Hallo,
meine heutige Frage bechäftigt sich mit dem Transport von Flüssiggas in Firmenwagen zu den Baustellen.
In der BGI 590 Punkt 4.2 wird gefordert, dass eine ausreichende Be- und Entlüftung vorhanden sein muss.
Im Punkt 7.3.1 wird beschrieben, dass dieses Zeil bei gedeckten Fahrzeugen erreicht wird, wenn je 2 Öffnung von jeweil 100cm² vorhanden ist.
ZitatAlles anzeigenBGI 590 Punkt 7.3.1:
[...]
Werden Flüssiggasflaschen oder andere Versandstücke mit Flüssiggas in
gedeckten Fahrzeugen (z.B. geschlossene Bauart, Kastenwagen) befördert
kann ausreichende Lüftung durch mindestens 2 Lüftungsöffnungen von
mindestens je 100 cm², (DVS-Merkblatt 0211) von denen eine in Bodennähe,
die andere in Deckennähe angeordnet sein muss, hergestellt werden.
[...]
Jedoch würde es in dem Fall um Leasingfahrzeuge gehen, wo eine Nachrüstung der Öffnungen nur schwer Realisierbar ist.
Meine Idee war nun, einen Hinweis an die Ausseite der Türen anzubringen: "ACHTUNG KEINE BELÜFTUNG VORSICHTIG ÖFFNEN"; 2kg Pulverlöscher und einer entsprechenden BA. Da ich nicht glaube, dass es ein Warngerät für Flüssiggas gib.
Habt ihr evtl. noch eine Idee?
Gruß Stephan