Messprokolle ortsveränderliche Betriebsmittel

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo liebe Gemeinde

    ich hätte mal eine Frage: Bei uns hat eine Externe Firma die Prüfung für ortsveränderliche Betriebsmittel gemacht. Man hat uns gesagt, dass es aussreichen würde das lezte Messprotokoll zu unterschreiben(ca.600 Stüch).

    Nun meine Frage: Ist es Rechtlich in Ordnung oder muss jedes Protokoll unterschrieben sein.

    Einen schönen Tag

    Einmal editiert, zuletzt von claudi (27. Juli 2012 um 08:01)

  • ANZEIGE
  • ...verstehe ich hier was nicht richtig, aber: Wenn alle geprueften Betriebsmittel auf einer Liste stehen, aus der auch das Pruefergebnis zu ersehen ist, dann reicht doch eine einzige Unterschrift, oder?!


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • muss jedes Protokoll unterschrieben sein


    Hallo,

    warum denn überhaupt unterschreiben? Das bringt doch keine zusätzliche Sicherheit?
    Entscheidend ist doch: Wie sind die Prozeduren, wenn Mess- und Prüfwerte von der Norm abweichen? Was passiert dann? Und dafür hilft die Unterschrift nicht wirklich.

    Bei uns werden alle Mess- ud Prüfergebnisse elektronisch erfasst und verwaltet. Eine Unterschrift ist so nicht möglich, aber vielleicht wird es ja in Zukunft eine elektronische Signatur geben. Eine explizite Forderung der originalen Unterschrift ist mir nicht bekannt und wir haben uns hier auch bisher immer gegen den einen oder anderen Auditor (meistens Qualität :D ) erfolgreich durchgesetzt.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Moin Claudi,

    du brauchst das, bzw. die Protokoll(e). Mehr nicht. Deine Unterschrift ist Luxus.

    Das Protokoll ist dein Nachweis für die Prüfung. Es dokumentiert den Zustand der Geräte, gemäß "elektrischer Sicherheit" nach BGV A3. Dieses Protokoll sauber abheften und fertig. Deine Unterschrift könnte höchstens ein Nachweis für den Prüfer sein, damit er beweisen kann, dass er auf bestimmte Missstände aufmerksam gemacht hat.

    Tschau,
    der Waldmann

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin.
    Ist das vllt so gemeint, dass alles in einer großen Liste erfasst ist und der Prüfer auf der letzten Seite für die durchgeführte Prüfung für alles unterschreibt? Sehe ich das richtig? Oder nochmal was ganz anderes.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • ANZEIGE