Flüssiggastransport in Firmenwagen

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  • Hallo,

    meine heutige Frage bechäftigt sich mit dem Transport von Flüssiggas in Firmenwagen zu den Baustellen.

    In der BGI 590 Punkt 4.2 wird gefordert, dass eine ausreichende Be- und Entlüftung vorhanden sein muss.
    Im Punkt 7.3.1 wird beschrieben, dass dieses Zeil bei gedeckten Fahrzeugen erreicht wird, wenn je 2 Öffnung von jeweil 100cm² vorhanden ist.

    Jedoch würde es in dem Fall um Leasingfahrzeuge gehen, wo eine Nachrüstung der Öffnungen nur schwer Realisierbar ist.

    Meine Idee war nun, einen Hinweis an die Ausseite der Türen anzubringen: "ACHTUNG KEINE BELÜFTUNG VORSICHTIG ÖFFNEN"; 2kg Pulverlöscher und einer entsprechenden BA. Da ich nicht glaube, dass es ein Warngerät für Flüssiggas gib.

    Habt ihr evtl. noch eine Idee?

    Gruß Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

    2 Mal editiert, zuletzt von NewWave (6. Juli 2012 um 10:37)

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  • Tach.
    Bist Du unter 1000 Punkte? Dann schau mal bei der BG Bau nach dem Stichwort "Kleinmengenregelung".

    Oder hier: http://www.wingis-online.de/gisbausuche/se…nmengenregelung

    Eine BA habe ich dafür, wenn Interesse besteht. Hab das grade erst als Sonderunterweisung durchgeführt.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Jedoch würde es in dem Fall um Leasingfahrzeuge gehen, wo eine Nachrüstung der Öffnungen nur schwer Realisierbar ist.

    Realisierbar ist dies auch bei Leasingfahrzeugen ...
    Wenn es ein oder zwei 11-kg-Flaschen sind, könnte dieses System eine kostengünstige und vor allem sichere Alternative sein.

    Meine Idee war nun, einen Hinweis an die Ausseite der Türen anzubringen: "ACHTUNG KEINE BELÜFTUNG VORSICHTIG ÖFFNEN"; 2kg Pulverlöscher und einer entsprechenden BA.

    Diese Möglichkeit gibt es tatsächlich.
    Beschrieben ist diese Lösung im ADR, Kapitel 7.5.11, als Sondervorschrift CV/CW 36.
    Die Voraussetzungen zur Nutzung dieser Sondervorschrift bei Transporten im Straßenverkehr:

    • Es muss sich um einen kurzfristigen Einsatz von nicht firmeneigenen Fahrzeugen (Mietfahrzeuge) handeln -> RSEB 7-9.3
    • Der Fahrzeugführer ist über die möglichen Gefahren zu informieren / zu unterweisen.
    • Am Ankunftsort muss sofort entladen werden.
    • Alle Ladetüren müssen mit der genannten Aufschrift versehen werden, Schrifthöhe mindestens 25 mm.


    Der Knackpunkt hierbei: Bei Leasingfahrzeugen ist die Forderung nach "nicht firmeneigenem Fahrzeug" in der Regel nicht gegeben.

    Es ist weiterhin darauf zu achten, das bei den Gasflaschen die Ventilschutzmuttern und die Schutzkappe angebracht sind.
    Qualifizierte Ladungssicherung ist obligatorisch.
    Es kann sinnvoll sein, die Mitarbeiter vor dem Verladen einer gebrauchten Gasflasche eine Dichtigkeitsprüfung (Spray) am Ventil mit aufgesetzter Ventilschutzmutter durchführen zu lassen.
    Bei einem Kombi-Fahrzeug ist auch die Verhängung eines absoluten Rauchverbots während des Transports außerst sinnvoll.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Tach SO.
    Bei Leasingfahrzeugen steht aber nicht seine Fa. in der Zulassungsbescheinigung sondern der "Verleaser", somit ist es kein firmeneigenes Fahrzeug.
    Das System sieht ja gut aus. Hab ich auch noch nicht gesehen. Hast aber trotzdem ein Entlüftungsschlauch dran, der wiederum iwie nach Außen geführt werden muss, oder?

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Ich hab's auch schon anders gesehen ... hängt wohl vom Leasingmodell ab.

    Zum Thema Dichtigkeitsprüfung:

    2006 kam es hier in der Ecke in Kusterdingen, Landkreis Tübingen, zu einem schweren Unfall mit einer undichten Campinggasflasche in einem Fahrzeug.
    Eine Mutter stellte auf der Fahrt zum Kindergarten Gasgeruch im Fahrzeug fest, hielt an und öffnete die Kofferraumklappe. Leider saßen bei der folgenden Verpuffung noch die drei Kinder (1, 4, 6 Jahre) im Kindersitz im Fahrzeug.
    :(

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Das System sieht ja gut aus. Hab ich auch noch nicht gesehen. Hast aber trotzdem ein Entlüftungsschlauch dran, der wiederum iwie nach Außen geführt werden muss, oder?

