Einlauf Brandmeldeanlage

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo SiFa-Gemeinde,

    gibt es vorschriften was zu tun ist wenn die Brandmeldeanlage einläuft? ?(
    Habe mal in einer Fa. gearbeitet, in der generel alle bis auf die Brandschutzhelfer sich sofort zum Sammelplatz zu begeben hatten wenn die BMA ausgelöst hat.
    Ich soll jetz als BSB in einer Fa. (Papierverarbeitende Ind.) ein doc. erstellen Verhalten im Brandfall, dazu gehört meiner Meinung nach auch das Verhalten bei einlauf BMA.
    Die frage nun wird in jedem Fall evakuiert oder nur wenn es wirklich brennt (Fehlalarm und damit verbundener Prd.-Ausfall), gibt es da Regelungen oder Vorschriften? oder wird erst dann evakuiert wenn klar ist das es brennt?

    Veilen Dank im Voraus an alle Spezi`s die was zu sagen haben ;)

    der Lars

  • ANZEIGE
  • Erst mal gehen alle zu den Sammelplätzen!(Manche Sachen sieht man niicht z.B.: Brand in einer Zwischendecke)

    Da die FW meisten zwischen 5 Minuten und 15 Minuten bis zu einen braucht können ausgebildete vorsichtige Brandschutzhelfer schon mal erkunden!

    Vertraute der BMA (Haustechniker, Brandschutzbeauftragte usw.) sollten sich dort auch sammeln und kontroliern welcher Melder eingegangen ist WICHTIG BMA nicht zurückstellen oder dran rum fingern nur schauen (letzter Melder wird angezeigt im FBF (Feuerwehr Bedien Feld) (Nur vollständigheitshalber Unterlagen an der BMA sind für die Feuerwehr und sollten deshalb auch dort bleiben)

    Dann kann man schon mal in den Bereich gehen wo etwas passiert ist => Achtung keine Helden machen! Sollte die Lage kalt sein und der Melder ist z.B. durch Staub (Kehren) ausgelöst worden sein, dann kann die Info an die Mitarbeiter gehn und man warte an den eingängen auf Rückstellen der BMA. Aber Rückstellen der BMA erfolgt durch die Feuerwehr das heißt Hupe bleibt bis FW da ist an.

    Sollte das auch zu lange dauern wegen Prodausfall dann die Anlage warten lassen damit sie nicht spontan auslöst Hierzu zählt auch das man die Anlage nach X Jahren erneuert! (Wenn die Anlage trotz Wartung mehr mals spontan auslöst dann sollten Teile erneuert werden bis hin zum Austausch der gesamten Anlage)

    Wie man das im Word am besten beschreibt, ist abhängig wen man erreichen muss!
    Fertiges hab ich auf die schnelle nicht zur Hand.

    Gruß
    WB

  • Dann kann man schon mal in den Bereich gehen wo etwas passiert ist => Achtung keine Helden machen! Sollte die Lage kalt sein und der Melder ist z.B. durch Staub (Kehren) ausgelöst worden sein, dann kann die Info an die Mitarbeiter gehn und man warte an den eingängen auf Rückstellen der BMA. Aber Rückstellen der BMA erfolgt durch die Feuerwehr das heißt Hupe bleibt bis FW da ist an.


    Hallo Weinbär,

    danke für deinen Kommentar. ich habe alledings mit oben zitiertem Abschnitt ein kleines problem. Unsere BMA ist nicht direkt mit der Leitstelle FW-Rettungsdienst gekoppelt sonden nur bei einem Wachschutz aufgeschalten. Dieser Ruft z.B. in der normalen geschäftszeit als erstes in der Fa. an und erkundigt sich ob Fehlalarm oder nicht, also muss schon mal einer losgehen um zu schauen was und wie. Ich persönlich vertrete als gut ausgebideter Feuerwehrmann der schon lange nicht mehr selbst löscht, wen du weißt was ich meine, gundsätzlich auch diese Auffassung das erst einmal ALLE raus zu gehen haben. Mein Chef allerdings nicht! X( Ihm gegenüber bin ich jtzt in der bringepflicht zu zeigen wo steht das oder auf welcher Grundlage muss das so sein (Gesetz, BG-Vorschrift oder ähnliches)

