutig zu erkennen sind.

    Letztendlich wie in der Antwort vorher gesagt: bevor ich mir ein teures Verwarngeld einfange, weil die Situation nicht eindeutig ist, empfehle ich immer die Kennzeichnung zu wiederholen.

    Viel Spaß mit DG