    Ich kenne das System. Ist als so genannte "ToxBox" bereits Anfang der neunziger Jahre vorgestellt worden, konnte sich aber nie so richtig durchsetzen.
    Das (heutige) IFA hat das System entwickelt -> Link.
    Die Box ist mit zwei Schläuchen versehen, die mit einer Lüftungshutze verbunden sind. Die Lüftungshutze wird an der Seitenscheibe befestigt.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Ok? Ich noch net. Möglich. Sollte der Kollege vllt mal prüfen, weil leasing ist ja nix anderes als Langzeitmiete, oder? Somit Mietfahrzeug würde ich mal stramm behaupten. ;)
    Heftiger Unfall. Möchte mir das net wirklich vorstellen.
    Ist natürlich die Vorraussetzung, dass Du eine Seitenscheibe hast. Wenn Du nen geschlossenen Kasten hast oder Ähnliches, siehts schlecht aus mit Seitenscheibe und ich meine seiner Beschreibung entnehmen zu können, dass genau dies der Fall ist.

    Jens

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  • Jeder Transport beginnt mit der Nutzung eines geeigneten Fahrzeugs ... (analog § 30 StVZO)
    Warum nicht zum Beispiel einen Anhänger (Klaufix o.ä.) ohne Plane oder mit hochgerollter Plane einsetzen und die Flaschen z.B. mit so etwas oder so etwas sichern?
    Dann braucht's auch keine Sondervorschrift oder irgendwelche Einbauten.
    Und selbst bei einer Handvoll Flüssiggasflaschen braucht man sich noch nicht mal Gedanken um die Punkte nach ADR 1.1.3.6 zu machen.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo,

    Wenn es ein oder zwei 11-kg-Flaschen sind, könnte dieses System eine kostengünstige und vor allem sichere Alternative sein.

    Ja es wird nur eine 11kg-Flasche im Fahrzeug mitgenommen. Ich denke das System ist genau das Richtige.
    Danke für den Tipp.
    Edit: So wie es aussieht wird diese aber nicht mehr im Sortment gelistet. :(

    Ladungssicherung ist kein Thema, da durch eine Fachfirma der Einbau spezieller System erfolgt.

    Gruß Stephan

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    Einmal editiert, zuletzt von NewWave (6. Juli 2012 um 10:08)

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  • Hey NewWave.
    So als Tipp. Wenn eine sog. Einbauausstattung existiert, die genau beschrieben ist also mit Flasche, dann versuch die in der Zualssungsbescheinigung (falls nicht sogar direkt erforderlich) eintragen zu lassen. Wenn Du dann die Flaschen mitnimmst, gilt es als Mitführen weil es zum Fahrzeug gehört, wie Dein Treibstofftank, nicht als Transport. Da gibt es dann nochmals Unterschiede, falls etwas passieren sollte oder wenn Du in die Grenzbereiche der 1000-Punkteregelung kommst. Alles andere aus GGVSE/ADR/ StVO/ StVZO etc. bleibt soweit gleich.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

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  • Wenn eine sog. Einbauausstattung existiert, die genau beschrieben ist also mit Flasche, dann versuch die in der Zualssungsbescheinigung (falls nicht sogar direkt erforderlich) eintragen zu lassen. Wenn Du dann die Flaschen mitnimmst, gilt es als Mitführen weil es zum Fahrzeug gehört, wie Dein Treibstofftank, nicht als Transport.


    Aber aufpassen:
    Dies ist nur dann möglich, wenn die Flasche zum Betrieb von Fahrzeugeinrichtungen während der Fahrt notwendig ist, also z.B. eingebaute Heizungen, Kühlgeräte, Brenner, Schankanlagen etc. (ADR 1.1.3.2). Die übliche Brenngasflasche zum Löten zählt da nicht. Auch freigestellt sind z.B. mobile Laderaumheizungen in GiBo, z.B. so etwas: PDF-Dokument vom Anbieter

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo S.O.,

    danke für den Tipp mit der Tox-Box, jedoch wird diese nicht mehr hergestellt.

    Gruß Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

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  • Hallo SO.
    Dann argumentier doch, dass ein Mann/ Frau während der Fahrt schon einmal hinten im Laderaum mit einem Brenner die Teile vorwärmt. :D Ach nee, geht ja nicht. Gehören ja nicht zum Fahrzeug. Ok. Muss er/ sie das Bodenblech warmhalten :D^^8| Alles unter dem Motto: Gib Gas, mann!!!

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

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