    der Lars

  • Hallo,

    ich würde BSB/ BS- Helfer nicht davon ausschließen bzw. würde es mir nicht so schwer machen.
    Es gibt meiner Meinung nach wichtigere Aufgaben, als zuschauen wo welcher Melder
    aufgelaufen ist. Solche "wichtigen" Aufgaben können sein, z.B. Prüfen der Vollständigkeit der Mitarbeiter
    am Sammelplatz/Sammelplätze, Einweisung Feuerwehr, Aufschließen von weiteren Zufahren/Zutritte von außen,
    Beruhigung/Erstversorgung etwaiger Mitarbeiter/verletzte Mitarbeiter am Sammelplatz usw.....

    Natürlich kann ein BSB/ BS- Helfer durchaus prüfen, welcher Melder auslöst und ob es sich um
    einen tatsächlichen Brand oder Fehlalarm handelt. Wobei dieses Vorgehen relativ sinnbefreit sein kann,
    je nach Vorgehen der Fw., die eventuelle Schritte wie Lageerkundung usw. automatisch durchführt.
    Das Regel- Vorgehen einer Fw. ist doch irgendwo zwischen "erstmal schauen" durch den GF/ ZF und
    Einsatz mit Bereitstellung.

    Anmerkung:
    Wenn sowas zu den Aufgaben eines BSB/ BS- Helfer gehören sollte, auch in Anlehnung an die möglichen
    "Aufgaben" nach VdS 2000, dann bitte aber mit entsprechender Schulung, mit entsprechender Ausrüstung
    und in vorheriger Absprache/ Planung mit örtlicher Fw.. Es gibt durchaus Brandschutzhelfer bzw. Selbsthilfe-
    kräfte die per Handkarren und feuerwehrtechnischer Grundausrüstung in Betrieben, Erstmaßnahmen einleiten
    können. Siehe dazu entsprechende Veröffentlichungen vom Werkfeuerwehrverband Deutschland, vor allem die
    Festschrift 50 Jahre WFV Bayern.

    Zurück zum Thema:
    Informationen zum Verhalten im Brandfall, findet man u.a. in der VdS 2000 (Brandschutz im Betrieb), ab
    Seite 42, hier als PDF- Download: http://vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_2000_web.pdf

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,


    Mein Chef allerdings nicht! X( Ihm gegenüber bin ich jtzt in der bringepflicht zu zeigen wo steht das oder auf welcher Grundlage muss das so sein (Gesetz, BG-Vorschrift oder ähnliches)

    Und was passiert wenn Sie einen Brand übersehen oder die Lage falsch einschätzen, wer haftet dann?
    Ich würde diese Veranwortung ablehnen, soll doch von Seiten vom Wachschutz ein Revierfahrer kommen
    und die Lage beurteilen. Oder Sie kommen zu einer Übereinkunft mit der örtlichen Feuerwehr auch
    im Hinblick auf die Einsatzkosten, dass sie ihre AAO bei BMA- Alarm entsprechend für ihren Betrieb
    überarbeitet. Zum Beispiel:

    - Nachtstunden- Ausrücken nach "Regel- AAO" z.B.mit LZ
    - Tagsüber- bei unklarer Lage (kein Feuer/Rauch erkennbar), nur ein Löschfahrzeug und/oder Führungsfahrzeug
    - Tagsüber- bei erkennbarem Brand (Feuer/ Rauch) Ausrücken nach "Regel- AAO" z.B. mit LZ

    Natürlich sind die jeweiligen Konsequenzen die sich daraus ergeben können oder bereits vorhanden sind,
    nicht zu vernachlässigen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    alles richtig und auch alles verständlich.
    Das problem an der ganzen Geschichte ist nur das wir versuchen müssen zu vermeiden das bei Fehlauslösung die Feuerwehr anrückt. Daß das über die techn. Schiene also ständige Wartung und Verbesserung der BMA geschehen muss steht ausser Frage. Aber wenn es zum Alarm kommt sollte meiner Meinnung nach schon geprüft werden brennt es oder nicht. Das Anrücken der FW ist nicht kostenfrei und richtig teuer und warum soll mann wenn man es kann dies nicht vermeiden. Auch die Kameraden freuen sich sicher wenn sie mal zu Hause bleiben dürfen.

