Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hi,

    wenn ihr mal nachlesen wollt, wie sich die einzelen Vorschriften und Regel in das staatliche Recht einfügen, geht das hier:

    http://www.gda-portal.de/de/pdf/Leitlin…icationFile&v=7

    Und da erst die UV Vorschrift kommt, dann die Regel und erst danach die Information steht, könnt ihr euch selbst zusammenreimen.

    Grüße
    Lucy

    P.S. was die Juristen dazu sagen, bleibt außen vor, nach dem Motto: "Vor Gericht bekommt man nicht Recht, sondern ein Urteil!"

  • ANZEIGE
  • @ Flügelschraube: Was genau hat die DGUV denn geschrieben? Kannst Du den betreffenden Auszug hier posten? Ich kann mir das so nicht vorstellen - dass die BGen geschickt formulieren, um die Wichtigkeit ihrer Regeln, Informationen und Grundsätze hervorzuheben kann ich mir hingegen gut vorstellen. Die BGen können nicht völlig autonom schalten und walten wie sie wollen, das Bundesministerium für Arbeit uns Soziales hängt dazwischen!

    Hallo!
    Anbei die Antwort der DGUV.
    Dass diese Vorschriften nicht willkürlich sein können ist für mich klar.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Servus,

    Wenn man auf Komnet nach "BGI verbindlich" sucht stösst man auf Artikel wie diesen: http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/c…bid=BAS&pid=NRW, und andere Gleichlautende.

    Man beachte die feine aber deutliche Differenzierung zwischen Vorschriften (autonomes Recht) einerseits, und Regeln, Gründsätzen und Informationen (anerkannter Stand der Technik) andererseits. Wobei ich natürlich nicht so verstanden werden will, als ob man sich über Letzteren leichtfertig hinwegsetzen könnte.

    Gruss, Chrimu

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )

  • Die Rechtsauffassung, dass BG-Forderungen gleich Verordnungen sind, wurde mir von der DGUV schriftlich mitgeteilt.


    Hallo Flügelschraube,

    zunächst einmal danke fürs Posten der Mitteilung von der BG.
    Ich hatte Dich so verstanden, dass von der BG aufgestellte Forderungen - wie z.B. im Anhang 1 der BGV A3 "Wegen vermeidbarer besonderer Unfallgefahren werden die folgenden Anpassungen gefordert: ..." - automatisch als Verordnung gelten würden und damit zu befolgen sind.

    In der Mitteilung steht aber ja nur, dass die BGen UVVs erlassen dürfen. Das ist für mich ok... ^^
    Eine anders lautende Auskunft der BG hätte ich mir einfach nicht vorstellen können - wenngleich sie hochinteressant gewesen wäre :!:

    Beste Grüße
    CHeil

  • ANZEIGE