    Leider konnte ich aus den bisherigen Antworten noch nicht genau herauslesen ob in jedem Fall geräumt werden muss und wo dies zu lesen ist. Der Link von SimonSchmeisser sagt es auch nicht 100%ig. sorry viell. weiss ja wer was genaueres.

    der Lars

  • Hallo,

    ich finde schon, dass man es u.a. aus der VdS 2000 entnehmen kann.
    Wem dieses nicht ausreicht kann es mit dem GMV versuchen, da stellt sich meiner Meinung nach
    nämlich diese Frage gar nicht. Die Brandmeldeanlage in ihrem Betrieb wurde sicherlich nicht ohne
    Grund gefordert, stellen Sie doch mal Ihre Frage der zuständigen Brandschutzdienststelle.

    Der Sinn einer Brandmeldeanlage ist die frühzeitige Branddetektion sowie die daraus resultierende
    Alarmierung/ Warnung etc.. Daraus ergibt sich auch die Räumung der Mitarbeiter und vom eventuell
    vorhandenen Publikumsverkehr. Warum will man sich diesen Zeitvorteil durch die Branddetektion
    und somit die meist "gefahrenlose" Räumung kaputtmachen?

    Das es um Kosten geht ist verständlich, man sollte doch aber nicht den Sinn seiner Funktion sowie
    ein paar "Grundprinzipien" vergessen. Ihre Aufgabe als Brandschutzbeauftragter ist in
    allererster Linie der Personenschutz, gefolgt vom Sachwert- und Umweltschutz.
    Und auch wenn ich die Gefahrenmatrix der FwDV heranziehe, komme ich zum selben Ergebnis das
    der Personenschutz immer an erster Stelle steht. Und bezüglich den Kosten, wenn Kosten immer
    ein Maßstab wären könnten oder müssten wir weitgehend unsere bestehende "Sicherheitsarchitektur"
    in Deutschland platt machen.

    Stellen Sie sich doch nur mal vor, Sie würden bei Brandalarm nicht räumen und erstmal nur schauen.
    Was ist wenn es zu einer massiven Rauchausbreitung kommt, und Sie können nicht mehr räumen oder
    nur mit Verletzten? Was glauben Sie, welche Fragen ein Staatsanwalt oder eine Versicherung stellen wird?

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Stellen Sie sich doch nur mal vor, Sie würden bei Brandalarm nicht räumen und erstmal nur schauen.

    Was ist wenn es zu einer massiven Rauchausbreitung kommt, und Sie können nicht mehr räumen oder

    nur mit Verletzten? Was glauben Sie, welche Fragen ein Staatsanwalt oder eine Versicherung stellen wird?

    p.s. ich möchte keinem auf die Krawatte treten, wir sitzen alle in einem Boot, mir perönlich wäre das Du lieber. Danke

    Auf diese Antwort hätte ich auch selber kommen können. Man denkt halt manchmal zu sehr um die ecke und verliert dabei den Blick für das Wesentliche.
    Und das Wesentliche ist und bleibt nun mal der Schutz der Gesundheit und des Lebens von Mensch und Tier und dann folgt umwelt und sachwerte.
    Vielen Dank für den Hinweis auch wenn der Wink nicht nur mit dem Zausphahl war sonder schon ein ganzer zaun nötig war.

    Viele Grüsse, DANKE und weiter so

    der Lars

  • Servus,

    Ich bin mir nicht sicher ob das ganz so einfach und glasklar ist. Bei einer geforderten Anlage gibt es Gründe warum sie bauaufsichtlich gefordert war, und diesen ist dann Rechnung zu tragen (Bsp.: Versammlungsstätten; Brandschutzkonzept: Alarm und raus). Auch Anlagen, die hinsichtlich besonderer Vesicherungsbedingungen beschafft werden, müssen (zumindest) diesen entsprechend betrieben werden. Hier kann jedoch eventuell der Sachschutz im Vordergrund gestanden sein, und wenn dann keiner nachschaut kann's auch Probleme geben. Zudem gibt es Unternehmen, welche solche Anlagen ohne irgendwelche Auflagen einfach einbauen.

    Aus dem Ausland kennt man bei solchen Anlagen das Konzept frz.: Annonce/Alerte/Alarme (übers. Benachrichtigung (FW)/Alarmierung (BSH)/Räumung (alle)), und es würde mich nicht wundern, wenn dies bei nicht-behördlich-geforderten Anlagen auch in D praktikabel wäre.

    So wird das auch weltweit in etlichen Hotels betrieben, wo zunächst geschaut wird ob nicht jemand beim Duschen zuviel Dampf produziert; Und in D kann ich mich an Krankenhäuser erinnern, wo erst nachgesehen wird (Raucher), bevor man räumt und verlegt. Bei Schiffen macht man das eh so, da Räumen hier besonders fies ist.

    Wenn man das jedoch so angeht (darf und will), muss man als Unternehmer/Betreiber in Wahrung seiner Sorgfaltspflicht sicherstellen, dass das Nachschauen auch organisatorisch, personell und technisch organisiert und entsprechend dokumentiert ist. Technisch kommen hierbei heute eher zeitgesteuerte Abbruchschaltungen, als die früher üblichen manuellen Hausalarme zum Einsatz.

    Gruss, Chrimu

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )

  • ANZEIGE
  • Hallo Lars.
    Da diese Anlagen dazu dienen die Bereiche möglichst schnell zu räumen, ist es schon die Pflicht eines Unternehmers zum Schutz seiner Beschäftigten und anderer Personen so etwas auch zu tun. Hier können aber auch technische oder bauliche Möglichkeiten zur Verbesserung oder Schadensminimierung eingesetzt werden. Einteilung in kleinere Brandabschnitte (wenn dieses überhaupt möglich ist) oder Rauchabschnitte. Dann besteht die Möglichkeit nur die betreffenden Bereiche zu evakuieren (Teilevakuierung). Sollte es zu einem Auslösen der Anlage kommen, der aus Umständen erzeugt wurde, die im Regelbetrieb vorhanden sind, würde ich mir Gedanken um die Brandmeldetechnik machen. Da gibt es mehrere Lösungen. Austausch von Meldern, 2-Melderabhängigkeit (also 2 Melder in einem bestimmten Bereich melden beide Feuer oder Rauch erst dann springt die Anlage an oder sog. Mehrkriterienmelder (also z. B. Rauch und Hitze). Übrigens. Wenn Ihr mehr als 2 Fehlalarme im Jahr in Eurer Anlage habt, geht die Akzeptanz (dadurch auch die Reaktion der Personen) extrem stark nach unten. Macht Euch dann mal Gedanken um die Technik. Habt Ihr einen Wartungsvertrag mit einer Errichterfirma? Sollte man sich überlegen, da Rauchmelder unter normalen Bedingungen i. d. R. alle spät. 10 Jahre gewechselt werden müssen. Da steht ein "Verfallsdatum" drauf.
    Hilfestellung geben auch die Sachversicherer oder große Errichterfirmen (Bsp. Siemens, Bosch).
    Ich kann Deinen Chef schon verstehen aber der Schutz der Mitarbeiter ist gesetzl. verankert und wenn Du auch noch bewegungseingeschränkte Personen im Bereich hast oder ältere Arbeitnehmer, sowie Lärmbereiche, wo der Alarm nicht so schnell deutlich wahrnehmbar ist kommst Du da schon in Nöte. Rettungswegeplanung sollte auch überdacht werden. Die ASR A2.3 gibt (als Bsp.) 35m Luftlinie an. Der Laufweg kann aufs 1,5fache ausgeweitet werden.
    Das ist problematisch, da je nach Brandrauchen und Ausbreitungsgeschwindigkeit der Rauche dies schon zu viel sein kann. Ich bin selber in einem Arbeitskreis, der diese Problematikangeht. Das Baurecht sieht nämlich wiederum eine LAUFWEGLÄNGE von 35m vor (häää?) Kohlenmonoxid hat die Eigenschaft, dass Du genau 2, max. 3 Atemzüge machst, dann wirds erstmal dunkel. Halt mal die Luft an und renn über 50m ... viel Glück. Da sollte man schon mal das gesamte Konzept ansehen. Rettungswege, Brandmeldetechnik oder auch Produktionsverfahren prüfen, damit der Ausfall sich auf ein Minmum beschränkt. Geht aber alles nicht von heute auf morgen.
    Hab leider keine Unterlagen vom Fachplanerlehrgang hier, sonst könnte ich Dir mehr geben.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)